1878 -
München
: Oldenbourg
- Autor: Fischer, Gregor
- Sammlung: Realienbuecher Kaiserreich
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule, Sonntagsschule
- Inhalt Raum/Thema: Realienkunde?
- Geschlecht (WdK): koedukativ
76
33. Kapital und Arbeit.
Der Mensch muß mit Verstand sparen. Er muß prüfen,
wo die Sparsamkeit am Platz ist und wo nicht. Er muß bor
allem auch zwischen dem Notwendigen und Angenehmen oder
Wünschbaren unterscheiden und danach seine Ausgaben richten.
Die Ausgaben für kräftige und genügende Nahrung sind
gerechtfertigt. Wer sich schlecht nährt, entzieht dem Körper
seine Kraft und dem Geiste Elastizität. Gewisse Klassen der
arbeitenden Bevölkerung sollten mehr Fleisch und Brot und
weniger Kartoffeln genießen. Sie würden dadurch entsprechend
mehr leisten. Wohlangewendet sind die Auslagen für eine
saubere Kleidung, für eine gesunde, heitere Wohnung, für eine
gute Erziehung der Kinder; denn diese Ausgaben wirken pro-
duktiv. Unsittlich dagegen sind Ausgaben für Unmäßigkeit,
Trunksucht, Verschwendung, unsittlich überhaupt für Befriedigung
jeder niederen Leidenschaft selbst bei reichlichen Einnahmen;
unzulässig die Ausgaben für Mode, für Luxus, für Tabak re.
aller jener Leute, deren Einnahmen nur wenig die Ausgaben
für notwendige Bedürfnisse übersteigen. Denn sie verstoßen
gegen das Wort:
Wer sich nicht nach der Decke streckt,
Dem bleiben die Füße unbedeckt.
Der verschwenderische Reiche und der liederliche Arbeiter
sind, der eine wie der andere, Feinde des allgemeinen Wohles.
Der Mann mit kleiner Einnahme hüte sich besonders vor
dem Schuldenmachen. Kommt er einmal in Schulden, so kann
er sich nur mit der größten Mühe daraus frei machen. Vielen
gelingt es gar nie mehr. Es braucht in ärmlichen Verhältnissen
eine gewisse Beschränkung und Beherrschung, nur einzukaufen
und zu verbrauchen, was man zahlen kann. Allein wer ein-
anft und bar zahlt, kaust am besten und billigsten. Das
Barzahlen ist eine der wichtigsten wirtschaftlichen Regeln nicht
nur für den Geschäftsbetrieb, sondern auch für das gewöhnliche
Haushalten.
35. Kapital und Arbeit.
Zu jedem Gewerbsbetrieb gehören hauptsächlich zwei Dinge:
Kapital und Arbeitskraft. Keines von beiden kann entbehrt
werden, aber sie sind nicht immer gleich wichtig: bald überwiegt
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78
33. Kapital und Arbeit.
stütze und wie er unterstützt werde. Er hofft von der Zukunft
des Geschäftes viel; allein er ist nicht sicher, ob diese Hoff-
nungen in Erfüllung gehen. Das ganze Unternehmen ruht
auf seiner Verantwortlichkeit. Er trägt allen Schaden, alle
Gefahren; er setzt sein Vermögen, seine Kraft, seine Ehre ein.
Alles das steht möglicherweise auf dem Spiele. Soll er nun
die Nachteile des Geschäftes tragen, so gebühren ihm auch die
Vorteile. Ohnehin ist ein Teil des Gewinnes, den der Unter-
nehmer macht, fein Arbeitslohn, von dem er leben muß wie
der Arbeiter von seinem Lohne. Was er außer diesem Arbeits-
löhne verdient, gehört ihm als Entschädigung für das Risiko,
das mit jedem Geschäfte verbunden ist.
Diesen letzteren Teil verwendet er ans das Geschäft. Es
wird dadurch sicher gestellt gegen Geschästsunsälle, Verluste,
Stockungen, Preiserniedrigungen durch die Konkurrenz u. s. w.
Der sichere Fortbestand des Geschäftes sichert auch dem Arbeiter
seine Beschäftigung, mithin seine Existenz.
