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1. Geschichte des Altertums - S. uncounted

1899 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
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2. Geschichte des Altertums - S. II

1899 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses

3. Geschichte des Altertums - S. IV

1899 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
rv Vorwort. so entspricht das der mehrfach bemerkten Thatsache, dafs nach den gegenwärtig geltenden preufsischen Lehrplänen die Aufgabe der Obertertia etwas zu klein ist. Wollte man deshalb der bran-denburgischen Yorgeschichte oder der preufsischen Provinzialgeschichte eine gröfsere Ausführlichkeit geben als hier geschehen ist, so würden m. E. sowohl wissenschaftliche wie didaktische Gründe ein solches Verfahren verbieten. Da dieser mittlere Kursus auf das Hilfsbuch für die Oberstufe vorbereiten soll, so stimmt die Gliederung des Lehrstoffes in beiden Büchern in den Grundzügen im allgemeinen überein; die Abweichungen ergeben sich aus leicht verständlichen didaktischen Rücksichten. So, wenn die Periode der römischen Revolutionen (133 — 31) in dem Quartabuche in die Abschnitte „Zeitalter der Gracchen, des Marius und Sulla, des Pompejus, des Cäsar, des Octavian“ zerfällt, während das Buch der Obersekunda zwei durch das Jahr 78 getrennte Abschnitte unterscheidet; den inneren Gegensatz dieser beiden Zeiträume können Quartaner nicht, sollen aber Obersekundaner fassen. Ohne Bedenken durfte hier auch die orientalische Geschichte in die griechische vor das Jahr 500 eingeschoben werden, wie es die Lehrpläne ja ausdrücklich vorschreiben; auf der oberen Stufe wäre dieses Verfahren unwissenschaftlich. Ich hoffe, man wird nicht nur keinen Anstofs nehmen, sondern es ausdrücklich billigen, dafs ich dem Quartaner den Namen Pisistratus, dem Sekundaner Peisistratos, dem Tertianer Chlodwig, dem Primaner Chlodowech biete; meine Absicht dürfte verständlich sein. Dafs jedoch die Notwendigkeit vorlag, die Gliederung zu vereinfachen, ist ohne weiteres klar. So wurden auch die den wesentlichen Inhalt der Entwickelung bezeichnenden Überschriften der Perioden fortgelassen; dergleichen Dinge gehören nicht in die Mittelklassen. Wohl aber ist schon auf dieser Stufe dafür Sorge zu tragen, dafs die allerwichtigsten, dem Gebiete des Rechts, der Volkswirtschaft und der politischen Geschichte angehörigen technischen Begriffe dem Schüler einigermafsen nahe gebracht werden. Der Unterricht in den Oberklassen rückt nicht von der Stelle, wenn Dinge wje Strafrecht und bürgerliches Recht, Reichsstände und Land-

4. Geschichte des Altertums - S. 1

1899 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Griechische Geschichte. Land und Volk. I. Beschaffenheit des griechischen Landes. Die wichtigsten Völker des Altertums wohnten rings um das § 1» Mittelmeer in Vorderasien, Südeuropa und Nordafrika. Europa streckt in das Mittelmeer drei Halbinseln hinein: die Balkan-halbinsel, die italische und die spanische Halbinsel. Dadurch zerfällt das Meer in zwei Becken, ein dreieckig gestaltetes westliches und ein etwa viereckiges östliches, welches mehrfache Ausläufer nordwärts entsendet. Ungefähr in der Mitte des Ostbeckens, in dem südlichen Teile der Balkanhalbinsel, auf den Inseln des Ägäischen Meeres und an der Westküste Kleinasiens, wohnte das Volk der Griechen. 1. Küstengliederung. § 2. Das eigentliche Griechenland zeigt einen aufserordentlich großen Reichtum der Küstengliederung. Östlich vom Ägäischen, westlich vom Ionischen Meere begrenzt, löst es sich auf in Halbinseln und Inseln. Im Norden erstreckt sich die dreifingerige Halbinsel Chalkidike ins Meer; im Osten und Westen werden durch tief einspringende Meerbusen Halbinseln abgeschnitten. Der südlichste Teil des Landes, der Peloponnes, wird fast zur Insel, die nur durch die schmale Brücke der Landenge (Isthmus) von Korinth mit dem Festlande zusammenhängt und ihrerseits wieder in vier Halbinseln ausläuft. Unter den Inseln vereinigen sich manche zu Gruppen, wie die Kykladen — unter ihnen ist die wichtigste Delos mit dem Heiligtum des Apollo — und die Sporäden. Andere liegen ver- Brettschneider, Hilfsbuch f. d. mittl. Kl., I. 1

