1. Bd. 3
- S. uncounted
1785 -
Leipzig
: Crusius
- Autor: Basedow, Johann Bernhard
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Register.
Flache. Gebrauch der schiefen z, 420. 4;?
Fleiß t, 216 --------
Flüssigkeit der Körper mit ihren Folqen^ 3,-44^
Folgerungen 1, 168. 379. Siehe Glauben, Wahrheil-
Schluß.
Freiheit der Seele 1, 243 und 2, 6^
Freude 1, 218
Freundschaft 1, 209
Fürst (ein gottseliger) 2, 10z
Furcht i, 219.
G.
Gebet 2 , u. 78. 120
Geburt 1, 200
Gedachtniß 1, 175
Gedanken. Stärke und Lebhaftigkeit derselben 1, 146
Gedankcnlauf 1, 324. Ist oft willkührlich 1, 344.
Gefahr, Verhalten in derselben i, 195
Gefühl, der allgemeine Sinn 1,158
Gegenstand oder Object 1, 367.
Geheimniß 1,445 «
Geiz. Excmpel davon 1, 224. Geld und Gut 1, 2:6
Gemeinnützig und gcmeinschädlich 1, 251
Gemüthsart i, 242
Genealogie. Muster einer Tabelle z, 124
Genie 1,171
Geographie Vii, 2 und 3
Gerichte und Strafen 3, 34
Geschlechter. Verschiedene Sitten derselben 1, 299
Geschlechtstrieb 1, 202. 214. Siehe Ehe, Ehrbarkeit,
Keuschheit.
Geschmack im geschwinden Urtheilen und Schließen
1 , 171
Gesetz, Befehl, Nach i, 114.-118. 244. zur öffentlil
chen Sicherheit 2,310
Gespenster und so weiter 1, 332. Siehe Aberglaur
den, Einbildung, Gewißheit 1, igi, Siehe Uri
theil, Glauben, Beweis.
Gewohnheit i, 222. 223
Elam
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- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
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3. Bd. 3
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Register.
Negierung. Arten derselben z, 11 bis 24.
Retnlichkeit i, r^off.
Neligion har ungleiche Wirkunz 2, 89. Vermag
doch Viel 2, 163 ff. Religionrn Europàischer
Staaten 3, 97.
Neligionslehre (die natàrlich genannte) in Liedem
2, 150
Rennthier z, 288 -
Siene 1, 221.
Rhinoceros 3, 282.
Ntngen, Tanzen, Fechten i, 195.
S.
Salze z, 362
Satz, Snbject, Pràdikat i, i8r- Diche Urtheki.
Echaallhiere z, 329
Echaam, Blsdigkeit 1, lai
Schall, Hsrcn, Musik 1, 156 und z, 463
Scharfsinn 1, 171
Echicksal. Lehren davon i, 374.
Echiffwescn 3,387
Echlaf i, 174. 323
Schlinenfahrt, Schlittschuhe I, 14^
Schreckcn 1, 121
Schreibekunst 2, 429
Schuld ( die sittlichc) i, 245
Schwangerschaft 1, 199
Schwcere. Ihre Wirkung im Fallen z, 419. Err
ster Begriff davon 1, 351.
Schweerartigkeit oderschmecrfsrmigkeit i, 177. 352
und 3, 445
Schwimmen i, 145. 195
Sceadler, Seefalk 3, 273
Seehund 3,289
Scelc i, 159. Gedenkspràche von ihren Kràften
1, 239. Seelenlehre 1, 321 ff. Serie ist
Nn 2 Kllzeit
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- Autor: Basedow, Johann Bernhard
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- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
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Siebendes Buch.
Elemente
der Geschichtkunde.
i) Die Grundbegriffe von Staats-
sachen.
3) Die Wildheit eines Volks. Tab. Xxxi.
ß*tn Volk oder eine Nation ist eine grosse Anzahl
^ Menschen, welche einen gewissen Theil des Erd-
bodens bewohnen, und entweder wegen Gemeinschaft
der Sprache, oder wegen ihrer Absonderung von der
übrigen Welt durch Gebirge, Flüsse, Wüsten und
Meere, oder aus andern Ursachen, größtentheils bey
einander bleiben, und unter einander mehr Gemein-
schaft haben, als mit den übrigen Menschen, die ihnen
fremder sind.
