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1. Bd. 3 - S. uncounted

1785 - Leipzig : Crusius
Register. Flache. Gebrauch der schiefen z, 420. 4;? Fleiß t, 216 -------- Flüssigkeit der Körper mit ihren Folqen^ 3,-44^ Folgerungen 1, 168. 379. Siehe Glauben, Wahrheil- Schluß. Freiheit der Seele 1, 243 und 2, 6^ Freude 1, 218 Freundschaft 1, 209 Fürst (ein gottseliger) 2, 10z Furcht i, 219. G. Gebet 2 , u. 78. 120 Geburt 1, 200 Gedachtniß 1, 175 Gedanken. Stärke und Lebhaftigkeit derselben 1, 146 Gedankcnlauf 1, 324. Ist oft willkührlich 1, 344. Gefahr, Verhalten in derselben i, 195 Gefühl, der allgemeine Sinn 1,158 Gegenstand oder Object 1, 367. Geheimniß 1,445 « Geiz. Excmpel davon 1, 224. Geld und Gut 1, 2:6 Gemeinnützig und gcmeinschädlich 1, 251 Gemüthsart i, 242 Genealogie. Muster einer Tabelle z, 124 Genie 1,171 Geographie Vii, 2 und 3 Gerichte und Strafen 3, 34 Geschlechter. Verschiedene Sitten derselben 1, 299 Geschlechtstrieb 1, 202. 214. Siehe Ehe, Ehrbarkeit, Keuschheit. Geschmack im geschwinden Urtheilen und Schließen 1 , 171 Gesetz, Befehl, Nach i, 114.-118. 244. zur öffentlil chen Sicherheit 2,310 Gespenster und so weiter 1, 332. Siehe Aberglaur den, Einbildung, Gewißheit 1, igi, Siehe Uri theil, Glauben, Beweis. Gewohnheit i, 222. 223 Elam

2. Bd. 3 - S. uncounted

1785 - Leipzig : Crusius
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3. Bd. 3 - S. uncounted

1785 - Leipzig : Crusius
Register. Negierung. Arten derselben z, 11 bis 24. Retnlichkeit i, r^off. Neligion har ungleiche Wirkunz 2, 89. Vermag doch Viel 2, 163 ff. Religionrn Europàischer Staaten 3, 97. Neligionslehre (die natàrlich genannte) in Liedem 2, 150 Rennthier z, 288 - Siene 1, 221. Rhinoceros 3, 282. Ntngen, Tanzen, Fechten i, 195. S. Salze z, 362 Satz, Snbject, Pràdikat i, i8r- Diche Urtheki. Echaallhiere z, 329 Echaam, Blsdigkeit 1, lai Schall, Hsrcn, Musik 1, 156 und z, 463 Scharfsinn 1, 171 Echicksal. Lehren davon i, 374. Echiffwescn 3,387 Echlaf i, 174. 323 Schlinenfahrt, Schlittschuhe I, 14^ Schreckcn 1, 121 Schreibekunst 2, 429 Schuld ( die sittlichc) i, 245 Schwangerschaft 1, 199 Schwcere. Ihre Wirkung im Fallen z, 419. Err ster Begriff davon 1, 351. Schweerartigkeit oderschmecrfsrmigkeit i, 177. 352 und 3, 445 Schwimmen i, 145. 195 Sceadler, Seefalk 3, 273 Seehund 3,289 Scelc i, 159. Gedenkspràche von ihren Kràften 1, 239. Seelenlehre 1, 321 ff. Serie ist Nn 2 Kllzeit inìvrnsì.onate ■Stìhuu-'^’i0ib^'un8