5. Geschichte des Altertums - S. 4

1899 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
4 Griechische Geschichte. Sie zerfielen in zahlreiche Stämme. In der Urzeit, von der uns nur die Sage Kunde giebt, war der mächtigste Stamm derjenige der Achäer. In der geschichtlichen Zeit traten hervor die Ionier in Attika, die Dorier in Messenien, Lakonien, Argolis, Korinth und Megaris (§ 10) und die Äolier, unter welchen Namen man die Bewohner der meisten übrigen Landschaften zusammenfafst. 2. Die Religion. Die Griechen verehrten zahlreiche Götter, die sie sich als die Beherrscher der Naturkräfte oder als Beschützer menschlicher Thätigkeiten vorstellten. Der oberste Gott war Zeus, der Gott des Himmels, der nach dem Glauben der Griechen den Donner und Blitz führt und den Regen spendet. Ihm zur Seite steht seine Gemahlin Hera, die Beschützerin der Ehe. Wie Zeus im Himmel und auf Erden, so herrscht der den Dreizack führende Poseidon über das Meer und Hades (oder Pluto) in der Unterwelt über die Schatten der Toten. Er hat Persephone (Proserpina) geraubt, die Tochter der Demeter, der Göttin des Ackerbaues. Dionf sos (oder Bacchus) ist der Gott des Weines. Zeus’ Tochter, seinem Haupte entsprungen, ist Athene, die Göttin des besonnenen Kampfes, aber auch der Weisheit, wogegen Ares der Gott der wildtobenden Schlacht ist. Apollo ist der Gott des Lichts und der Weissagung, als Führer der Musen auch der Gott der Künste. Seine Schwester Artemis ist die Göttin der Jagd. Hephästos ist der Gott des Feuers und darum der Schmiede; Hestia die Göttin des Herdfeuers, die Beschützerin von Haus und Staat; Hermes der Götterbote, der Beschützer der Strafsen und des Handels, der auch die Seelen der Gestorbenen in die Unterwelt geleitet. Aphrodite, die aus dem Schaum des Meeres geborene, ist die Göttin der Schönheit und der Liebe. Aufser den höheren Göttern verehrten die Griechen auch zahlreiche niedere Gottheiten, Satyrn, Nymphen, welche in Bäumen, Quellen, Bergen leben, u. a. Die Griechen dachten sich ihre Götter als Menschen von vollendet schöner Gestalt; sie verehrten sie in prächtig geschmückten Tempeln.