Der Arbeiter erhält seinen Lohn unabhängig vom Erfolge
des Geschäftes; er erhält ihn von Woche zu Woche, ohne daß
er gewiß ist, wie das Geschäftsjahr abläuft. Der Arbeiter
wird in der Regel die Nachteile, welche einem Geschäfte er-
wachsen können, nicht mittragen helfen wollen oder aber nur
bei Geschäften, die durch das Geschick des Unternehmers über
allen Zweifel hinaus gesichert sind. Bei diesen, meint mancher,
wäre es billig, wenn dem Arbeiter am Ende des Jahres zu
seinem täglichen Lohne noch ein Anteil am Gewinn gegeben
würde. Das ist Sache des Unternehmers; er mag das ans
freien Stücken thun. Allein als Recht kann es der Arbeiter
nicht ansprechen; denn die Arbeiter haben in guten wie in
schlechten Geschäften die gleiche Stellung. Bei dem einen
nehmen sie ihren Lohn, ohne daß sie für Geschäftseinbußen
haften wollen; also werden sie auch bei dem andern nichts als
den Lohn verlangen können.
Die Beteiligung der Arbeiter am Jahresnutzen setzt ein
freiwilliges Abkommen zwischen beiden Teilen voraus. Unter-
nehmer und Arbeiter müssen gute Eigenschaften besitzen, wo dieses
Abkommen getroffen wird. Der Unternehmer muß frei sein von
Eigennutz und der Arbeiter voll Hingebung für das Geschäft.
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34. Der Arbeitslohn.
Mit fortschreitender Kapitalansammlung wird im allgemeinen
die Arbeit begehrter. Der Lohn steigt. Der Lohn steigt oder
fällt zwar nicht mit der Größe des Kapitals überhaupt, das in
einem Lande vorhanden ist, sondern mit der Größe desjenigen
Teiles, der für die Produktion, für Unternehmungen herge-
geben wird.
Der Handarbeiter bietet als Mensch zwei Bestandteile
seiner Arbeitskraft dem Arbeitgeber an: zunächst seine Muskel-
kraft und dann seine geistigen Kräfte, welche jene leiten. In
Bezug auf die Körperkraft stehen die Arbeiter im ganzen nur
wenig aus einander, mehr dagegen durch ihre geistigen und
moralischen Eigenschaften. Wo Arbeiten vorherrschend nur
Körperkräfte erfordern, stehen auch die Löhne der Arbeiter nahe
einander gleich. Indessen macht sich selbst bei ganz gewöhn-
lichen Körperarbeiten der Einfluß des Verstandes und der
Methode bemerkbar. Ein schwacher Arbeiter, der darin geübt
ist, schwere Lasten zu heben und fortzuschaffen, besitzt Handgriffe
und Vorteile, wodurch er einem starken, jedoch weniger denkenden
überlegen ist. Sehr bedeutend macht sich die Fertigkeit und die
Intelligenz bei zusammengesetzten, schwierigen Arbeiten geltend.
Arbeiter mit diesen Eigenschaften sind gesuchter als solche mit
beschränkten Anlagen und Fertigkeiten und erhalten auch einen
weit höheren Lohn als diese.
Allein auch die sittlichen Eigenschaften des Arbeiters
sind von wesentlichem Einfluß auf seine Verwendung und seinen
Lohn. Dazu rechnet man vor allem Fleiß, Gewissenhaftigkeit
und Zuverlässigkeit, Eigenschaften, die jedem Arbeiter hoch an-
geschlagen werden. Die größte Wohlthat, welche Eltern ihren
Kindern erweisen können, ist die Erziehung zur Arbeitsamkeit
und zur treuen Erfüllung der Pflichten. Ein Arbeiter mit
diesen Eigenschaften meidet eine Gesellschaft, die ihn zu Trunk
und Spiel und einem liederlichen Leben verleiten könnte. Er
weicht jenen leichten Gesellen aus, welche nach Empfang ihres
Lohnes die Arbeit aussetzen und das Geld verprassen. Leicht-
sinnige Arbeiter dieser Art sind üble Erscheinungen. Sie
schaden sich selbst, indem sie allmählich an Leib und Seele zu-
grunde gehen; sie bringen den Arbeitgeber in Schaden und
geben den ordentlichen Arbeitern ein schlimmes Beispiel.
