Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Landwirtschaft und Gewerbe, Handel und Verkehr - S. 76

1878 - München : Oldenbourg
76 33. Kapital und Arbeit. Der Mensch muß mit Verstand sparen. Er muß prüfen, wo die Sparsamkeit am Platz ist und wo nicht. Er muß bor allem auch zwischen dem Notwendigen und Angenehmen oder Wünschbaren unterscheiden und danach seine Ausgaben richten. Die Ausgaben für kräftige und genügende Nahrung sind gerechtfertigt. Wer sich schlecht nährt, entzieht dem Körper seine Kraft und dem Geiste Elastizität. Gewisse Klassen der arbeitenden Bevölkerung sollten mehr Fleisch und Brot und weniger Kartoffeln genießen. Sie würden dadurch entsprechend mehr leisten. Wohlangewendet sind die Auslagen für eine saubere Kleidung, für eine gesunde, heitere Wohnung, für eine gute Erziehung der Kinder; denn diese Ausgaben wirken pro- duktiv. Unsittlich dagegen sind Ausgaben für Unmäßigkeit, Trunksucht, Verschwendung, unsittlich überhaupt für Befriedigung jeder niederen Leidenschaft selbst bei reichlichen Einnahmen; unzulässig die Ausgaben für Mode, für Luxus, für Tabak re. aller jener Leute, deren Einnahmen nur wenig die Ausgaben für notwendige Bedürfnisse übersteigen. Denn sie verstoßen gegen das Wort: Wer sich nicht nach der Decke streckt, Dem bleiben die Füße unbedeckt. Der verschwenderische Reiche und der liederliche Arbeiter sind, der eine wie der andere, Feinde des allgemeinen Wohles. Der Mann mit kleiner Einnahme hüte sich besonders vor dem Schuldenmachen. Kommt er einmal in Schulden, so kann er sich nur mit der größten Mühe daraus frei machen. Vielen gelingt es gar nie mehr. Es braucht in ärmlichen Verhältnissen eine gewisse Beschränkung und Beherrschung, nur einzukaufen und zu verbrauchen, was man zahlen kann. Allein wer ein- anft und bar zahlt, kaust am besten und billigsten. Das Barzahlen ist eine der wichtigsten wirtschaftlichen Regeln nicht nur für den Geschäftsbetrieb, sondern auch für das gewöhnliche Haushalten. 35. Kapital und Arbeit. Zu jedem Gewerbsbetrieb gehören hauptsächlich zwei Dinge: Kapital und Arbeitskraft. Keines von beiden kann entbehrt werden, aber sie sind nicht immer gleich wichtig: bald überwiegt

2. Landwirtschaft und Gewerbe, Handel und Verkehr - S. 78

1878 - München : Oldenbourg
78 33. Kapital und Arbeit. stütze und wie er unterstützt werde. Er hofft von der Zukunft des Geschäftes viel; allein er ist nicht sicher, ob diese Hoff- nungen in Erfüllung gehen. Das ganze Unternehmen ruht auf seiner Verantwortlichkeit. Er trägt allen Schaden, alle Gefahren; er setzt sein Vermögen, seine Kraft, seine Ehre ein. Alles das steht möglicherweise auf dem Spiele. Soll er nun die Nachteile des Geschäftes tragen, so gebühren ihm auch die Vorteile. Ohnehin ist ein Teil des Gewinnes, den der Unter- nehmer macht, fein Arbeitslohn, von dem er leben muß wie der Arbeiter von seinem Lohne. Was er außer diesem Arbeits- löhne verdient, gehört ihm als Entschädigung für das Risiko, das mit jedem Geschäfte verbunden ist. Diesen letzteren Teil verwendet er ans das Geschäft. Es wird dadurch sicher gestellt gegen Geschästsunsälle, Verluste, Stockungen, Preiserniedrigungen durch die Konkurrenz u. s. w. Der sichere Fortbestand des Geschäftes sichert auch dem Arbeiter seine Beschäftigung, mithin seine Existenz. Der Arbeiter erhält seinen Lohn unabhängig vom Erfolge des Geschäftes; er erhält ihn von Woche zu Woche, ohne daß er gewiß ist, wie das Geschäftsjahr abläuft. Der Arbeiter wird in der Regel die Nachteile, welche einem Geschäfte er- wachsen können, nicht mittragen helfen wollen oder aber nur bei Geschäften, die durch das Geschick des Unternehmers über allen Zweifel hinaus gesichert sind. Bei diesen, meint mancher, wäre es billig, wenn dem Arbeiter am Ende des Jahres zu seinem täglichen Lohne noch ein Anteil am Gewinn gegeben würde. Das ist Sache des Unternehmers; er mag das ans freien Stücken thun. Allein als Recht kann es der Arbeiter nicht ansprechen; denn die Arbeiter haben in guten wie in schlechten Geschäften die gleiche Stellung. Bei dem einen nehmen sie ihren Lohn, ohne daß sie für Geschäftseinbußen haften wollen; also werden sie auch bei dem andern nichts als den Lohn verlangen können. Die Beteiligung der Arbeiter am Jahresnutzen setzt ein freiwilliges Abkommen zwischen beiden Teilen voraus. Unter- nehmer und Arbeiter müssen gute Eigenschaften besitzen, wo dieses Abkommen getroffen wird. Der Unternehmer muß frei sein von Eigennutz und der Arbeiter voll Hingebung für das Geschäft.

