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1. Staatsbürgerkunde - S. uncounted

1912 - Leipzig : Quelle & Meyer
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2. Staatsbürgerkunde - S. uncounted

1912 - Leipzig : Quelle & Meyer

3. Staatsbürgerkunde - S. uncounted

1912 - Leipzig : Quelle & Meyer
Mlenlclm und Bildung Einzeldarstellungen aus allen Gebieten des Wissens Im Umfange von J30—^80 Seiten Geh. t Itc. Mriginalleinenbd. t.25 Itc. Tnte Sammlung bringt aus der Feder unserer be- rufensten Gelehrten in anregender Darstellung mi6 systematischer Vollständigkeit die Ergebnisse wissenschaft- licher Forschung aus allen Wissensgebieten. :: :: :: :: Sie will den Leser schnell und mühelos, ohne Fach- kenntnisse vorauszusetzen, in das Verständnis aktueller wissenschaftlicher Fragen einführen, ihn in ständiger Fühlung mit den Fortschritten der Wissenschaft halten und ihm so ermöglichen, seinen Bildungskreis zu er- weitern, vorhandene Aenntniffe zu vertiefen, sowie neue Anregungen für die berufliche Tätigkeit zu gewinnen. Die Sammlung „Wissensckaft und Bildung" will nicht nur dem Laien eine belehrende und unterhaltende Lektüre, dem Fachmann eine bequeme Zusammenfassung, sondern auch dem Gelehrten ein geeignetes Drien- tierungsmittcl sein, der gern zu einer gemeinverständ- lichen Darstellung greift, um sich in Kürze über einseiner Forschung ferner liegendes Gebiet zu unterrichten. Der weitere Ausbau der Sammlung wird plan- mäßig durchgeführt. Abbildungen wer- den den in sich abgeschlossenen und einzeln käuflichen Bändchen nach Bedarf in sorg fälliger Auswahl beigegeben. - /Wo Uber die bisher erschienenen Bändchen vergleiche den Anhang

4. Staatsbürgerkunde - S. uncounted

1912 - Leipzig : Quelle & Meyer
Verlag von Quelle Sc Meyer in Leipzig I)aiurwi$$en$diaihiche Bibliothek Kmh für Jugenö und Volk herausgegeben von Konrctb holler und Georg Ulmer. Reich illustrierte Bändchen im Umfange von s40 bis 200 Seiten. In die Liste der von den vereinigten Jngendschriften- Ausschüssen empfohlenen Bücher aufgenomnren. Aus Deutschlands Urgeschichte. Von G. Schwankes. „Line klare und gemeinverständliche Arbeit, erfreulich durch die weise Beschränkung aus die gesicherten Ergebnisse der Wissenschaft; erfreulich auch durch den lebenswarmen Ton." frankfurter Zeitung. Der deutsche Wald, von Prof. vr. 2ti. Buesgen. „Unter den zahlreichen, für ein größeres Publikum berechneten botanischen Werken, die in jüngster Zeit erschienen sind, beansprucht das vorliegende ganz besondere Beachtung. Ls lst ebenso interessant wie belehrend." Naturwissenschaftliche Rundschau. Die Heide, von W. Wagner. „Alles in allem — ein liebenswürdiges Büchlein, daß wir in die Schülerbibliotheken eingestellt wünschen möchten; denn es gehört zu jenen, welche darnach angetan sind, unserer Jugend in anregend- ster weise Belehrung zu schaffen." Land- u. Forstrvirtschaftl. Unterrichtszeitung. Hochgebirge, von Prof. <£. Keiler. „Auf Hu Seiten entrollt der Verfasser ein so intimes, anschauliches Bild des Tierlebens in den Pochalpen, daß man schier mehr Belehrung als aus dicken Wälzern geschöpft zu haben glaubt. Lin treffliches Buch, das keiner ungelesen lassen sollte." Deutsche Tageszeitung. Die Tiere des Waldes, von Forstmeister K. Seligem. „Die Sehnsucht nach dem Walde ist dem Deutschen eingeboren. . . Aber wie wenig wird er dabei das Tierleben gewahr, das ihn da umgibt. Da wird dieses Buch ein willkommener Führer und Anleiter fein." Deutsche Lehrerzeitung. Unsere Singvögel, von Prof. Or. A. Voigt. „Itttt nicht geringen Erwartungen gingen wir an Professor Voigts neuestes Buch. Aber als wir nur wenige Abschnitte gelesen, da konnten wir mit Freude feststellen, daß diesmal der Meister sich selbst Übertrossen. . . Nationalzeitung. Fortsetzung auf Seite 3 des Umschlags.

