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1. Das Königreich Bayern - S. 33

1890 - München : Oldenbourg
Rückblick auf Bodengestalt, Bewässerung, Klima rc. 33 e) Auch der Bergbau wird in mehreren Gegenden des Königreiches mit Erfolg betrieben. Wo? 35 d) Die lebhafte Gewerbethätigkeit hat einen sehr lebhaften Handel im Gefolge. Unterstützt wird der Handel besonders durch gute Land- straßen, durch treffliche Posteinrichtungen, Telegraphen und Eisenbahnen (Fig. 7). Geistbeck, Geographie für Lollsjchulen. I, Z Tie wichtigsten Bahnlinien Bayerns.

2. Das Königreich Bayern - S. 35

1890 - München : Oldenbourg
Staatsverfassung. 35 b) Die dichteste Bevölkerung (120—150 und mehr E. per qkm) zeigen die Rheinebene in der Pfalz (sie erfreut sich des mildesten Klimas und der größten Fruchtbarkeit) und der industriereiche nördliche Teil von Oberfranken. c) Die nächst dichte Bevölkerung (80—120 E. per qkm) weisen ans ein großer Teil der Pfalz, Teile des Negnitzgebietes und große Strecken des Maingebietes; ferner die Gegenden um Neu-Ülm, Lindail und Passau iiitb die Reviere des Fichtel- gebirges; alle diese Gebiete ragen teils durch große Fruchtbar- keit, teils durch rege industrielle Thätigkeit hervor. 6) Das ganze übrige Bayern hat zwischen 40—60 E. per qkm. 3. Nach der Religion sind die Bewohner Katholiken, Protestanten und Juden. Die Katholiken bildet! über 8/s, die Protestanten fast V» der Bevölkerung; ein kleiner Bruchteil (über 50000) gehört dem israelitischen Bekenntnis an. 4. Geistige Bildung. Ihr dienen vor allem Tausende von Volksschulen; außerdem besteht noch eine große Menge anderer Unterrichtsanstalten: Realschulen. Industrieschulen, Gym nasien und Realgymnasien; ferner eine technische Hochschule in München und drei Universitäten, letztere in München. Erlangen und Würzbnrg; endlich eine große Zahl von sog. Fachschulen, wie die Präparandenschnlen, Lehrerseminarien, die landwirtschaft- lichen Schulen u. s. w. § 6. Staatsverfassung. 1. Das Königreich Bayern ist nach der Verfassnngsurkunde vom 26. Mai 1818 eine eingeschränkte oder konstitutionelle Monarchie; das Oberhaupt des Staates ist der König. Seine Person ist heilig und unverletzlich. Er übt die Rechte der Staatsgewalt nach den in der Verfassungsurkunde gegebenen Bestimmungen aus. Die Krone ist erblich im Mannesstamme nach dem Rechte der Erstgeburt. Ist der König nicht im stände, die Rechte der Stnatsgetvalt auszuüben, so wird eine Regent- schaft bestellt. 2. Nach der Verfassungsurkunde besteht für den ganzen Staat ein Landtag. Derselbe ist aus der Kammer der Reichsräte und aus der Kammer der Abgeordneten zusammengesetzt. Beide Kannnern üben gemeinschaftlich mit dem Könige das Recht der Gesetzgebung aus. 3. In jedem Kreise besteht ein Landrat, der sich jedes Jahr in der Kreishanptstadt versammelt und die gemeinsamen Angelegenheiten des Kreises zu beraten hat. 3*

3. Das Königreich Bayern - S. 36

1890 - München : Oldenbourg
36 Das Königreich Bayern. 8 7. Staatsverwaltung, Rechtspflege, kirchliche und militärische Verhältnisse. 1. Das Gesamt-Staatsministerium bildet die oberste Behörde des Königreiches. Diese gliedert sich wieder in sechs Staatsnlinisterien, welche folgende Titel führen: a) Das Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Äußern. b) Das Staatsministerium der Justiz. c) Das Staatsministerium des Innern. 6) Das Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten. 6) Das Staatsministerium der Finanzen. k) Das Kriegsministerium. 2. In jedem der acht Kreise besteht eine Regierung. Dieser sind unterstellt! die Bezirksämter, Rentämter, Forstämter, Ball- ämter u. s. w. 3. Die Rechtspflege wird durch die verschiedenen Ge- richte (Amtsgerichte, Landgerichte u. s. lv.) besorgt. Die Land- gerichte entscheiden in schweren Straffttllen unter Zuziehung voll „Geschworenen". 4. Für die kirchliche Einteilung bestehen: a) für die römisch-kathvlische Kirche die zwei Erz- bistümer München-Freising und Bamberg, ferner sechs Bistümer: Augsburg, Rcgensburg, Passau, Eichstädt, Würzburg und Speyer; b) für die protestantische Kirche das Oberkousistoriuin zu München mtb die Konsistorien in Ansbach, Bay- reuth und Speyer; o) für die israelitische Religionsgenossenschaft 40rab- binate in verschiedenen Orteil des Landes. 5. Die bewaffnete Macht Bayerns besteht 1. aus dem stehenden Heer, 2. aus der Landwehr, 3. aus dein Landsturm. Die Armee ist eingeteilt in zwei Armeekorps, deren Kommando- sitze in München lind Würzburg sind.