4. Bd. 3 - S. 5

1785 - Leipzig : Crusius
^=========^^s========Ns* Siebendes Buch. Elemente der Geschichtkunde. i) Die Grundbegriffe von Staats- sachen. 3) Die Wildheit eines Volks. Tab. Xxxi. ß*tn Volk oder eine Nation ist eine grosse Anzahl ^ Menschen, welche einen gewissen Theil des Erd- bodens bewohnen, und entweder wegen Gemeinschaft der Sprache, oder wegen ihrer Absonderung von der übrigen Welt durch Gebirge, Flüsse, Wüsten und Meere, oder aus andern Ursachen, größtentheils bey einander bleiben, und unter einander mehr Gemein- schaft haben, als mit den übrigen Menschen, die ihnen fremder sind. Man findet sehr viele Völker. Einige derselben wissen, daß sie von wenigen Stammeltern entspros. sen sind, welche ehemals aus entlegnen Gegenden in das Land kamen, welches sie jetzund bewohnen. Einige Völker sind wild, ohne Ackerbau, ohne Handwerkerund Künstler, ohne ordentliche Obrigkeit; andre sind mehr oder weniger gesittet.. Aber auch die gesitteten Nationen haben fast durchgängig die Nach- A z richt

5. Bd. 3 - S. 6

1785 - Leipzig : Crusius
6 Vii. i. Die Grundbegriffe richt, daß sie von einigen wilden oder halbwilden Vor- fahren abstammcn, welche nackt oder nur mit Fellen bekleidet einher gingen, und nur von Kräutern, Ei- cheln, andern Vaumfrüchtcn und Wurzeln, oder von etwas Wild und Fischen, oder von der Viehzucht lebten. Damals waren bey ihnen keine Gebäude, keine gebahnte Wege und Brücken, keine Aecker und gemachte Wiesen. Viele jetzt sehr fruchtbare Gegen- den waren damals unzugängliche Wälder, Moräste und Sümpfe, oder Haiden und Wüsten, ein Wohn« platz nur für wenige wilde und halbwilde Menschen, für wenig zahmes Vieh, und für eine desto grössere Menge von wilden Thiercn. Dieser Zustand daurt noch fort bei den wilden Völkern. Doch kaum kann man sie Völker nennen. Denn in einem solchen Zu. stände kann ein Land nur wenige sehr zerstreute Fami- lim unterhalten. Solche im höchsten Grade wilde Menschen, sind den Thiercn weit ähnlicher, als wir. Ihre ange- kohrne Fähigkeit zur Vernunft kann sich nicht sehr ent- wickeln ; ihre Wißbcgttrde findet wenig Gegenstände; die Sinnlichkeit, der Geschlechtstrieb, der Trieb zu ihren Kindern und der Trieb zu ihrem Leben, sind fass ihre einzigen Triebe. Ihre Beschäftigungen sind fast keine andre, als dasjenige aufzusuchen, was den Leib unmittelbar nährt, oder cinigcrmassen vor der Strenge der Witterung schützt. Weil dieser Menschen in einem Lande so wenig sind, und weil sie wegen ihrer harten Lebensart so wenig brauchen; so finden sie diese wenigen Bedürfnisse leicht im Ueberflusse. Also ist es kein Wunder, daß man bey ihnen wenig oder gar. nichts

6. Bd. 3 - S. 9

1785 - Leipzig : Crusius
9 Von Staatssachen. ordentlichen Fähigkeiten, die bisher unbekannten Kräfte der Dinge zu bemerken, und ihren Gebrauch zu lehren. Einige Wilde sehen dieses und jenes von ihren gesit- tetern Nachbarn, oder die letzten werden Lehrer der ersten, u. f. w. b) Die natürlich - genannte Freiheit eines wilden Volks. Tab. xxxm. Auf dem ersten Vrerthel seht ihr einige Haus- vater, die auf gewisse Art bekleidet sind, die schon Fischernetze stricken, und aus Laub, Zweigen, Flecht- werk und Stammen der Baume sich Hütten erbaut ha- den. Aber weit, sehr weit sind sie noch von unftrm gesitteten Zustande entfernt. Es fanden sich in ihrer Gegend noch viel wilde und reissende Thiere, die ihnen selbst gefährlich waren, ihr zahmes Vieh todteten, und ihre schon eingebauten Aeckcr und Wiesen verwüsteten. Wir müssen Jagd auf sie machen, sagte einer zum andern. Zuweilen vereinigten sich zwey, drey Familien zu diesem Zwecke; aber fast vergebens. Eine so kleine Anzahl konnte dis Thiere nicht aufsuchen, nicht tobten, nicht die Aus. gängc und Eingänge besetzen. Es müssen unsrer hun- dert zusammen treten! Es müssen unsrer hundert zu- sammentreten ! So lautete es an einem Tage und an dem zehnten. Aber es geschah nicht. Wer sollte die Hundert aussuchen? Werden Ort ihrer Sammlung und die Art der Jagd bestimmen? Die See trat zu- weilen aus, und überschwemmte ihre Saat, auch wohl ihre Hütten und Wohnstate, das Menschen und Vieh A 5 tttxm