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34. Der Arbeitslohn.
81
Eine Arbeit wird geringer oder besser belohnt, je nachdem
sie leicht oder mühsam, angenehm oder unangenehm, gesund
oder ungesund ist. Die Höhe des Lohnes richtet sich serner
danach, ob die Beschäftigung eine beständige, regelmäßige oder
eine vorübergehende sei.
Der Lohn wird besonders verhältnismäßig groß sein für
einen Arbeiter oder Angestellten, bei welchem Vertrauen nötig
ist, weil Leute, welche eines unbedingten Vertrauens gewürdigt
werden, selten sind; ebenso wird er groß sein in Fällen, wo
der Geschäftsbetrieb eine langdauernde Vorbildung erforderlich
macht.
Arbeiter sind eigentlich alle, welche arbeiten. Bei dieser
allgemeinen Auffassung sind also nicht nur Taglöhner, Knechte,
Gesellen und solche, welche ihr tägliches Brot in den Werkstätten
und Fabriken holen, Arbeiter sondern es ist jeder Handlverker,
Fabrikant, Kaufmann, Lehrer, Ingenieur, Regicrungsrat n.s.w)
ein Arbeiter.
Der Lohn der Arbeiter wird entweder in Geld verabreicht
oder in Geld, Nahrung und Wohnung. Dienstboten erhalten
ihren Lohn immer auf die letztere Art, vielfach auch noch die
Arbeiter bei kleineren Handwerkern, besonders auf dem Lande.
In Städten und bei größeren Unternehmern nürd der Lohn
in Geld ausbezahlt. Dadurch wird der Arbeiter selbständiger,
vom Arbeitgeber unabhängiger. Allein mit dieser Selbständigkeit
erwächst dem Arbeiter auch eine größere Pflicht der Selbstsorge.
Könnte der Lohn der gewöhnlichen Arbeiter durch irgend
welche Maßregeln erhöht werden? Diese Frage muß verneint
werden. Alle Versuche, die Lohnfrage durch Gesetze zu ordnen,
müssen als künstliche, naturwidrige und erzwungene bezeichnet
werden.
Kommen die Arbeiter eines Fabrikzweiges oder die Ge-
sellen eines Handwerks, z. B. die Schneider, Schuster, Maurer,
mit einander überein, ihre Arbeit so lange einzustellen, bis
ihr Lohn erhöht wird, so „machen sie Strike" (sprich Streik).
In den meisten Fällen führt jedoch der „Strike" nicht zum
Ziele. Die Ersparnisse der Arbeiter werden während der
Arbeitseinstellung rasch aufgezehrt und die Not treibt sie bald
dazu, die Arbeit um den früheren Lohn wieder aufzunehmen.
4.**
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37. Wie sollen die Bücher geführt werden?
Man sagt oft: „Ach was Buchführung! Wer etwas zu
bekommen hat, der wird sich schon melden, und was ich zu
fordern habe, das weiß ich genau."
So lange das Haupt einer Familie besteht, kann diese
Ansicht vielleicht gelten; aber fällt es plötzlich weg, so müssen
die Hinterbliebenen auf gut Glück sich der Redlichkeit anderer
anheim geben und haben gar oft mehr oder minder Schaden.
Diejenigen, welche Forderungen haben, werden sich wohl
melden, können aber, selbst ohne ihr Wissen und Willen, mehr
verlangen als ihnen zusteht; ob aber alle die Personen kommen
werden, die Zahlung zu leisten haben, bleibt doch sehr fraglich;
und darum in seinem und seiner Familie Interesse kann man
jedermann, der einen größeren Hausstand führt oder ein Hand-
werk treibt, nicht genug empfehlen, die Buchführungsangelegen-
heit nicht auf die leichte Achsel zu nehmen.