3. Landwirtschaft und Gewerbe, Handel und Verkehr - S. 80

1878 - München : Oldenbourg
80 34. Der Arbeitslohn. Mit fortschreitender Kapitalansammlung wird im allgemeinen die Arbeit begehrter. Der Lohn steigt. Der Lohn steigt oder fällt zwar nicht mit der Größe des Kapitals überhaupt, das in einem Lande vorhanden ist, sondern mit der Größe desjenigen Teiles, der für die Produktion, für Unternehmungen herge- geben wird. Der Handarbeiter bietet als Mensch zwei Bestandteile seiner Arbeitskraft dem Arbeitgeber an: zunächst seine Muskel- kraft und dann seine geistigen Kräfte, welche jene leiten. In Bezug auf die Körperkraft stehen die Arbeiter im ganzen nur wenig aus einander, mehr dagegen durch ihre geistigen und moralischen Eigenschaften. Wo Arbeiten vorherrschend nur Körperkräfte erfordern, stehen auch die Löhne der Arbeiter nahe einander gleich. Indessen macht sich selbst bei ganz gewöhn- lichen Körperarbeiten der Einfluß des Verstandes und der Methode bemerkbar. Ein schwacher Arbeiter, der darin geübt ist, schwere Lasten zu heben und fortzuschaffen, besitzt Handgriffe und Vorteile, wodurch er einem starken, jedoch weniger denkenden überlegen ist. Sehr bedeutend macht sich die Fertigkeit und die Intelligenz bei zusammengesetzten, schwierigen Arbeiten geltend. Arbeiter mit diesen Eigenschaften sind gesuchter als solche mit beschränkten Anlagen und Fertigkeiten und erhalten auch einen weit höheren Lohn als diese. Allein auch die sittlichen Eigenschaften des Arbeiters sind von wesentlichem Einfluß auf seine Verwendung und seinen Lohn. Dazu rechnet man vor allem Fleiß, Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit, Eigenschaften, die jedem Arbeiter hoch an- geschlagen werden. Die größte Wohlthat, welche Eltern ihren Kindern erweisen können, ist die Erziehung zur Arbeitsamkeit und zur treuen Erfüllung der Pflichten. Ein Arbeiter mit diesen Eigenschaften meidet eine Gesellschaft, die ihn zu Trunk und Spiel und einem liederlichen Leben verleiten könnte. Er weicht jenen leichten Gesellen aus, welche nach Empfang ihres Lohnes die Arbeit aussetzen und das Geld verprassen. Leicht- sinnige Arbeiter dieser Art sind üble Erscheinungen. Sie schaden sich selbst, indem sie allmählich an Leib und Seele zu- grunde gehen; sie bringen den Arbeitgeber in Schaden und geben den ordentlichen Arbeitern ein schlimmes Beispiel.