5. Staatsbürgerkunde - S. 1

1912 - Leipzig : Quelle & Meyer
Wissenschaft und Bildung Einzeldarstellungen aus allen Gebieten des Wissens herausgegeben von Professor Dr. Paul herre ------——-------— Uh -------------------- Staatsbürgerkunde von Lrnst Bernheinr Professor der Geschichte an der Universität Greifswald Mr btarasiiobah S».Wu; Bnrilksdktcla Jübiicinek — intern 4^buchlnstitutsi^ Cl V/M* ^eorg-Eckert-lnstrtot D ■ I I 'v ¿/Sy für ir,temationaja O I O ! Iq, t ft G Qr — Schuibuc’nforschung 1912 Braunschweig Verlag von Quelle & Meyer in Ceiplff^kuchuibiiothek Inventarisiert unter

6. Staatsbürgerkunde - S. 2

1912 - Leipzig : Quelle & Meyer
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7. Staatsbürgerkunde - S. 4

1912 - Leipzig : Quelle & Meyer
4 Vorwort. bestimmungen in die Wagschale der Wahlen zu werfen, und für den Ttaat selbst, der in seinem Wesen von solchen Entscheidungen abhängig ist. Das Buch ist nicht für Schüler bestimmt, sondern für Männer und grauen, namentlich für Lehrer und Lehrerinnen jeder Stufe, die Einsichten und Anschauungen übermitteln zollen, und das nur können, wenn sie selber solche gewonnen haben. Nach meiner Meinung soll Bürgerkunde nicht zum Gegenstand beson- deren Unterrichts in der Schule gemacht werden, sondern der Lehrer soll aus innerlicher Kenntnis heraus den Unterricht in ge- eigneten Fächern, namentlich in der Geschichte und im Aufsatz- unterricht, mit Bewußtsein benutzen, um solche Kenntnis von Anfang an, dem Verständnis der Altersstufen gemäß, fort- schreitend anzubahnen. Es kann das nicht mit einem Mal als ein fertiges Resultat mitgeteilt werden. Und das soll auch in diesem Buche nicht geschehen. Vielmehr ist hier gerade versucht, in Anknüpfung an allgemein bekannte einfache Anschauungen allmählich in die verwickelteren einzuführen. Die einzelnen Verfassungen und ihre Bestimmungen sind nur als Anschauungs- material benutzt, um unter Vermeidung abstrakter Begriffs- erklärungen daran die Erkenntnis des Allgemeinen zu entwickeln, und zwar mit speziellem Einblick auf die für uns wichtigsten Ver- fassungen. Dadurch ist die Auswahl des Materials bestimmt worden. wenn ich den Leser zu diesem Lehrgänge einlade, so muß er sich mit einer gewisser: Geduld meiner Führung anvertrauen, wie ein Bergsteiger seinem Führer, der ihn auf eine gewisse pöhe mit weiter Umschau zu geleiten verspricht und scheinbar einen weg einschlägt, der nicht sofort auf den Aussichtspunkt zu- geht; er muß sich auch einem langsamen Bergschritt anbequemen und muß nicht gleich nach dem Aufbruch alle Augenblicke fragen: wo ist denn das versprochene Ziel? oder gar den Marsch aufgeben, weil ihm einige Anstrengung zugenrutet wird. Die Verfassungen, die vorzugsweise als Anschauungsmaterial dienen sollen, sind meist in folgenden Abkürzungen angeführt: Rev. — Revolutionsverfassung vom Jahre \7y\, Eh. — Eh arte Louis' Xviii von J8h4, B. — Belgische Verfassung von \Sö\, p. — preußische Verfassung von \850. Man findet diese Verfassungsurkunden nebst der französischen von