6. Geschichte des Altertums - S. 6

1899 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
6 Griechische Geschichte. Erster Zeitraum. Von den ältesten Zeiten bis 500, I. Die Sagenzeit. Nur Sagen melden von den Tkaten und Schicksalen des griechischen Yolkes in der Urzeit. a) Zunächst hören wir von Thaten einzelner Helden (Heroen, der Singular heilst Heros), der Söhne von Göttern oder Göttinnen; in gewaltigen Kämpfen bezwangen sie Ungeheuer und Unholde, welche ein Schrecken der Menschen geworden waren, befreiten von ihnen die Welt und wirkten zum Segen ihrer Mitmenschen. Solchergestalt sind die Sagen von Herakles (lat. Hercules), dem Sohne des Zeus und der Alkmene, der nach zahlreichen ruhmvollen Grofsthaten in den Olymp aufgenommen und mit der Unsterblichkeit belohnt wurde, und von Theseus, der zuletzt König von Athen wurde, alle Gemeinden Attikas einigte und Athen zur Hauptstadt des attischen Landes machte. Aber auch von grausigen Unthaten berichtet die Sage. Von Geschlecht zu Geschlecht pflanzte sich der Frevel fort im Hause des Täntalos, nach dessen Sohn Pelops der Peloponnes seinen Namen trägt. Des Pelops Söhne waren Atreus und Thyestes; Söhne des Atreus Agamemnon und Meneläos; des Thyestes Sohn war Aigisthos, der den von Troja heimgekehrten Agamemnon ermordete und mitsamt Agamemnons Weibe, der Kly-tämnestra, von dessen Sohn Orestes erschlagen wurde, worauf der Muttermörder von den Erinnyen (Eumeniden, Furien) verfolgt ward. Erst durch Agamemnons Tochter Iphigenie wurde das Geschlecht der Tantaliden (oder Pelopiden) entsühnt. b) Neben den Thaten Einzelner berichtet die Sage auch von gemeinsamen Unternehmungen der Helden. Eine solche war der Argonautenzug unter Führung des Iason, der von Kolchis das goldene Yliefs holte und die Liebe der Tochter des Ä6tes, der Zauberin Medea, gewann. Bei dem Zuge der Sieben gegen Theben unter Führung des Adrästos, des Königs von Argos, begegneten sich Eteokles und Polyneikes, die Söhne des Ödipus, der einst seinen Yater Laios erschlagen, Theben von der Sphinx befreit und unwissent-

7. Geschichte des Altertums - S. 8

1899 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
8 Griechische Geschichte. C) Diese Sagen, lieferten den Dichtern den Stoff zu ihren Werken. Die ältesten großen Dichtungen sind Homers Ilias und Odyssee; jene erzählt von den Kämpfen vor Troja (oder Ilios), diese von den Irrfahrten des Odysseus. Ii. Wanderung und Kolonisation. 10. 1. Die dorische Wanderung-. Das erste geschichtliche Ereignis ist die Wanderung der Dorier, welche ursprünglich in den Gebirgen Thessaliens safsen und von da nach Süden wanderten. Ein Teil blieb an den Abhängen des Öta in der kleinen Landschaft Doris, die meisten zogen in den Peloponnes und eroberten die Landschaften Messenien, La-konien, Ärgolis, Korinth und Megaris. Die Zeit dieses Zuges liegt vor dem Jahre 1000. Er ist nicht in einem Jahre, sondern in einem längeren Zeitraum erfolgt. Die Geschichte der Wanderung ist von der Sage ausgeschmückt. Drei Brüder, Nachkommen des Herakles, heifst es, seien die Führer des dorischen Volkes gewesen. Zuletzt seien die Dorier in Attika eingebrochen; da habe sich König Kodros für sein Yaterland geopfert, und sie seien wieder abgezogen. 11. 2. Die Kolonisation. a) Bei dem Einbruch der Dorier in den Peloponnes unterwarf sich ein Teil der vorhandenen Bevölkerung den Eroberern, jedoch erst nach jahrhundertelangen Kämpfen. Andere wanderten aus und gründeten Kolonien. Doch war nicht erst der Einfall der Dorier der Anstofs zur Kolonisation. Auch schon vorher und lange Jahrhunderte nachher wurden Kolonien gegründet. In allen Fällen war der Anlafs dazu vornehmlich der, dafs die Menschen in der Heimat nicht mehr Platz fanden. Später kamen dazu das Bedürfnis neue Handelsbeziehungen anzuknüpfen, Zwistigkeiten in der Heimat und andere Beweggründe. b) Die Kolonien wurden selbständige Staaten. Die Mutterstadt wurde nicht etwa ihre Herrin. c) In der älteren Zeit richtete sich die Kolonisation vornehmlich nach Osten (Kleinasien), später vornehmlich nach Westen