4. Landwirtschaft und Gewerbe, Handel und Verkehr - S. 81

1878 - München : Oldenbourg
34. Der Arbeitslohn. 81 Eine Arbeit wird geringer oder besser belohnt, je nachdem sie leicht oder mühsam, angenehm oder unangenehm, gesund oder ungesund ist. Die Höhe des Lohnes richtet sich serner danach, ob die Beschäftigung eine beständige, regelmäßige oder eine vorübergehende sei. Der Lohn wird besonders verhältnismäßig groß sein für einen Arbeiter oder Angestellten, bei welchem Vertrauen nötig ist, weil Leute, welche eines unbedingten Vertrauens gewürdigt werden, selten sind; ebenso wird er groß sein in Fällen, wo der Geschäftsbetrieb eine langdauernde Vorbildung erforderlich macht. Arbeiter sind eigentlich alle, welche arbeiten. Bei dieser allgemeinen Auffassung sind also nicht nur Taglöhner, Knechte, Gesellen und solche, welche ihr tägliches Brot in den Werkstätten und Fabriken holen, Arbeiter sondern es ist jeder Handlverker, Fabrikant, Kaufmann, Lehrer, Ingenieur, Regicrungsrat n.s.w) ein Arbeiter. Der Lohn der Arbeiter wird entweder in Geld verabreicht oder in Geld, Nahrung und Wohnung. Dienstboten erhalten ihren Lohn immer auf die letztere Art, vielfach auch noch die Arbeiter bei kleineren Handwerkern, besonders auf dem Lande. In Städten und bei größeren Unternehmern nürd der Lohn in Geld ausbezahlt. Dadurch wird der Arbeiter selbständiger, vom Arbeitgeber unabhängiger. Allein mit dieser Selbständigkeit erwächst dem Arbeiter auch eine größere Pflicht der Selbstsorge. Könnte der Lohn der gewöhnlichen Arbeiter durch irgend welche Maßregeln erhöht werden? Diese Frage muß verneint werden. Alle Versuche, die Lohnfrage durch Gesetze zu ordnen, müssen als künstliche, naturwidrige und erzwungene bezeichnet werden. Kommen die Arbeiter eines Fabrikzweiges oder die Ge- sellen eines Handwerks, z. B. die Schneider, Schuster, Maurer, mit einander überein, ihre Arbeit so lange einzustellen, bis ihr Lohn erhöht wird, so „machen sie Strike" (sprich Streik). In den meisten Fällen führt jedoch der „Strike" nicht zum Ziele. Die Ersparnisse der Arbeiter werden während der Arbeitseinstellung rasch aufgezehrt und die Not treibt sie bald dazu, die Arbeit um den früheren Lohn wieder aufzunehmen. 4.**

5. Landwirtschaft und Gewerbe, Handel und Verkehr - S. 84

1878 - München : Oldenbourg
84 37. Wie sollen die Bücher geführt werden? Man sagt oft: „Ach was Buchführung! Wer etwas zu bekommen hat, der wird sich schon melden, und was ich zu fordern habe, das weiß ich genau." So lange das Haupt einer Familie besteht, kann diese Ansicht vielleicht gelten; aber fällt es plötzlich weg, so müssen die Hinterbliebenen auf gut Glück sich der Redlichkeit anderer anheim geben und haben gar oft mehr oder minder Schaden. Diejenigen, welche Forderungen haben, werden sich wohl melden, können aber, selbst ohne ihr Wissen und Willen, mehr verlangen als ihnen zusteht; ob aber alle die Personen kommen werden, die Zahlung zu leisten haben, bleibt doch sehr fraglich; und darum in seinem und seiner Familie Interesse kann man jedermann, der einen größeren Hausstand führt oder ein Hand- werk treibt, nicht genug empfehlen, die Buchführungsangelegen- heit nicht auf die leichte Achsel zu nehmen. Es gibt bei einer einfachen, für jedermann klaren und verständlichen Buchführung keine Schwierigkeiten, und ich möchte behaupten, sie nimmt kaum mehr Zeit in Anspruch als jede noch so mangelhafte. Buchführung hat aber auch noch andere, gar nicht zu unterschätzende Vorzüge. Buchführung erweckt Vertrauen, Vertrauen zu sich selbst, Vertrauen seiner Mitbürger. Herrscht in einem Staate über Soll und Haben, über Ausgabe und Einnahme ein gewisses Dunkel, und sind die Finanzverhältnisse in Nebel gehüllt, dann fehlt das Vertrauen und man sagt: Dort herrscht „polnische" Wirtschaft. Wie im großen, so auch im kleinen. Hat der Handwerker oder kleinere Geschäftsmann nur einige Monate richtig Buch geführt, er wird den Segen bald erkennen, wird sich freuen, daß die ihm so furchtbar erscheinende Arbeit so leicht überwunden ist, und er wird gar nicht mehr anders können als richtig Buch führen. 37* Wie sollen die Bücher geführt werden? Die Buchführung soll nachweisen, wie viel der Bauer oder Handwerker zu fordern hat, wie viel seine Schulden betragen,