4. Das Königreich Bayern - S. uncounted

1890 - München : Oldenbourg

5. Das Königreich Bayern - S. uncounted

1890 - München : Oldenbourg

6. Das Königreich Bayern - S. uncounted

1890 - München : Oldenbourg

7. Das Königreich Bayern - S. uncounted

1890 - München : Oldenbourg
! , für bayerische Schulen von vi-. W. Rohmeder und G. Wenz. î Ministeriell zum Gebrauche beim Unterrichte an sämtlich Lehranstalten des Königreichs Bayern genehmigt. a) Kefamt-Ausgave für Mittelschulen und für die Mberklassen gehobener Schulen, gr. 4°. 27 Karten, worunter 8 Doppelblätter, î . - Inhalt: ¡1. Die kartographischen Darstellungsmittel für den elemente Unterricht. — 2. Südbayern. — 3. Nordbayern. — 4. Rheinbayern die Landschaften des Oberrheins. — 5. Orohydrographische Karte Süddeutschland. — 6. und 7. Mitteleuropa, physikalisch. — 8. E deutschlands Flußgebiete. — 9. Süddeutschland, politisch. — 10. 11. Das Deutsche'reich mit Belgien und die Niederlande, politisch 'l2. Frankreich und die Pyren'äenhalbinsel. — 13. Italien und die Bal Halbinsel. — 14. und 15. Das Alpenland und die Schweiz. — 16. Die Britischen Inseln. — 17. Skandinavien und Dänemark. — 18. und 19. Österreich-Ungarn, politisch. — 20. Europäisches Rußland. — 21. Europa. ? — 22. und ' 23. Die Staaten Süd-, West- und Nord-Europas. — 24. Australien und Polynesien. — 25. Afrika. — 26. und 27. Asien. — 28. Nordamerika. — 29. Südamerika. — 30. und 31. Erdkarte in der Projektion von Mollwcide.— 32. Völker- und Neligionskarte der Erde. — 33. Zur mathematischen Geographie. — 34. Heimatskarte. . In Umschlag geheftet di. 2,—, in Ganzleinen gebunden dt. 2,65. Dieselbe wird auch in 4 Lieferungen abgegeben. Es enthält Lfrg. 1 (Süddeutschland) die Karten 1—5,8,9,34; Lfrg. 2 (Mitteleuropa) die Karten 6, 7, 10, 11,14,15,18, 19; Lfrg. 3 (Europa) die Karten 12,13, 16, 17, 20—23 und Lfrg. 4 (fremde Erdteile) die Karten 24—33. preis einer jeden Lieferung, in Umschlag grheslel, dt. 0,50. b) Ft teine Ausemöe für Volksschulen. 1 gr. 4°. 12 Karten. Inhalt: 1. Süddeutschland, politisch. — 2. Mitteleuropa (Doppelblatt), physikalisch. — 3. Südbayern. — 4. Nordbayern. — 5. Deutsches Reich (Doppelblatt), politisch. — 6. Rheinbayern und die Landschaften des Oberrhcins. — 7. Österreich-Ungarn. — 8. Alpenland (Doppelblatt), physikalisch; Schtveiz. — 9. Europa, physikalisch. — 10. Europa, politisch. — 11. Die fünf Erdteile (Doppelblatt). — 12. Mathematische Gcograpbie. In Umschlag geheftet di. 0,60. Außer für Bayern erschienen noch Separatausgaben des Atlasse für Mürllemsierg, Raden und die Hahenzallern'schen Lande, für Hesse» Darmstadt und Hessen-Rassau und für Elsaß-Lothringen. Druck von R. Oldenbourg ln München.

8. Das Königreich Bayern - S. 1

1890 - München : Oldenbourg
o # f 20b 94, Geographie für Volksschulen von 1 Dr. Atirhuel Geistuock. Erster Teil. Das Königreich Bayern. München. Verlag von R. Oldenbourg. Abteilung für Schulbücher. 18vv. fünfte, durchaeseheile Auflage. \)eut sche / ---■ -~ X s/^er-Bäc^

9. Das Königreich Bayern - S. 2

1890 - München : Oldenbourg
Druck von R. Oldenbourg in München.

10. Das Königreich Bayern - S. 3

1890 - München : Oldenbourg
Vorwort zur vierten Auflage. Indem ich dieses Büchlein in vierter starker Auflage der E Lehrerwelt darbiete, drängt es mich, demselben einige orientie- rende Begleitworte mit auf den Weg zu geben. Vor allem war ich bei der Abfassung dieser vierten Ausgabe bestrebt, den Grundsätzen der Methodik des geographischen Unterrichts möglichst gerecht zu werden. Zweckmäßige Stoff- auswahl, übersichtliche Gliederung, einfache und klare Sprache, sowie richtige Anordnung des Stosses, das waren ganz besonders die Ziele, die mir vor Augen schwebten. In letzterer Beziehung namentlich dürfte sich das Büchlein mcht unvorteilhaft von allen ähnlichen Merkchen unterscheiden, indem in demselben nicht bloß die von der neueren Unterrichtsmethodik geforderte Gruppierung des Lehrstoffs nach Landschaften, sondern auch deren all- seitige Behandlung aufs strengste durchgeführt ist. Nur eine solche Gruppierung entspricht eben auch den natürlichen Verhältnissen, und nur bei solcher Behandlung entsteht ein wirklich lebensvolles Bild einer geographischen Landschaft. Auch das Kartenzeichnen kann bei solchem Betriebe ohne alle Schwierigkeit Hand in Hand mit dem Unterricht gehen, da stets nur kleine Erdräume zur Darstellung zu bringen sind. Von der Überzeugung durchdrungen, daß der geographische Unterricht, wie überhaupt jeder Unterricht, auch den Bedürf- nissen des Lebens Rechnung tragen muß, habe ich, abgesehen von der steten Rücksichtnahme auf Rohproduktion und Industrie, namentlich auch das Verkehrswesen in den Bereich der Behandlung gezogen. 1"
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