Es gibt bei einer einfachen, für jedermann klaren und
verständlichen Buchführung keine Schwierigkeiten, und ich möchte
behaupten, sie nimmt kaum mehr Zeit in Anspruch als jede
noch so mangelhafte.
Buchführung hat aber auch noch andere, gar nicht zu
unterschätzende Vorzüge.
Buchführung erweckt Vertrauen, Vertrauen zu sich selbst,
Vertrauen seiner Mitbürger.
Herrscht in einem Staate über Soll und Haben, über
Ausgabe und Einnahme ein gewisses Dunkel, und sind die
Finanzverhältnisse in Nebel gehüllt, dann fehlt das Vertrauen
und man sagt: Dort herrscht „polnische" Wirtschaft. Wie im
großen, so auch im kleinen.
Hat der Handwerker oder kleinere Geschäftsmann nur einige
Monate richtig Buch geführt, er wird den Segen bald erkennen,
wird sich freuen, daß die ihm so furchtbar erscheinende Arbeit
so leicht überwunden ist, und er wird gar nicht mehr anders
können als richtig Buch führen.
37* Wie sollen die Bücher geführt werden?
Die Buchführung soll nachweisen, wie viel der Bauer oder
Handwerker zu fordern hat, wie viel seine Schulden betragen,
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86 37. Wie sollen die Bücher geführt werden?
4. Besitzungen, als da sind: Häuser, Äcker, Utensilien zum
Wertpreise ansetze und
5. von dem berechneten Gesamtbeträge meine Schulden
abziehe.
Habe ich die Aufstellung meines Vermögens zu Papier
gebracht (im Inventar laut Schema S. 90), so trage ich meine
Forderungen Posten für Posten im Notizbuche ein und verfahre
auch ebenso mit meinen Schulden. Nach Beendigung von Ge-
sagtem beginnt die Aufzeichnung der laufenden Geschäfte iin
Notizbuche, natürlich nur der Vorfälle, die nicht sofort auf
irgend eine Weise geordnet werden, wie ja überhaupt nur alle
Posten gebucht werden, die auf Borg gehen, d. h. nicht sofort
ihre Erledigung finden.
Habe ich nun einen Monat in das Notizbuch gebucht, so
übertrage ich die nicht im Laufe des Monats im Notizbuche
bereits geordneten Posten in das Hauptbuch und zwar derart, daß
ich jedem Kunden, mit dem ich oft Geschäfte zu machen gedenke, ein
eigenes Konto errichte, dagegen den Kunden, der mich nur ein-
mal oder selten besucht, unter „Konto für Verschiedene" bringe.
Am Schlüsse des Jahres, nachdem alle nicht geordneten
Posten Monat für Monat aus dem Notizbuche nach dem
Hauptbuche übertragen wurden, schließe ich ab und ordne alle
Kontos auf die Weise, daß ich die Seite links addiere, ebenso
die Seite rechts, die überschießende Summe einer Seite der
anderen mit den Worten: „Vortrag meiner" oder „Vortrag
seiner" Forderung hinzufüge, um links und rechts gleiche
Summen hervorzubringen. Nun ziehe ich in gleicher Richtung
Linien und trage dann den gemachten Vortrag aufs neue vor
und immer auf die entgegengesetzte Seite, als ich ihn das erste
Mal zum Ausgleich schrieb (siehe Schema). Kontos für Ver-
schiedene werden nicht abgeschlossen.
Sind am Schlüsse des Jahres auf die angeführte Weise
alle Kontos geordnet, so beginne ich wie zu Anfang mit der
Inventur, und ich werde finden, um wie viel mein Vermögen
größer oder kleiner geworden ist (Nettogewinn). Um aber zu
wissen, wie viel ich überhaupt das verflossene Jahr verdiente,
muß ich auch die Ausgaben kennen: rechneich diese zum Netto-
gewinn, so habe ich den Bruttoverdienst.
1878 -
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37. Wie sollen die Bücher geführt werden?
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(Formulai: des Notiz- oder Tagebuches.)
Monat Januar 1878.
I G. Vogel in Amberg. Jl 4
Ich habe heute lt. Inventar: Bar . . Zzo 70
W aren 1504 —
Haus 3000 —
Forderung . I2z 50
lt. Inventar 4958 20
„ Derselbe.