Man findet sehr viele Völker. Einige derselben
wissen, daß sie von wenigen Stammeltern entspros.
sen sind, welche ehemals aus entlegnen Gegenden in
das Land kamen, welches sie jetzund bewohnen.
Einige Völker sind wild, ohne Ackerbau, ohne
Handwerkerund Künstler, ohne ordentliche Obrigkeit;
andre sind mehr oder weniger gesittet.. Aber auch die
gesitteten Nationen haben fast durchgängig die Nach-
A z richt
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6 Vii. i. Die Grundbegriffe
richt, daß sie von einigen wilden oder halbwilden Vor-
fahren abstammcn, welche nackt oder nur mit Fellen
bekleidet einher gingen, und nur von Kräutern, Ei-
cheln, andern Vaumfrüchtcn und Wurzeln, oder von
etwas Wild und Fischen, oder von der Viehzucht
lebten. Damals waren bey ihnen keine Gebäude,
keine gebahnte Wege und Brücken, keine Aecker und
gemachte Wiesen. Viele jetzt sehr fruchtbare Gegen-
den waren damals unzugängliche Wälder, Moräste
und Sümpfe, oder Haiden und Wüsten, ein Wohn«
platz nur für wenige wilde und halbwilde Menschen,
für wenig zahmes Vieh, und für eine desto grössere
Menge von wilden Thiercn. Dieser Zustand daurt
noch fort bei den wilden Völkern. Doch kaum kann
man sie Völker nennen. Denn in einem solchen Zu.
stände kann ein Land nur wenige sehr zerstreute Fami-
lim unterhalten.
Solche im höchsten Grade wilde Menschen, sind
den Thiercn weit ähnlicher, als wir. Ihre ange-
kohrne Fähigkeit zur Vernunft kann sich nicht sehr ent-
wickeln ; ihre Wißbcgttrde findet wenig Gegenstände;
die Sinnlichkeit, der Geschlechtstrieb, der Trieb zu
ihren Kindern und der Trieb zu ihrem Leben, sind fass
ihre einzigen Triebe. Ihre Beschäftigungen sind fast
keine andre, als dasjenige aufzusuchen, was den
Leib unmittelbar nährt, oder cinigcrmassen vor der
Strenge der Witterung schützt. Weil dieser Menschen
in einem Lande so wenig sind, und weil sie wegen ihrer
harten Lebensart so wenig brauchen; so finden sie diese
wenigen Bedürfnisse leicht im Ueberflusse. Also ist es
kein Wunder, daß man bey ihnen wenig oder gar.
nichts
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9
Von Staatssachen.
ordentlichen Fähigkeiten, die bisher unbekannten Kräfte
der Dinge zu bemerken, und ihren Gebrauch zu lehren.
Einige Wilde sehen dieses und jenes von ihren gesit-
tetern Nachbarn, oder die letzten werden Lehrer der
ersten, u. f. w.
b) Die natürlich - genannte Freiheit eines
wilden Volks. Tab. xxxm.
Auf dem ersten Vrerthel seht ihr einige Haus-
vater, die auf gewisse Art bekleidet sind, die schon
Fischernetze stricken, und aus Laub, Zweigen, Flecht-
werk und Stammen der Baume sich Hütten erbaut ha-
den. Aber weit, sehr weit sind sie noch von unftrm
gesitteten Zustande entfernt.
Es fanden sich in ihrer Gegend noch viel wilde
und reissende Thiere, die ihnen selbst gefährlich waren,
ihr zahmes Vieh todteten, und ihre schon eingebauten
Aeckcr und Wiesen verwüsteten. Wir müssen Jagd
auf sie machen, sagte einer zum andern. Zuweilen
vereinigten sich zwey, drey Familien zu diesem Zwecke;
aber fast vergebens. Eine so kleine Anzahl konnte dis
Thiere nicht aufsuchen, nicht tobten, nicht die Aus.