8. Geschichte des Altertums - S. 10

1899 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Griechische Geschichte. safsen jedoch keine politischen (staatlichen) Rechte; es waren die Nachkommen der ursprünglichen, unterworfenen Bevölkerung, aber auch solcher Dorier, die ihre politischen Rechte verloren hatten; 3. die Heloten, leibeigene, dem Staate gehörige Bauern, aus der unterworfenen Bevölkerung hervorgegangen; sie bebauten die Güter der Spartiaten und mufsten einen Teil des Ertrages an ihre Herren abliefern; sie wurden äufserst strenge gehalten und beaufsichtigt; im Kriege dienten sie meistens als Leichtbewaffnete. 2. Die spartanische Verfassung und Zucht. 13. a) Die Staatsverfassung. 1. An der Spitze des Staates standen zwei nebeneinander regierende erbliche Könige. Ihre Macht war nicht groß: sie waren die obersten Priester, die Vorsitzenden im Rate der Alten (s. 2) und die Heerführer. 2. Der Rat der Alten (Gerusie = lat. senatus) war die oberste Regierungsbehörde. Er bestand aus 28 über 60 Jahre alten, aus den vornehmsten Geschlechtern gewählten Männern und den beiden Königen als Vorsitzenden. 3. Die Volks Versammlung, bestehend aus allen über 30 Jahre alten Vollbürgern, besafs keinen großen Einflufs. Sie wählte die Beamten und entschied über die Anträge des Rates der Alten. 4. In späterer Zeit gewannen die höchste Regierungsgewalt die 5 jährlich gewählten Ephoren (d. h. Aufseher); sogar die Könige durften sie vor ihr Gericht fordern. Eine Verfassung ist ihrer Form nach entweder eine Monarchie (griech. mönos = allein, ärchein = herrschen), wenn ein Einziger die Herrschaft im Staate ausübt, oder eine Republik (lat. res publica), wenn die Herrschaft in den Händen von mehreren liegt. Giebt es in einer Republik einen herrschenden Adelsstand, so nennt man sie eine Aristokratie (griech. äristoi = die Vornehmsten, kratein =■ herrschen) oder auch Oligarchie (griech. öllgoi = wenige); übt das ganze Volk die Regierung aus, so ist der Staat eine Demokratie (griech. demos = Volk). Die spartanische Verfassung war also eine Aristokratie (Oligarchie).