Meine Schulden belaufen sich heute lt.
Inventar auf 939 —
2 Frau Arnold, hier,
empfing von mir
I Kommode 24 —
(Am I. Februar bezahlt).
3 Peter Fischer, hier,
empfing von mir
I Schrank < 30 —
(Hauptbuch Fol. i).
4 Luis Lang, hier,
empfing von mir
6 Stühle .......... 27 —
(Hauptbuch Fol. i).
5 Gustav Thomas in W . . .
sandte mir
Bretter 90 —
(Hauptbuch Fol. 4).
6 Fried. Schmidt in S . . .
sandte mir
Fourniere ........ 36 —
(Hauptbuch Fol. 4).
I etc. etc.
1878 -
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37. Wie sollen die Bücher geführt werden?
(Forniiilar der Kontos
Schuldet
mir
Peter Fischer
1878
Januar 3 Für i Schrank Notiz-B. Fol. i Z« —
» 15 „ X Bank » » 3 2 50
1878 Jl 32 5o
April I Für Vortrag meinei Forderung Jl 32 50
Schuldet
mir
Luis Lang
1878 Januar 4 Für Stühle
» x6 „ Kleiderschrank
N.-B. Fol.
1878
April
2 Für Vortrag meiner Forderung
2 27
3 21 —
Jl 48
Jl 24
1878 -
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37. Wie sollen die Bücher geführt werden?
89
irr» Hauptbuch.)
in Landau. schulde
ihm
1878
März 31 Für Vortrag meiner Forderung 32 50
________ — “
Jl 32 50
in Marbach. schulde
ihm
1878
Februar 2 Für Barzahlung N.-B. Fol. 4 24 —
März 31 „ Vortrag meiner Forderung 24 —
Jl 48 —
1878 -
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38. Die Ausstellung des Wechsels.
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Kurze Belehrungen über den Wechsel.
38. Die Ausstellung des Wechsels.
Johann Winter von Miltenberg, welcher eine mechanische
Werkstätte im Betrieb hat, lieferte im April (877 dem Guts-
besitzer Fr. walz in Rleinheubach einen Gartenzaun, aus
Lifenstäbeu rc. gefertigt. Die Accordsumme betrug 2000 dl.,
zahlbar am (5. November (877.
Winter hat an G. Frank, Eisenwareuhaudluug in Lsanau,
am (5. August (870 für geliefertes Stab- und Nundeisen
(000 dl. zu bezahlen. Da er für diesen Zeitpunkt nicht das
erforderliche Bargeld flüssig machen kann, so zieht er einen
Wechsel auf Fr. walz im Betrag von (0(5 dl., zahlbar am
(5. November. Frank nimmt diesen Wechsel in Zahlung für
sein Guthaben. Die wechselsunune wird um (5 dl>. höher
gestellt, als das Guthaben Franks; es ist dies gleichsam die
Vorausvergütung des I monatlichen Zinses ä 6% für die ver-
spätete Zahlung des fraglichen Schuldpostens.
Dieser Wechsel lautet wie das Formular auf S.
G. Frank, der den Wechsel übernimmt, heißt der „Remit-
tent" oder der „Zuhaber"; Winter ist der „Aussteller" oder
„Trassant"; walz ist der „Bezogene" oder „Trassat".
Als Wechsel kann nur jenes Schriftstück angesehen werden,
welches den Erfordernissen der „allgemeinen deutschen Wechsel-
ordnung" entspricht. Artikel dieses Gesetzes lautet:
Die wesentlichen Erfordernisse eines gezogenen Wechsels sind:
\. die in den Wechsel selbst aufzunehmende Bezeichnung als
Wechsel oder, wenn der Wechsel in einer fremden Sprache
ausgestellt ist, ein jener Bezeichnung entsprechender Ausdruck
in der fremden Sprache:
2. die Angabe der zu zahlenden Geldsumme;
3. der Name der Person oder die Firma, an welche oder an
deren Mrdre gezahlt werden soll (des Remittenten);