gängc und Eingänge besetzen. Es müssen unsrer hun-
dert zusammen treten! Es müssen unsrer hundert zu-
sammentreten ! So lautete es an einem Tage und an
dem zehnten. Aber es geschah nicht. Wer sollte die
Hundert aussuchen? Werden Ort ihrer Sammlung
und die Art der Jagd bestimmen? Die See trat zu-
weilen aus, und überschwemmte ihre Saat, auch wohl
ihre Hütten und Wohnstate, das Menschen und Vieh
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7. Bd. 3
- S. 10
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Is
Vi. i. Die Grundbegriffe
ertranken. Wir muffen Damme machen, wir
müssen Dämme machen, hieß es, aber es war
keine Übereinstimmung. Wir haben noch Zeit,
sagte der Eine; die Überschwemmung kann mor.
gen kommen, sagte der Andre. — So und so
würde der Damm breit und hoch genug seyn. —
Nein, das hilft uns nicht, wenn der Westwind
stürmet. — O, du willst immer klüger seyn, als
Andre; dämme du so hoch und so breit. — Das
lasse ich wohl bleiben ; denn was hilft mirs, wenn
ihr es nicht auch thut? Kurz, es wurde keindamm
gemacht. Bey einer grossen Ueberschwemmung hatten
Einigeihrewciber undkinder,Vieh undhütten verlohren.
Diese traten zusammen und wollten die andern zwingen
zu einer gewissen Zeit und auf gewisse Art einen Damm
zu machen. — Was^ wollt ihr drohen; hics es.
Seyd ihr unsre Vater? Habt ihr uns etwas zu be.
fehlen? — O ihr Faulenzer, sollen wir denn um
eurer Faulheit willen in Lebensgefahr bleiben?
Wollt ihr dämmen helfen oder nicht?— Nein ! —-
Schlagt zu, Nachbarn — Wehrt euch, Nach,
barn. — Da trafen die schweren Prügel, da flo-
gen die Steine, da lagen die Verwundeten und
Tobten. Das natürliche Mitleiden machte zwar eine
Zeitlang Friede; aber es wurde nicht gedammct.
Solche zum Theil blutige Streitigkeiten entstanden oft.
Sie lernten bey dieser Gelegenheit das Plündern, das
Rauben, das Todtschlagen. — Nachbar, ich bin
in der vergangnen Nacht bestohlen, von dem
Schafhirten dort auf dem Berge. Komm, hilf
mir, ihm wieder Etwas wegnehmen. Der Kla-
ger
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i2 Vi. l. Die Grundbegriffe
derselbe stand in dem Ruhme einer grossen Weisheit,
den er wirklich verdiente. Er hatte den Stand und
Lauf der Sonne, des Mondes und der Sterne, und
die regelmassige Zeit der Springfluthm, die Kräfte ver-
schiedncr Kräuter und Mineralien, und die Natur vie.
ler Thierarten beobachtet und erforscht. Daher war
er fast der allgemeine Rathgeber aller Jager, Fifcher
und Kranken seiner Zeit. Bey ungewöhnlichen Zufäl-
len nahm man mehrentheils seine Zuflucht zu ihm, mit
Erwartung, ob er Rath und Hülfe schaffen könnte. Bey
diesen Eigenschaften war er dienstfertig und gefällig ge-
gen Alle, Also hatte er den Namen eines Weisen mit
Recht. Dieser Demokratus nun versammlete zu ob-
genannter Zeit, als die Universalier die Folgen ihrer
Regellosigkeit und Zänkerey am meisten fühlten, an
vcrschiednen Orten des Landes die ansehnlichsten
Hausväter.
Ihr werdet ihn auf dem ersten Vierthel von der
übrigen Gesellschaft leicht unterscheiden, »sshrwür«
»dige Vater, rechtschaffne Brüder, sagte er zu ihnen,
»vernehmt und prüfet einen wichtigen Anschlag, des,
»sen Ausführung mir möglich scheint, und unsrer
»Aller Wohlfahrt betrifft. Viele von euch haben
»zahlreiche Familien. Ist in demselben ein Bruder
»wider den andern? Helfen nicht vielmehr Alle die ge-
»meine Glückseligkeit des ganzen Hauses befördern?