7. Bd. 3 - S. 10

1785 - Leipzig : Crusius
Is Vi. i. Die Grundbegriffe ertranken. Wir muffen Damme machen, wir müssen Dämme machen, hieß es, aber es war keine Übereinstimmung. Wir haben noch Zeit, sagte der Eine; die Überschwemmung kann mor. gen kommen, sagte der Andre. — So und so würde der Damm breit und hoch genug seyn. — Nein, das hilft uns nicht, wenn der Westwind stürmet. — O, du willst immer klüger seyn, als Andre; dämme du so hoch und so breit. — Das lasse ich wohl bleiben ; denn was hilft mirs, wenn ihr es nicht auch thut? Kurz, es wurde keindamm gemacht. Bey einer grossen Ueberschwemmung hatten Einigeihrewciber undkinder,Vieh undhütten verlohren. Diese traten zusammen und wollten die andern zwingen zu einer gewissen Zeit und auf gewisse Art einen Damm zu machen. — Was^ wollt ihr drohen; hics es. Seyd ihr unsre Vater? Habt ihr uns etwas zu be. fehlen? — O ihr Faulenzer, sollen wir denn um eurer Faulheit willen in Lebensgefahr bleiben? Wollt ihr dämmen helfen oder nicht?— Nein ! —- Schlagt zu, Nachbarn — Wehrt euch, Nach, barn. — Da trafen die schweren Prügel, da flo- gen die Steine, da lagen die Verwundeten und Tobten. Das natürliche Mitleiden machte zwar eine Zeitlang Friede; aber es wurde nicht gedammct. Solche zum Theil blutige Streitigkeiten entstanden oft. Sie lernten bey dieser Gelegenheit das Plündern, das Rauben, das Todtschlagen. — Nachbar, ich bin in der vergangnen Nacht bestohlen, von dem Schafhirten dort auf dem Berge. Komm, hilf mir, ihm wieder Etwas wegnehmen. Der Kla- ger

8. Bd. 3 - S. 12

1785 - Leipzig : Crusius
i2 Vi. l. Die Grundbegriffe derselbe stand in dem Ruhme einer grossen Weisheit, den er wirklich verdiente. Er hatte den Stand und Lauf der Sonne, des Mondes und der Sterne, und die regelmassige Zeit der Springfluthm, die Kräfte ver- schiedncr Kräuter und Mineralien, und die Natur vie. ler Thierarten beobachtet und erforscht. Daher war er fast der allgemeine Rathgeber aller Jager, Fifcher und Kranken seiner Zeit. Bey ungewöhnlichen Zufäl- len nahm man mehrentheils seine Zuflucht zu ihm, mit Erwartung, ob er Rath und Hülfe schaffen könnte. Bey diesen Eigenschaften war er dienstfertig und gefällig ge- gen Alle, Also hatte er den Namen eines Weisen mit Recht. Dieser Demokratus nun versammlete zu ob- genannter Zeit, als die Universalier die Folgen ihrer Regellosigkeit und Zänkerey am meisten fühlten, an vcrschiednen Orten des Landes die ansehnlichsten Hausväter. Ihr werdet ihn auf dem ersten Vierthel von der übrigen Gesellschaft leicht unterscheiden, »sshrwür« »dige Vater, rechtschaffne Brüder, sagte er zu ihnen, »vernehmt und prüfet einen wichtigen Anschlag, des, »sen Ausführung mir möglich scheint, und unsrer »Aller Wohlfahrt betrifft. Viele von euch haben »zahlreiche Familien. Ist in demselben ein Bruder »wider den andern? Helfen nicht vielmehr Alle die ge- »meine Glückseligkeit des ganzen Hauses befördern? »Warum könnten nicht alle Universalier sich als eine »Einzige Brüderschaft anschn, und unter sich eine Re- »gierung anordnen, entweder nach dem Muster der »Vater, die in und neben ihren Hütten Ordnung und ^Glückseligkeit unter der grossen Zahl ihrer Kinder und »Enkel

9. Bd. 3 - S. 14

1785 - Leipzig : Crusius
I i4 Vii. i. Die Grundbegriffe der ersten grossen Versammlung ward zugleich aus. gemacht, daß auch ohne besondre Zusammenberu- fung alle Jahr zu einer gewissen Zeit ein allgemeiner Landtag seyn, und daß alles, was von zwey Drit- theln der Stimmen beschlossen würde, allenthalben als ein Gesetz gelten sollte. Da verordneten sie gewisse Strafen für diejenigen, welche etwa den Ge- setzen nicht gehorchen, oder an ihren Mitbürgern, denn so nannten sie sich nach dieser Vereinigung, Ge- walt ausüben wollten. Ob aber die Gesetze von Je- manden übertreten waren, sollte in jedem Thcile des Landes von gewissen dazu bestimmten Richtern beur- teilt werden, unter deren Befehl die Landesknechte, welche sie auch Soldaten nannten, stehn, und die Un- gehorsamen nach Vorschrift der Gesetze zwingen und strafen sollten. Doch stünde es einem Jeden frey, von dem Urtheile der Richter an die Universalrathe, und von ihrem Urtheile an den Landtag sich zu wenden, (zu apelliren), doch mit dieser Bedingung, i) daß er Sicherheit stellen müßte, der wahrscheinlichcrwcise ver- dienten Strafe nicht zu entweichen, 2) daß er einige Strafe dafür leiden müßte, wenn das Obergericht der Rathe und des Landtages das Urtheil des Unter- gerichts bestätigen würde. Es waren gleich anfangs Einige, welche vielerlei) Einwendungen wider dienoth- wendigkeit einer solchen bürgerlichen Einrichtung mach, ten. Aber sie bekamen zur Antwort: die Meisten wür- den sich nicht nach ihnen, sondern sie müßten sich nach den Meisten richten; wer in dem Lande Universalia nicht bleiben wollte, dem stünde die übrige Welt offen. Es

10. Bd. 3 - S. 16

1785 - Leipzig : Crusius
16 Vif. i. Die Grundbegriffe Sold; einige einen grossem r einige einen kleinem, nachdem ihre Verrichtungen entweder gefährlich oder mühsam waren, oder viele vorgangige Uebung erfo- dcrtcn. Man theilte das ganze Land in Provinzen, die Provinzen in grosse Aemter, welche einige Städte und Dörfer unter sich hatten. Jedes Dorf, jede Stadt, jedes Amt und jede Provinz hatte ihre befondre Unterobrigkeiten und Staatsbedicnte, welche auf die Beobachtung der Gesetze Acht geben mußten, aber auch selbst vor die höhere Obrigkeit, vor dm Universalrathe und vor den Landtag zur Rechenschaft gefedert werden konnten. Denn wider die Entschlüsse des Landtages galt Nichts. Zwischen der Zeit der Landtage aber war der Universalrath die höchste Obrigkeit, welche zwar Nichts wider die Gesetze des Landtages, aber wohl auf eine Zeitlang einige andre Dinge verordnen konnte; solche nämlich, welche noch nicht entschieden waren, bis sie auf dem Landtage entweder verworfen oder bestätigt wurden. Seitdem die Kunst zu schreiben unter ihnen er. funden war, wurden die Verordnungen der Landtage in ein Gesetzbuch getragen, nach der Erfindung der Buchdruckerkunst aber durch den Druck bekannt ge. macht. Es entstanden aber nach und nach mancherlei) Arten von Staatsbedienungen, z. E. i) Universal, räche für den ganzen Staat, Provinzialräche für jede Provinz, Anttsrarhe oder Amtmänner für jedes Antt, Bürgermeister und Rachsherren für jede Stadt, Schulzen für jedes Dorf. 2) Schahmeister und Finanzbediente, welche über die Einnahme und Aus« gäbe des. Staats Rechnung führen, abermals in je. der
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