6. Landwirtschaft und Gewerbe, Handel und Verkehr - S. 86

1878 - München : Oldenbourg
86 37. Wie sollen die Bücher geführt werden? 4. Besitzungen, als da sind: Häuser, Äcker, Utensilien zum Wertpreise ansetze und 5. von dem berechneten Gesamtbeträge meine Schulden abziehe. Habe ich die Aufstellung meines Vermögens zu Papier gebracht (im Inventar laut Schema S. 90), so trage ich meine Forderungen Posten für Posten im Notizbuche ein und verfahre auch ebenso mit meinen Schulden. Nach Beendigung von Ge- sagtem beginnt die Aufzeichnung der laufenden Geschäfte iin Notizbuche, natürlich nur der Vorfälle, die nicht sofort auf irgend eine Weise geordnet werden, wie ja überhaupt nur alle Posten gebucht werden, die auf Borg gehen, d. h. nicht sofort ihre Erledigung finden. Habe ich nun einen Monat in das Notizbuch gebucht, so übertrage ich die nicht im Laufe des Monats im Notizbuche bereits geordneten Posten in das Hauptbuch und zwar derart, daß ich jedem Kunden, mit dem ich oft Geschäfte zu machen gedenke, ein eigenes Konto errichte, dagegen den Kunden, der mich nur ein- mal oder selten besucht, unter „Konto für Verschiedene" bringe. Am Schlüsse des Jahres, nachdem alle nicht geordneten Posten Monat für Monat aus dem Notizbuche nach dem Hauptbuche übertragen wurden, schließe ich ab und ordne alle Kontos auf die Weise, daß ich die Seite links addiere, ebenso die Seite rechts, die überschießende Summe einer Seite der anderen mit den Worten: „Vortrag meiner" oder „Vortrag seiner" Forderung hinzufüge, um links und rechts gleiche Summen hervorzubringen. Nun ziehe ich in gleicher Richtung Linien und trage dann den gemachten Vortrag aufs neue vor und immer auf die entgegengesetzte Seite, als ich ihn das erste Mal zum Ausgleich schrieb (siehe Schema). Kontos für Ver- schiedene werden nicht abgeschlossen. Sind am Schlüsse des Jahres auf die angeführte Weise alle Kontos geordnet, so beginne ich wie zu Anfang mit der Inventur, und ich werde finden, um wie viel mein Vermögen größer oder kleiner geworden ist (Nettogewinn). Um aber zu wissen, wie viel ich überhaupt das verflossene Jahr verdiente, muß ich auch die Ausgaben kennen: rechneich diese zum Netto- gewinn, so habe ich den Bruttoverdienst.