9. Geschichte des Altertums - S. 11

1899 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Erster Zeitraum. Von den ältesten Zeiten Ms 500. 11 b) Lebensordnung und Zucht. Die Lebensordnung der Vollbürger war von der frühesten Kindheit bis zum Grabe durch strenge Gesetze geregelt; sie mufsten sich einer strengen Zucht unterwerfen. Schwächliche Kinder wurden gleich nach der Geburt ausgesetzt. Yom 7. bis zum 18. Lebensjahre dauerte die von Staatsbeamten geleitete Erziehung der Knaben und Jünglinge. Das einzige Ziel dieser Erziehung war die Erweckung kriegerischer Tugenden: körperlicher Kraft und Ausdauer, unbedingten Gehorsams und opferfreudiger Vaterlandsliebe. Diesem Ziele dienten die unausgesetzten körperlichen Übungen, die Gewöhnung der Knaben an die Ertragung von Entbehrungen (sie schliefen auf hartem Binsenlager) und Schmerzen (jährlich wurden sie am Altar der Artemis gegeifselt), sowie an die Ehrfurcht vor dem Alter. Auch die Männer lebten ganz dem Staate. Sie speisten nicht in ihren Familien, sondern mit ihren Kriegskameraden zusammen in Zeltgenossenschaften; diese gemeinsamen Mahlzeiten (Syssltien) zeichneten sich durch ihre Einfachheit aus (die schwarze Suppe). So sah Sparta wie ein stehendes Kriegslager aus. Seine Bürger waren kriegstüchtige, kraftvolle Männer; ihre Rede war unbeholfen, aber kurz und knapp („lakonische Kürze“). Gegen das Ausland schlofs sich Sparta, aus Furcht vor dessen verweichlichendem Einflüsse, streng ab. Diesem Zwecke diente auch der Gebrauch eisernen Geldes. Denvorzügen der spartanischen Lebensweise stehen als Schattenseiten gegenüber die Zerstörung des Familienlebens und die Vernachlässigung geistiger Bildung. Erklärlich wird diese Lebensordnung durch den Umstand, dafs die einwandernden Dorier an Zahl viel geringer waren als die vorhandene feindliche Bevölkerung Lakoniens; sie konnten also nur mit dem äufsersten Aufgebot kriegerischer Kraft dieselbe bezwingen. Die Spartaner glaubten später, dafs ihnen ihre ganze Verfassung und alle ihre Einrichtungen von Lykurgos geschaffen seien; doch ist dieser keine geschichtliche Persönlichkeit, sondern gehört der Sage an.

10. Geschichte des Altertums - S. 12

1899 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
12 Griechische Geschichte. I5* 3. Begründung der spartanischen Hegemonie. Nachdem die dorischen Spartiaten sich zu Herren von Lako-nien gemacht hatten, gerieten sie in Kampf mit dem gleichfalls dorischen Staate (§ 10) Messenien. Im ersten messenischen Kriege (im 8. Jahrhundert) kämpften die Messenier unter ihrem Könige Aristodömos und verteidigten vergeblich die Bergfeste Ithöme; im zweiten (im 7. Jahrhundert) fochten sie unter dem sagenberühmten Yolkshelden Aristömenes. Nach dem Falle der Bergfestung Ira wurde Messenien unterworfen und die Bewohner zum großen Teil zu Heloten gemacht. Nun überwanden die Spartaner auch Arkadien und Argos und gewannen so die Vorherrschaft im Peloponnes: die meisten peloponnesischen Staaten wurden zum peioponnesischen Bunde unter Spartas Führung vereinigt (um 550). Damit war aber Sparta zugleich der mächtigste Staat Griechenlands überhaupt geworden: es hatte die Hegemonie (d. h. Führung) der Griechen erlangt. Iy. Athen Ms zum Jahre 500. 16. 1. Die Landschaft Attika und ihre Bevölkerung. a) Attika ist ein mit seiner Spitze, dem Vorgebirge Sünium, nach Süden gerichtetes Dreieck, das von Böotien durch den Kithäron getrennt wird. Das Land ist ganz von Gebirgen erfüllt; den südlichsten Teil der Halbinsel nimmt das silberreiche laurische Gebirge ein. Für Ebenen bleibt nur wenig Raum; in einer solchen lag die Hauptstadt Athen — ihr vortrefflicher Hafen war der Piräus —, andere kleine Ebenen sind die von Eleusis und Marathon. Dem Piräus gegenüber liegt die Insel Salamis. Der steinige Boden gestattete wenig Getreidebau. Dagegen gedieh trefflich die Weinrebe und der Ölbaum, der heilige Baum der Athene, der Schutzgöttin des Landes. So waren die Bewohner auf Fischfang, Schiffahrt und Seehandel angewiesen. b) Die Bevölkerung des Landes zerfiel in drei Gruppen: 1. die ionischen Vollbürger; 2. die Metöken, Fremde, welche sich in Attika, um Handel und Gewerbe zu treiben, niedergelassen hatten, eine Steuer dafür zahlten und im übrigen frei waren;
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