8. Staatsbürgerkunde - S. 7

1912 - Leipzig : Quelle & Meyer
Inhaltsverzeichnis. Seite Vorwort................................................... 5—5 I. Leitende Grundsätze................................ 9— Ii. Die gesetzgebende Gewalt und ihre Organe...........^—46 Die Kammern.......................................... \5— 3 Der Anteil des Monarchen an der Gesetzgebungsgewalt (systematisches Schema S. 34s.) .................3;— 46 Iii. Die ausübende Gewalt und ihr Organ, der Monarch (systematisches Schema S. 49).....................46—65 Anteil der Volksvertretung an der ausübenden Gewalt 61,-65 Iv. Die richterliche Gewalt und ihre Organe.............65—67 V. Die Verfassung des Deutscben Reiches (als Typus eines Bundesstaates)....................................68—83 Vi. Bürgerrechte und Bürgerpflichten.....................83—99 Vii. Unterricht in politischer Bildung...................99—109

9. Staatsbürgerkunde - S. 8

1912 - Leipzig : Quelle & Meyer
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10. Staatsbürgerkunde - S. 11

1912 - Leipzig : Quelle & Meyer
Leitende Grundsätze. 11 Staatsform, und sie zeigt in der ausgesprochensten weise, daß es ein Kompromiß ist, zeigt, wie er theoretisch und praktisch zu- stande kommt. Art. 2 des Titre Iii begründet den Kompromiß theoretisch: la nation, de qui seule émanent tous les pouvoirs, ne peut les exercer que par délégation, die Nation, von der allein alle Gewalten ausgehen, kann diese nur durch Übertragung ausüben; und sie „überträgt" die Staats- gewalten, wie wir gleich nachher sehen werden, teils an Volks- erwählte, teils an einen König als ihre Vertreter. 2. Daß der absolute Monarch, indem er sich freiwillig an eine von ihm erlassene Verfassung bindet, zur Konzession einer konstitutionellen Monarchie kommen kann, haben wir vorhin be- reits als möglich hingestellt, und es ist das, ebenfalls in typischer Form, geschehen, als nach der Wiederherstellung der alten Herr- schaft der Bourbons in Frankreich Louis Xviii. am Juni die „Charte constitutionelle“ erließ. Am Schlüsse der Vorrede zu dieser Verfassung sagt er: nous avons volon- tairement et par le libre exercice de notre autorité royale accordé et accordons, fait concession et octroi à nos sujets, tant pour nous que pour nos successeurs et à toujours, de la charte constitutionelle, qui suit, wir haben freiwillig und kraft freier Ausübung unserer königlichen Autorität bewilligt und bewilligen, haben unseren Untertanen zugestanden und oktroyiert die folgende Ver- fassungsurkunde; und er „konzediert" demgemäß dem Volk einen Anteil an der Ausübung der Staatsgewalten, wie wir erörtern werden. Also von Seilen der Volkssouveränität gelangt man durch „Übertragung", von Seiten der Fürstensouveränität durch „Kon- zession" zum Kompromiß einer konstitutionellen Monarchie. z. Es kann aber auch von beiden Seiten auf die ausdrückliche Geltendmachung des Prinzips verzichtet und eine Verfassung durch „Vereinbarung" geschaffen werden, indem jeder Teil seine Rechte erhält. So ist schließlich wenigstens der Form nach die preußische Verfassung zustande gekommen, so die des Norddeutschen Bundes und die des Deutschen Reiches. Es ist einleuchtend, daß dieser Kompromiß in seiner prak- tischen Gestaltung recht verschieden ausfallen kann. Zu wessen Gunsten, hängt offenbar davon ab, auf welcher Seite bei der Ent- stehung des Verfassungskompromisses die stärkere Macht liegt,
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