7. Landwirtschaft und Gewerbe, Handel und Verkehr - S. 87

1878 - München : Oldenbourg
37. Wie sollen die Bücher geführt werden? 87 (Formulai: des Notiz- oder Tagebuches.) Monat Januar 1878. I G. Vogel in Amberg. Jl 4 Ich habe heute lt. Inventar: Bar . . Zzo 70 W aren 1504 — Haus 3000 — Forderung . I2z 50 lt. Inventar 4958 20 „ Derselbe. Meine Schulden belaufen sich heute lt. Inventar auf 939 — 2 Frau Arnold, hier, empfing von mir I Kommode 24 — (Am I. Februar bezahlt). 3 Peter Fischer, hier, empfing von mir I Schrank < 30 — (Hauptbuch Fol. i). 4 Luis Lang, hier, empfing von mir 6 Stühle .......... 27 — (Hauptbuch Fol. i). 5 Gustav Thomas in W . . . sandte mir Bretter 90 — (Hauptbuch Fol. 4). 6 Fried. Schmidt in S . . . sandte mir Fourniere ........ 36 — (Hauptbuch Fol. 4). I etc. etc.

8. Landwirtschaft und Gewerbe, Handel und Verkehr - S. 88

1878 - München : Oldenbourg
88 37. Wie sollen die Bücher geführt werden? (Forniiilar der Kontos Schuldet mir Peter Fischer 1878 Januar 3 Für i Schrank Notiz-B. Fol. i Z« — » 15 „ X Bank » » 3 2 50 1878 Jl 32 5o April I Für Vortrag meinei Forderung Jl 32 50 Schuldet mir Luis Lang 1878 Januar 4 Für Stühle » x6 „ Kleiderschrank N.-B. Fol. 1878 April 2 Für Vortrag meiner Forderung 2 27 3 21 — Jl 48 Jl 24

9. Landwirtschaft und Gewerbe, Handel und Verkehr - S. 89

1878 - München : Oldenbourg
37. Wie sollen die Bücher geführt werden? 89 irr» Hauptbuch.) in Landau. schulde ihm 1878 März 31 Für Vortrag meiner Forderung 32 50 ________ — “ Jl 32 50 in Marbach. schulde ihm 1878 Februar 2 Für Barzahlung N.-B. Fol. 4 24 — März 31 „ Vortrag meiner Forderung 24 — Jl 48 —

10. Landwirtschaft und Gewerbe, Handel und Verkehr - S. 91

1878 - München : Oldenbourg
38. Die Ausstellung des Wechsels. 91 Kurze Belehrungen über den Wechsel. 38. Die Ausstellung des Wechsels. Johann Winter von Miltenberg, welcher eine mechanische Werkstätte im Betrieb hat, lieferte im April (877 dem Guts- besitzer Fr. walz in Rleinheubach einen Gartenzaun, aus Lifenstäbeu rc. gefertigt. Die Accordsumme betrug 2000 dl., zahlbar am (5. November (877. Winter hat an G. Frank, Eisenwareuhaudluug in Lsanau, am (5. August (870 für geliefertes Stab- und Nundeisen (000 dl. zu bezahlen. Da er für diesen Zeitpunkt nicht das erforderliche Bargeld flüssig machen kann, so zieht er einen Wechsel auf Fr. walz im Betrag von (0(5 dl., zahlbar am (5. November. Frank nimmt diesen Wechsel in Zahlung für sein Guthaben. Die wechselsunune wird um (5 dl>. höher gestellt, als das Guthaben Franks; es ist dies gleichsam die Vorausvergütung des I monatlichen Zinses ä 6% für die ver- spätete Zahlung des fraglichen Schuldpostens. Dieser Wechsel lautet wie das Formular auf S. G. Frank, der den Wechsel übernimmt, heißt der „Remit- tent" oder der „Zuhaber"; Winter ist der „Aussteller" oder „Trassant"; walz ist der „Bezogene" oder „Trassat". Als Wechsel kann nur jenes Schriftstück angesehen werden, welches den Erfordernissen der „allgemeinen deutschen Wechsel- ordnung" entspricht. Artikel dieses Gesetzes lautet: Die wesentlichen Erfordernisse eines gezogenen Wechsels sind: \. die in den Wechsel selbst aufzunehmende Bezeichnung als Wechsel oder, wenn der Wechsel in einer fremden Sprache ausgestellt ist, ein jener Bezeichnung entsprechender Ausdruck in der fremden Sprache: 2. die Angabe der zu zahlenden Geldsumme; 3. der Name der Person oder die Firma, an welche oder an deren Mrdre gezahlt werden soll (des Remittenten);
   bis 10 von 172 weiter»  »»
172 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 172 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer