1862 -
Köln
: DuMont-Schauberg
- Autor: Pütz, Wilhelm
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Inhalt: Zeit: Mittelalter
- Geschlecht (WdK): Jungen
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- Inhalt: Zeit: Mittelalter
- Geschlecht (WdK): Jungen
Georg-Eckert-Institut Bs78
1 179 746 0
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- Inhalt: Zeit: Mittelalter
- Geschlecht (WdK): Jungen
Historische
Damimi! nt Charàristikeil,
für Achule und Haus
gesammelt und bearbeitet
Prof. Wilhelm Pütz^
Oberlehrer am katholischen Gymnasium an Marzellen in Köln.
Zweiter Bond.
Köln, 1862.
Verlag der M. Dumont-Schauberg'schen Buchhandlung.
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Einteilung.
I. Deutschland vor der Völkerwanderung.
Seite
j[. ^Charakter und weltgeschichtliche Bedeutung der alten Deutschen (Luden). 1
2. Die Religion der alten Deutschen (Simrock. Wolf)............................ 3
3. Die älteste Lcrsassung der Deutschen (General v. Peucker).................. 11
4. Das Kriegswesen der alten Deutschen (General v. Peucker)................... 18
5. Leben und Sitten der alten Deutschen (Waitz)............................... 26
6. Die Eroberungsversuche der Römer in Deutschland (F. H. Müller.
H. Rückert)................................................................ 29
7. Der batavische Freiheitskrieg (F. H. Müller)............................... 36
8. Der Markomanncnkrieg (Palaay).............................................. 37
9. Die germanischen Volker vereine (F. H. Müller)..........................■ 40
n. Die Völkerwanderung.
10. Auflösung des Gothenreiches durch die Hunnen (Aschbach)........... 43
11. Alarich (Asctbach. Grcgorovius)................................... 46
12. Attila (Asctbach)................................................. 52
13. Geiserich (Papencordl)........................................... 54
Das Mittelalter.
Erster Zeitraum: Von der Auslösung des weströmischen Reiches bis
auf die Thronbesteigung der Karolinger und der Abbasiden
4/6—752 (750).
A. Das Abendland.
14. Odoaker. Thcodorich der Große (Wernicke)............................. 60
15. Belisar (Wernicke)................................................... 63
16. Das Reich der Longobarden in Italien (Wernicke. Leo)................. 69
17. Daö Reich der Westgorhen in Gallien und Spanien (Lembke. Aschbach). 73
*) Die theilweise vom Herausgeber bearbeiteten Aufsätze sind mit * bezeichnet.
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Vi
18. Chlodwig und seine Söhne (Waitz)......................................
19. Die fränkischen Hausmeier (Waitz).....................................
20. Einführung des Christenthums bei den Germanen (Phillips. Setiers)..
21. Das Lehnswesen und die Gerichtsverfassung (Schmidt)...................
B. Das Morgenland.
22. Verbesserung des römischen Rechtes unter Justinian (Walter)...........
23. Die politischen Parteien in der Rennbahn zu Constantinopel (Willen)..
24. Mohammed und der Islam (Weil-Kriegk)..................................
25. Die vier ersten Khalifen (Weil-Kriegk)................................
26. Die Omaijaden (Weil-Kriegk)...........................................
Zweiter Zeitraum: Von der Thronbesteigung der Karolinger
zu den Krenzzügen 762—1096.
27. Pipin der Kleine (Phillips)...........................................
28. Karl der Große (Lorentz)..............................................
29. Untergang des Longobardenreiches (Phillips)...........................
30. Die Unterwerfung und Bekehrung der Sachsen (F. H. Müller).............
31. Karl der Große in Spanien (Lembke)....................................
32. Tassilo's Sturz. Unterwerfung der Awaren (F. H. Müller)...............
33. Karl's des Großen Kaiserkrönung (Phillips)............................
34. Karl's des Großen Krieg mit den Normannen und den Slaven (F. H.
Müller)................................................................
35. Karl's des Großen Staatsverwaltung (Schmidt)..........................
36. Karl's des Großen Hof (Lorentz).......................................
37. Ludwig der Fromme (Förster)...........................................
38. Auflösung des fränkischen Reiches (Förster. Schmidt)............_•----
39. Verfall des ostfränkischen Reiches unter den beiden letzten Karolingern
(W. Giesebrecht).......................................................
40. Konrad I. der Franke (F. H. Müller)...................................
41. Heinrich I. (W. Giesebrecht)..........................................
42. *£)tto I. der Große (W. Giesebrecht. Doenniges).......................
43. Otto Ii. (Luden. W. Giesebrecht)......................................
44. Otto Iii. (Wilmanns)..................................................
45. Heinrich Ii. (H. Rückert).............................................
46. Konrad Ii. (Pfister)..................................................
47. *Heinrich Iii. (W. Giesebrecht)...........,...........................
48. Heinrich's Iv. Jugend (I. Voigt)......................................
49. Heinrich Iv. im Kampfe mit den Sachsen (Pfister)......................
50. Heinrich Iv. und Gregor Vii. Der Jnvestiturstreit (Leo)...............
51. Heinrich Iv. im Kampfe mit seinen Söhnen (Rospatt)....................
52. Beendigung des Jnvestiturstreites unter Heinrich V. (Leo. Stenzel)....
53. Die Verfassung des deutschen Reiches (Stenzel)........................
54. Frankreich unter den letzten Karolingern (L-chmidt).............,.....■
55. Frankreich unter den ersten Capetingern. Gottesfriede (W. Giesebrecht)
56. ^England unter den ersten angelsächsischen Königen (Pauli)............
57. Melsred der Große (Lappenberg)..................................'■■•••
58. *Blüte und Verfall des angelsächsischen Reiches unter Aelfred's Nachkom-
men (Lappenberg) ...........................................................
59. *Knut „der Mächtige" (Lappenberg)....................................
60. Müllkehr und Untergang der angelsächsischen Dynastie (Lappenberg) .. -
61. Das Khalifat der Omaijaden in Spanien 756—1031 (Lembke— Schäfer.
Wachsmuth).......................................................'
62. *Die christlichen Reiche in Spanien (Lembke—schäfer. Wachsmuth)...
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vili
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309. Die Lehmgerichte (Förster)................................................ 575
110. *Die Buchdruàkunst (Sotzmann)...........r............................... 577
111. ^Venedig und Genua (Eichhorn. K. Ritter)................................ 578
112. ^Florenz. Cosimo dei ^tedici (Gertach).................................. 583
113. *Der Kirchenstaat (v. Döllinger).......................................... 587
114. *Die sicilische Vesper (Leo).............................................. 590
315. Papst Bonifacius Vili, und König Philipp Iv. voir Frankreich (Aschbach) 591
116. Die Aufhebung des Tempetherrnordens (2chiniv>).......................... 594
117. *Der englisch-französische Successionskrieg (Pauli)....................... 596
118. *Siea des sranrösischen Köuigthums über die Lehnsaristokratie, besonders
unter Ludwig Xi............................................................ 608
319. *Der Krieg der rolhcn und weißen Rose (Pauli)............................. 613
320. *Die Enidettungsreisen der Portugiesen (Rilter)........................... 622
121. *Das byzantinische Reich. Die Osmanen (Zinkeisen)......................... 626
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10 I. Deutschland vor der Völkerwanderung.
hing man Blumenkränze auf und warf Kränze und Sträuße in die hei-
lige Flut.
Priester. Der deutsche Priester hieß mit einem schönen Namen
éwart, éwarto, d. h. der Pfleger und Hüter, der Wart des Gesetzes,
denn éé, éa ist Gesetz. Dies Gesetz haben wir hier im ausgedehnte-
sten Sinn des Wortes zu verstehen, cs ist das göttliche wie das mensch-
liche Gesetz gemeint, denn beide waren einst genau verbunden und gleich
heilig. Es liegt also schon im Namen des altdeutschen Priesters, daß
er sowohl des Gottesdienstes als des Gerichtes zu warten hatte. In
den Heerzngcn sah das Alterthum eine durch die Gegenwart der Gott-
heit und deren Einwirkung geheiligte, den Göttern besonders angenehme
Handlung, eine Art von Gottesdienst. Die Priester holten vor der
Schlacht die Bilder und Symbole der Götter aus den heiligen Hainen
und trugen sie mit in den Kampf. Wohl leitete der Feldherr die
Schlacht, aber die Priester nährten die Begeisterung der Kämpfenden,
sie allein hielten die Zucht und durften Strafe über den Feigen ver-
hängen, ihn binden, selbst schlagen. Ebenso waren sie als unmittelbare
Diener der Gottheit bei allen öffentlichen Handlungen thätig, welche zur
Ehre der Götter verrichtet wurden, oder unter Anrufung der Götter
geschahen. Sie verrichteten die feierlichen Gebete, tödteten die Opfer-
thiere, brachten den Göttern ihren Theil daran dar und vertheilten
Fleisch unter das Volk; sie weihten die Könige und Leichen, wahrschein-
lich auch die Ehen, nahmen die Eide ab und sprachen die Weissagungen
aus dem Gewieher öffentlich unterhaltener Rosse, oder aus geworfenen
Loosen, oder aus den Eingeweiden der Opferthiere aus. Das Geschäft
der Weissagung tritt jedoch mehr als den Frauen zustehend hervor, als
ein hauptsächliches Amt der Priest crin neu. Schon Tacitus meldet,
daß nach deutschem Glauben den Frauen etwas Heiliges und Vorahnen-
des innewohne, und daß die Deutschen weder ihren Rath verachteten,
noch ihre Aussprüche vernachlässigten. Und bereits Cäsar sagt, daß bei
den Germanen die Hausfrauen durch Loos und Weissagung entschieden,
ob man zur Schlacht schreiten dürfe oder nicht. Wohnte diese Gabe
der Vorherverkündigung schon den Frauen im Allgemeinen bei, dann
hatten ohne Zweifel die eigentlichen Priesterinnen sie in erhöhtem Grade;
sie erscheinen darum auch vor allen hochgeehrt, man betrachtete sie nur
mit größter Ehrfurcht wie Gottheiten. So jene bructerische Jungfrau,
die weithin durch ihr hohes Ausehen herrschende Veleda, welche einfl den
Deutschen Sieg, den römischen Legionen aber Verderben vorherverkündet
hatte, die von hohem Thurm herab, den sie bewohnte, gleich einer Götter-
botin ihre Orakel den rings ehrerbietig harrenden und reiche Gaben
darbriugenden Gesandten der Ubier spendete.
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3. Die älteste Verfassung der Deutschen.
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3. Die älteste Verfassung der Deutschen.
(Nach General v. Peucker, das deutsche Kriegswesen der Urzeiten in seinen Ver-
bindungen und Wechselwirkungen mit dem gleichzeitigen Staats- und Volksleben.)
Bei allen deutschen Volksstämmen fand eine Gliederung nach Stän-
den Statt, welche zunächst in die beiden Hauptabstufungen der Freien
und der Unfreien (Lassen, Liten) zerfielen. Bei den meisten Stämmen
trat jedoch aus dem Stande der Freien sehr bald die bevorrechtete Klasse
der Edlen als ein selbständiger Stand hervor, während die Freigelasse-
nen eine Zwischenstufe zwischen Freien und Unfreien bildeten.
Die gewöhnlichen Freien. Die Freien machten selbstredend
den Hauptbestandteil, den eigentlichen Kern des Volkes aus. Jeder
Freie konnte Grund und Boden erb- und eigenthümlich als echtes Eigcn-
thum besitzen, vererben und veräußern. Er konnte willkürlich seinen
Wohnsitz verändern und unbehindert gehen, wohin er wollte. Er hatte
als freier Landeigenthümer das Recht und die Pflicht, in der Volksver-
sammlung an der öffentlichen Gewalt und der Rechtspflege Theil zu
nehmen, und bildete, vermöge des ihm zustehendcn vollständigen Waffen-
rechts, mit seinen Genossen den Heerbann des Landes. Seine Tödtung
wurde mit der Buße eines gesetzlich normirten Wergeldes gestraft, und
er hatte demzufolge alle wesentlichen Rechte mit den Edlen ganz gemein.
Der Adel. Aus welchen Grundlagen der Adel entstanden, ist
nicht mit Bestimmtheit zu ermitteln. Im Glauben des Volkes stamm-
ten die adeligen Geschlechter aus einem in die Götterwelt hineinreichcn-
den Heroenthum ab. Die altsächsischen Helden- und Königsgeschlechtcr
führten ihren Ursprung auf Wodan zurück; auch die scandinavischen
Königsgeschlechter behaupteten, von Ödin abzustammcn. Das einzige
politische Vorrecht des Adels war unzweifelhaft das gesetzlich gewordene
Herkommen: daß in den monarchischen Staaten nur aus ihm die Kö-
nige gewühlt werden durften. Persönliche Verdienste auf dem Schlacht-
fclde oder in der Volksversammlung konnten jedem Freien dasselbe
Ansehen wie dem Adeligen erwerben; in den demokratischen Staaten
konnte jeder Freie zum Volksoberhaupte, bei beiden Regicrungsverfas-
sungen jeder Freie zum Heerführer gewählt, allein in den monarchischen
Staaten konnte zur Königswürde nur ein adeliges Geschlecht berufen
werden, und die Söhne der Könige gehörten daher stets dem Adel an.
Die ganz Unfreien. Eine strenge Knechtschaft im Sinne der
Sclaverei hat es in Deutschland wohl nicht gegeben. Die deutsche Un-
freiheit bezeichnet eigentlich nur eine Reihe mehrfach modisicirter Ab-
hängigkeitsverhältnisse. Unter ihr ist daher in der Regel nur eine Ver-
minderung politischer und bürgerlicher Rechte, keineswegs ein gänzliches
Entbehren derselben zu verstehen. Schon Tacitus erkannte die hierin
ruhende große Verschiedenheit zwischen den deutschen und römischen Un-
freien. Doch fehlten dem germanischen Unfreien der ältesten Zeit, un-
geachtet der Milde seiner ganzen Behandlung, nicht die wesentlichen
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2. Die Religion der alten Deutschen.
S
Diese Größe aber, dieser allgemein eingeräumte Vorzug machte die
Deutschen sicher, der lang dauernde Glanz alter Hoheit bestärkte sie in
ihrer Sicherheit, und diese Sicherheit verleitete sie dann, Fürsten und
Volk, das zu versäumen, was kein Staat versäumen darf, der seiner
Unabhängigkeit gewiß sein will; sie verleitete Fürsten und Volk nur da-
hin zu streben, sicher zu sein vor innerer Unterdrückung. Darüber
sonderten sie sich ab von ihrem Kaiser; indem sie ihm aber die Macht
nehmen wollten, ihnen nicht ihre Freiheit zu rauben, entzogen sie ihm
zugleich auch die Macht, die deutsche Kraft zu gebrauchen gegen den
Uebermuth der Fremden, zerfielen dann, wiewohl sie in Wissenschaft
und Kunst herrlich strebten, in sich selbst, weil sie keinen Punkt hatten,
in welchem sie sich so berührten, daß sie ihrer Stärke hätten inne wer-
den können.
2. Die Religion der alten Deutschen.
(Nach I. W. Wolf, die deutsche Gotterlehre, mit einer Einleitung aulsimrock's
Handbuch der deutschen Mythologie.)
Daß der Glaube unserer Väter vom Monotheismus ausge-
gangen sei, läßt sich nur als Hypothese hinstcllen, für die Folgendes
spricht: 1) In allen deutschen Zungen ist das höchste Wesen von je her
mit dem Namen Gott benannt worden, der ohne Artikel gebraucht, doch
einen allgemeinen Sinn hatte, den man vielleicht, als es schon viele
Götter gab, durch das Compositum Jrmincot (Hildebrandsl. 28) fest-
halten wollte; 2) die Vielheit der Götter läßt sich aus dem verbun-
denen Gottesdienst verschiedener Völkerschaften und Stämme erklären,
die, als sie zusammentraten, ihre eigenthümlich ausgebildeten Vorstellun-
gen von dem höchsten Wesen nicht aufgeben wollten. Die bei jedem
Stamme hergebrachten Götter wurden nun unter den altüblichen Namen
neben einander gestellt und zu gemeinschaftlichen Gottheiten des neuen
Gesammtvolkes ausgebildet, wobei ihr Wesen gegen einander abgegrenzt,
ihre gegenseitigen Verhältnisse näher bestimmt werden mußten. 3) Als
einmal die Vielheit durchgegriffen hatte, bevölkerte sich der Götterhimmel
vollends durch die Beinamen der Götter, die, ursprünglich zur Bezeich-
nung einzelner Seiten und Eigenschaften einer Gottheit erfunden, bald
zu selbständigen Wesen erwuchsen.
Der höchste Gott bei allen deutschen Stämmen war Wuo tan, der
Odin des Nordens. Schon sein Name kündet ihn als den Weltgeist
an, denn er ist die alldurchdringende (-evuotaut, Particip von watan
— waten), schaffende und bildende Kraft, welche den Menschen und
allen Dingen Gestalt wie Schönheit verleiht, von dem Dichtkunst aus-
geht und Lenkung des Krieges und Sieges, von dem aber auch die
Fruchtbarkeit des Feldes, ja, alle höchsten Güter und Gaben abhängen.
So allumfassend ist sein Wesen, daß alle anderen Gottheiten gleichsam
1*