»Warum könnten nicht alle Universalier sich als eine
»Einzige Brüderschaft anschn, und unter sich eine Re-
»gierung anordnen, entweder nach dem Muster der
»Vater, die in und neben ihren Hütten Ordnung und
^Glückseligkeit unter der grossen Zahl ihrer Kinder und
»Enkel
9. Bd. 3
- S. 14
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I
i4 Vii. i. Die Grundbegriffe
der ersten grossen Versammlung ward zugleich aus.
gemacht, daß auch ohne besondre Zusammenberu-
fung alle Jahr zu einer gewissen Zeit ein allgemeiner
Landtag seyn, und daß alles, was von zwey Drit-
theln der Stimmen beschlossen würde, allenthalben
als ein Gesetz gelten sollte. Da verordneten sie
gewisse Strafen für diejenigen, welche etwa den Ge-
setzen nicht gehorchen, oder an ihren Mitbürgern,
denn so nannten sie sich nach dieser Vereinigung, Ge-
walt ausüben wollten. Ob aber die Gesetze von Je-
manden übertreten waren, sollte in jedem Thcile des
Landes von gewissen dazu bestimmten Richtern beur-
teilt werden, unter deren Befehl die Landesknechte,
welche sie auch Soldaten nannten, stehn, und die Un-
gehorsamen nach Vorschrift der Gesetze zwingen und
strafen sollten. Doch stünde es einem Jeden frey, von
dem Urtheile der Richter an die Universalrathe, und
von ihrem Urtheile an den Landtag sich zu wenden, (zu
apelliren), doch mit dieser Bedingung, i) daß er
Sicherheit stellen müßte, der wahrscheinlichcrwcise ver-
dienten Strafe nicht zu entweichen, 2) daß er einige
Strafe dafür leiden müßte, wenn das Obergericht
der Rathe und des Landtages das Urtheil des Unter-
gerichts bestätigen würde. Es waren gleich anfangs
Einige, welche vielerlei) Einwendungen wider dienoth-
wendigkeit einer solchen bürgerlichen Einrichtung mach,
ten. Aber sie bekamen zur Antwort: die Meisten wür-
den sich nicht nach ihnen, sondern sie müßten sich nach
den Meisten richten; wer in dem Lande Universalia
nicht bleiben wollte, dem stünde die übrige Welt offen.
Es
10. Bd. 3
- S. 16
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16 Vif. i. Die Grundbegriffe
Sold; einige einen grossem r einige einen kleinem,
nachdem ihre Verrichtungen entweder gefährlich oder
mühsam waren, oder viele vorgangige Uebung erfo-
dcrtcn. Man theilte das ganze Land in Provinzen,
die Provinzen in grosse Aemter, welche einige Städte
und Dörfer unter sich hatten. Jedes Dorf, jede
Stadt, jedes Amt und jede Provinz hatte ihre befondre
Unterobrigkeiten und Staatsbedicnte, welche auf die
Beobachtung der Gesetze Acht geben mußten, aber auch
selbst vor die höhere Obrigkeit, vor dm Universalrathe
und vor den Landtag zur Rechenschaft gefedert werden
konnten. Denn wider die Entschlüsse des Landtages
galt Nichts. Zwischen der Zeit der Landtage aber
war der Universalrath die höchste Obrigkeit, welche
zwar Nichts wider die Gesetze des Landtages, aber
wohl auf eine Zeitlang einige andre Dinge verordnen
konnte; solche nämlich, welche noch nicht entschieden
waren, bis sie auf dem Landtage entweder verworfen
oder bestätigt wurden.
Seitdem die Kunst zu schreiben unter ihnen er.
funden war, wurden die Verordnungen der Landtage
in ein Gesetzbuch getragen, nach der Erfindung der
Buchdruckerkunst aber durch den Druck bekannt ge.
macht. Es entstanden aber nach und nach mancherlei)
Arten von Staatsbedienungen, z. E. i) Universal,
räche für den ganzen Staat, Provinzialräche für jede
Provinz, Anttsrarhe oder Amtmänner für jedes
Antt, Bürgermeister und Rachsherren für jede Stadt,
Schulzen für jedes Dorf. 2) Schahmeister und
Finanzbediente, welche über die Einnahme und Aus«
gäbe des. Staats Rechnung führen, abermals in je.
der