Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern - S. XIII

1899 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
1# Xiii Nummer Abschnitt Xii. Das Gerichtswesen. Die Volksgerichte..................................................... 5 Bayerische Gesetze in lateinischer Sprache........................... 14 Die Königs- und Grafengerichte....................................... 24 Der alte deutsche Reichstag.......................................... 39 Die Herrengerichte................................................... 47 Die Fehden........................................................... 48 Gesetzwerke Ludwigs des Bayern.................................... 51 Das Reichskammergericht........................................... 57 Das Gesetzbuch Maximilians I. von Bayern . . - . . Land- und Amtsgerichte....................................... Gesetzwerke Friedrichs des Großen von Preußen ..... 83 Gesetzbücher des Kurfürsten Max Iii. von Bayern . . Strafgesetzbuch Königs Max I. von Bayern..................... Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung.........................109 Die Reichsgesetze....................................................121 Unsere Gerichte......................................................125 Wie die bayerischen Gesetze gemacht werden...........................126 Xiii. Die Beamten. Die Anfänge des Beamtenstandes .............................. Die Gaugrafen..................................................... I 23 l 24 Der Gerichtsvogt des Gutsherrn ..................................... 47 Erste Anwälte in Bayern.............................................. 51 s 57 Advokaten und Gerichtsbeamte.........................................{81 ll25 Die Lehrer der Universitäten und Lateinschulen....................... 54 Die Pfarrer der Kirchengemeinden..................................... 63 Die Küster........................................................... 64 Die Volksschullehrer................................................. 82 Die Distriktsschulinspektoren........................................130 Die Kreisschulinspektoren............................................131 Die Seminar- und Präparandenlehrer................................... 98 f 58 Die Steuerbeamten..................................................i 61 1132 Die Postbeamten...................................................... 59 Die Chausseeaufseher................................................. 78 Die Eisenbahn-, Telegraphen- und Telephonbeamten.... 103 Minister und Reichskanzler...........................................121 Der Bezirksamtmann...................................................130 Regierungsräte und Regierungspräsident...............................131 Der Gerichtsarzt..................................................... 96 Der Bezirksarzt......................................................130 Xiy. Das Heerwesen. Der Heerbann und das Gefolge.......................................... 7 Das Lehensheer....................................................... 27 Die Landsknechte..................................................... 50 Bayerisches Heerwesen im Mittelalter................................. 61 Die herrenlosen Söldnerscharen ...................................... 71 14 3. 24 39 47 48 51 3. 74 2. 83 e! 85 l. 96 2. 109 1. 121 3. 125 126 3. 4 5 6 \ 22 2. V 23 3. 1 24 47 51 3. f 57 81 2. 2. 1125 54 63 64 82 98 130 1. 131 1. 98 ( 58 61 2. 1132 59 78 124 78 103 121 1. 130 1. 131 1. 96 2. 130 1.

2. Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern - S. XVI

1899 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
11. Tafel der bedeutendsten Regenten Bayerns. * Jahr: Name: 554—788 I. Das Geschlecht der Agilolfinger. Erster Herzog: Garibald I. Letzter Herzog: Thassilo Ii. 788—911 Ii. Bayern unter den Karolingern. Karl der Große. Ludwig der Deutsche. 911—948 Iii. Das Volksherzogtum der Luitpoldinger. Luitpold der Schyre. Arnulf I. 948—1070 Iv. Bayern unter den Veamtenherzögen. Die Beamtenherzöge entstammten verschiedenen Geschlechtern; sie wurden vom jeweiligen deutschen Kaiser eingesetzt. 1070—1180 V. Bayern unter den Welfen. 1180 bis heute Heinrich der Stolze. Heinrich der Löwe. Vi. Bayern unter den Wittelsbachern. 1180 Otto I. von Wittelsbach; 1314—47 Kaiser Ludwig der Bayer; 1506 Primogeniturgesetz unter Albrecht Iv., dem Weisen. 1623 Bayern ein Kurfürstentum. 1700 Kurfürst Maximilian I. Kurfürst Max Emannel. 1745—77 Kurfürst Max Iii., der Gute. 1777 Die Pfalz wird mit Bayern vereinigt. 1806 Bayern ein Königreich. (1799) 1806—1825 • König Maximilian I. 1825—48 König Ludwig I. 1848—64 König Maximilian Ii. 1864-86 König Ludwig Ii. 1886 bis heute König Otto I. — Prinzregent Luitpold.

3. Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern - S. 3

1899 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
I. Die Zeit des Heidentums. 3 waren mit Holz ausgeflochten und dann mit Lehm überkleidet. Der Giebel war hellfarbig und bunt getüncht; er bildete den einzigen Schmuck des Hauses. Schilf oder Stroh deckten es, und im Winter verdichtete eine Lage Dünger dieses Dach. Fenster und Schornsteine waren noch nicht vorhanden; kleine Windlöcher, die mit Läden versehen oder mit Tüchern verhängt wurden, dienten als solche. Neben dem Wohnhause lagen gewöhnlich Vorratsspeicher, Viehställe und ein Keller zur Aufnahme der Winterfrüchte. Ein Backofen und ein Verschlag zum Brauen des Bieres durfte neben dem Hanse nicht fehlen. Den ganzen Hofraum umgab ein Holzzaun, Gatter genannt, oder ein Wall mit einem Thore. Bei dem Hause waren Grasplatz und Garten, vorhanden. Im Garten wuchsen Kohl, Rettig und Rüben, wilde Äpfel und Birnen und weiße Herzkirschen. 2. In der Mitte des Hauses war ein großer Raum, die Diele; sie diente als Versammlungsraum bei Festen und Beratungen. An den Seiten derselben waren für die Frauen besondere Gelasse eingerichtet. Im Hintergrund der Diele war der Herd; er nahm eine wichtige Stellung ein. In seiner Nähe befanden sich der Herrensitz und die Ehrensitze für vornehme Gäste. Dorthin wurde der Fremde zuerst geführt und ihm über dem Herdkessel Friede gelobt; dort wurde aber auch Unfriede dem Übelthäter verkündigt. 3. Die altdeutsche Hofgenossenschaft. 1. Die Hochzeit war unserer Väter schönstes Fest. Waren die Gäste alle aus der Diele versammelt, so schlossen Zeugen und Verwandte um das Brautpaar einen Kreis. Der Älteste fragte dann Braut und Bräutigam, ob sie fortan als Mann und Weib miteinander leben wollten. War die Frage bejaht, so kamen die schon verheirateten Frauen und brachten das herabwallende Haar der Braut unter eine Haube. Ein Jüngling, der bislang mit einem bloßen Schwerte neben der Braut gestanden hatte, gab dieses dem Bräutigam, damit er hinfort ihr Schutz-und Schirmherr sei. Hierauf steckte der Bräutigam seiner Braut einen Ring an die linke Hand und zog ihr Schuhe an die Füße. Nun folgten Hochzeitsschmaus und fröhliche Spiele. Den Männern gefiel das Würfelspiel am besten; sie spielten mit solcher Begierde um Gewinn und Verlust, daß, wenn Hans und Hof verloren waren, der Mann auf den letzten Wurf wohl gar seine Freiheit setzte. Wer verlor, ging freiwillig in die Knechtschaft und folgte geduldig seinem Herrn. Die Jünglinge tanzten zwischen bloßen Schwertern und Lanzenspitzen und sprangen über fünf bis sechs nebeneinander gestellte Rosse hinweg. Die Jungfrauen sangen, und Sänger spielten dazu auf der Harfe. Die Kinder ahmten auf dem Hofe und vorn auf der Diele die Spiele der Erwachsenen nach. War die Hochzeit vorüber, so wurde alles, was Eltern, Verwandte und Geschwister zur Aussteuer gegeben hatten, auf einen Wagen gepackt, die Braut oben darauf gesetzt und zur Behausung des Bräutigams gebracht.

4. Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern - S. 5

1899 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
I. Die Zeit des Heidentums. 5 gehörte, wurde Hufe genannt. Der Ackerbau beschränkte sich auf die Frühjahrsbestellung; der Segen und die Arbeit des Herbstes waren unbekannt, da veredelte Obstsorten, Weinbau und Hackfrüchte den Alten fremd waren. Die Bestellung geschah durch Pflügen, Eggen und Säen. Die Verbesserung des Bodens durch Dünger war nur wenig bekannt, weil das Vieh die meiste Zeit des Jahres draußen auf der Weide ging und große unbebaute Flächen zum Raubbau lockten. Der Acker wurde deshalb auch nur zwei Jahre hintereinander mit Getreide bestellt und dann mehrere Jahre in der Brache gelassen. Oft wurde erst nach langen Jahren die alte Flur wieder urbar gemacht, so daß inzwischen Buschwerk und kleine Banmstämmchen darauf emporwuchsen. Diese Wechselwirtschaft brachte das nötige Holz zur Feuerung, zu Bauten, Flechtwerk und Zaunanlagen. Das Abbrennen der Baumstümpfe und Waldreste hob die Fruchtbarkeit des Bodens. An landwirtschaftlichen Geräten waren Pflug, Egge, Hacke und Spaten, der zweiräderige Karren und der vierräderige Wagen vorhanden. 2. Außer dem bebauten Lande, das jedem eigen war, besaß die Markgenossenschaft noch Weide- und Waldland, das alle gemeinsam benutzten und Allmende genannt wurde. Uber die Benutzung der Allmende gab es genaue Vorschriften. Die Markgenossen hielten jährlich ein- oder zweimal das Hub- und Haingericht ab, um die vorhandenen Vorschriften aufs neue einzuschärfen und Frevlern die verdiente Strafe zu erteileu. Die Gerichtsstätte hieß Thie; dieser Name ist in manchem Dorfe bis auf den heutigen Tag erhalten geblieben. Der Wald bestand hauptsächlich aus Eichen und Buchen, deren Früchte den Schweinen zur Mast dienten; Fichten und Föhren sind erst später in größerer Menge angepflanzt worden. 3. Der Gau und die Uolksgerichte. 1. Die Markgenossen schlossen sich schon frühe zu Gaugenossen zusammen. Das Gaugebiet lag innerhalb natürlicher Grenzen, wie sie Berg und Thal, Wald und Fluß bildeten, und erhielt von diesen auch gewöhnlich seinen Namen. Viele von diesen Namen sind heute noch bekannt und gebräuchlich. Diesen natürlichen Grenzen entsprechend warnt die Gaue von verschiedener Größe. Jeder Gau hatte seine gemeinsame Opfer- und Gerichtsstätte. Die Gerichtsstätte wurde auch Mahlstatt genannt; sie lag gewöhnlich inmitten des Gaues an hervorragender Stelle. Auf der Mahlstatt stand ein breitlaubiger Lindenbaum, der mit einem Gehege umgeben war. Innerhalb des Geheges standen die Richter; außerhalb befand sich das zuhörende Volk und folgte den Verhandlungen. Aus der Zahl der Edelinge des Gaues wurde einer als oberster Richter gewählt. Jeder mündige, freie Mann war verpflichtet, im Schmucke der Waffen auf der Mahlstatt zu erscheinen, sobald die Ladung an ihn erging. Geschriebene Gesetze und

5. Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern - S. 6

1899 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
6 I. Die Zeit des Heidentums. gelehrte Richter gab es nicht; es wurde nach Gewohnheit und Herkommen geurteilt. 2. Der Angeklagte konnte sich von der Beschuldigung durch einen Eid reinigen; dabei mußten ihn seine Verwandten, Nachbarn oder Genoffen als Eideshelfer unterstützen, indem sie gleichfalls mit einem Eide seine Unschuld beteuerten. Bei todeswürdigen Verbrechen wandte das Gericht auch das Gottesurteil als Beweismittel an; dann mußten Kläger und Beklagter losen oder miteinander kämpfen; wer siegte oder ein Glückslos zog, hatte damit seine Unschuld erwiesen und war frei. 3. Verbrecher, Heerflüchtige, Unfreie und Kriegsgefangene erlitten den Opfertod. Landesverräter und Diebe wurden gehängt, Feige und Wollüstlinge in Sumpf und Moor geworfen, Spione und Zauberer mit Feuer verbrannt, und Mördern wurde der Rücken gebrochen. Ein Totschläger konnte sich jedoch von der Todesstrafe lösen, wenn er an die Verwandten des Erschlagenen als Entschädigung das Wergeld, d. H. Manngeld zahlte und diese bereit waren, dasselbe anzunehmen. Das Wergeld richtete sich nach dem Stande des Getöteten. Neben den Strafen an Leib und Leben gab es Ehrenstrafen; sie bestanden im Kürzen des Gewandes oder des Haares. Wer dauernd das Recht beugte, dem wurde gewöhnlich von der Gemeinde das Haus angezündet. Gefängnisse und Freiheitsstrafen gab es noch nicht, doch konnte ein Verbrecher geächtet werden, d. h. er wurde aus der Genossenschaft gestoßen und mußte im Waldesdickicht als friedloser Waldgänger sein Leben fristen. 4. Wer vor Gericht nicht klagen wollte, konnte zur Vergeltung eines Frevels auch den Weg der offenen Fehde einschlagen; denn sie war ein erlaubtes Vergeltungsrecht des Verletzten. Die Verwandten eines Erschlagenen wählten gewöhnlich die Fehde; sie übten Blutrache. 6* Altdeutscher Gottesdienst. 1. Unsere Vorfahren dachten sich Naturerscheinungen als persönliche Wesen und erwiesen ihnen göttliche Verehrung. Groß war die Zahl ihrer Götter. Die vornehmsten darunter waren Ziu, Wodan, Donar, Freia und Ostara. — Wodan galt als Vater der Götter. Ihn dachten sie sich als einen großen, schönen Mann mit wallendem Barte und nur einem Auge, dem das andere aus dem Meeresspiegel entgegenstrahlte. Um seine Schultern trug er einen weiten, blauen Mantel mit goldenen Sternen. Auf den Schultern saßen zwei Raben, die ihm alle Geheimnisse, die sie beobachtet, ins Ohr rannten. Ein breiter Wolkenhut beschattete seine Stirn. Auf Sturmesflügeln trug ihn sein windschnelles, weißes Roß durch die Luft dahin. Er verlieh den tapfersten Helden den Sieg und ließ sie, wenn sie in der Schlacht gefallen, durch seine Töchter, die Walküren, nach Walhalla bringen. Dort wurden die Helden mit Lied und Gesang empfangen. Mit

6. Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern - S. 8

1899 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
8 I. Die Zeit des Heidentums. gebung des Altars war eingehegt und durch Wächter geschützt, die zugleich dte weißen Pferde hüteten, welche als Opfer bestimmt waren. Auch Kriegsgefangene wurden hier den Göttern dargebracht und ihre Köpfe, gleich denen der Opfertiere, an die Bäume um den Altar genagelt. War die Gemeinde versammelt, so wurde das Feuer auf dem Altare angezündet, vom Priester das Opfertier geschlachtet, ein Teil des Fleisches verbrannt und das andere verzehrt. Die ganze Nacht wurde dann im Dienste der Götter und beim Schmause zugebracht. In der Nähe des Altars ließ sich darum auch der alte, müde Kämpfer am liebsten zur Ruhe betten. Ein Scheiterhaufen verzehrte feine sterbliche Hülle, eine Urne nahm die Asche auf, ein Erdhügel deckte sie und wurde zum Hünengrabe, das Jahrhunderte hindurch Kunde von dem verstorbenen Helden gab. Der Heerbann und btt» Gefolge. 1. Die stete Kriegsgefahr und der Andrang mächtiger Nachbarn zwangen unsere Väter, sich immer enger aneinander zu schließen. Auf diese Weise entstanden aus benachbarten und stammesverwandten Gangenoffenschaften allmählich größere Bündnisse, die man als Völkerschaften bezeichnete. Jede Völkerschaft bildete in Kriegszeiten ein einheitliches Heer. Unfreie und Hörige, Schwächlinge und solche Freie, Me durch schmähliche Handlungen ehrlos geworden waren, gehörten nicht zum Heere. Die Gesamtheit der Krieger bildete den Heerbann. Jeder trug die Kleider und Waffen, die er auch sonst zu tragen pflegte. 2. Drohte dem Volke Gefahr, oder sollte ein Zug in Feindes Land unternommen werden, so wurde zu den Waffen gerufen. Ein Bote trug den Heerpfeil als Zeichen des Aufgebots von Hof zu Hof. Die Gaugenoffen sammelten sich auf ihrer Mahlstatt und trafen dann mit den Kriegern der andern Gaue an einer bestimmten stelle zusammen. Hier wurde aus der Reihe der angesehensten Edelinge der Führer erwählt und als Herzog auf den Schild erhoben. Bedeutete der Zug eine förmliche Auswanderung, so begleiteten auch Weiber und Kinder das Heer. 3. Ging es zur Schlacht, so stellte jeder Gau eine auserlesene Schar von Fußgängern und Reitern in das Vordertreffen. Plötzlich ertönt Schildgesang und Kriegsgeschrei. Die Reiter stürmen vor, mit ihnen die auserlesenen Fußgänger, die sich an die Mähnen der Pferde hängen. Das Hauptheer^ rückt in ungestümem Angriffe nach. Nervige Arme werfen die Speere oder schwingen die scharfgeschliffenen Streitäxte, Messer und Keulen. Die noch behörnte Schädelhaut eines Auerochsen dient dem Kämpfer als Helm und läßt ihn noch schrecklicher erscheinen. So dringt er in des Feindes Reihen. Mann kämpft gegen Mann. Hinter der Schlachtreihe, in der Wagenburg, harren die Frauen und Kinder, feuern die Kämpfenden durch laute Zurufe an,

7. Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern - S. 9

1899 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
I. Die Zeit des Heidentums. 9 treiben die Fliehenden zurück in die Schlacht und Pflegen die Verwundeten. Ist der Sieg errungen, so teilen die Sieger Beute und Gefangene und ziehen zu Zius Altar, ihm die schuldigen Opfer zu bringen. 4. Außer dem Heerbanne gab es noch eine freiwillige Waffen-freuudschaft, die man das Gefolge nannte. Kriegslustige Jünglinge sammelten sich um einen bewährten, hochgeachteten Anführer und schwuren, vereint mit ihm zu leben und zu sterben. Dem Anführer war es ein hoher Ruhm, durch Zahl und Tapferkeit seiner Genossen glänzen zu können. Wenn der eigene Volksstamm in Frieden saß, so zogen die Waffenfreunde zu den Völkerschaften, die sich im Kriege befanden; denn träge Ruhe war ihnen verhaßt. 8. Der Freiheilslmnrpf gegen die $Ussm% 9 n. Chr. 1. Zur Zeit Jesu Christi sandte der römische Kaiser Angustus seine Heere aus, um die deutschen Völkerschaften zu Knechten zu machen. Die Römer siedelten sich in der Gegend des Rheins und der Donau an und sicherten das eroberte Land durch feste Plätze. Von hier aus drangen sie dann weiter vor, überschritten die Weser und erreichten schließlich die Elbe. Sie nannten unser Volk Germanen. Durch List gelang es dem römischen Feldherrn, mehrere deutsche Gefolgschaften zu Bundesgenossen zu machen und germanische Jünglinge zum Kriegsdienste zu gewinnen. Der Kaiser Angustus sandte den Varns als Statthalter ins Land. Varus richtete im Cheruskerlande ein stehendes Lager ein. Dorthin sollten die freien Germanen kommen, Abgaben entrichten und sich von römischen Richtern nach römischem Rechte in lateinischer Sprache richten lassen. 2. Der tapfere Armin, ein Fürst der Cherusker, fand Mittel und Wege zur Freiheit. Gleich andern germanischen Edelingen hatte er im römischen Dienste die Kriegskunst erlernt und römisches Bürgerrecht und römische Ritterwürde erhalten. Sein glühendster Wunsch war die Befreiung des Vaterlandes. In der Stille stiftete Armin einen Bund mit den benachbarten Stämmen. Varus wurde mit seinem Heere in das unwegsame Waldgebirge am linken Wesernfer gelockt. Heftiger Regen machte den Boden schlüpfrig. Ein wilder Sturm wirbelte trockene Baumäste zwischen die römischen Truppen. Da brachen auf einmal germanische Heerhausen von allen Seiten aus dem Waldesdickichte hervor. Die römischen Legionen konnten nicht widerstehen. Varus sah den Untergang vor Augen und stürzte sich in sein Schwert, um die Schmach nicht zu überleben. Das ganze stattliche Heer ging elend zu Grunde. Die Leichen der Erschlagenen blieben nnbestattet liegen — den Vögeln und Wölfen zum Fraße. Wer von den Römern nicht umkam, wurde gefangen genommen. Viele Kriegsgefangene wurden den Göttern geopfert; andere fristeten Jahre lang

8. Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern - S. 11

1899 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
I. Die Zeit des Heidentums. 11 des Bayernlandes. Sie waren sehr groß; sie trieben Jagd, Fischfang Viehzucht und Getreidebau; sie standen mit Italien in regem Tauschhandel; ihre Toten beerdigten oder verbrannten sie. 2. Die germanischen Bewohner des oberen Donaulandes genossen nicht lange die Freiheit. Um das Jahr 15 v. Chr. sandte der römische Kaiser Augustus seine Stiefsöhne Drusns und Tiberius in das Donauland, um dieses zu erobern. Drusus kam von Süden, Tiberius von Westen in das Land, und nach harten Kämpfen wurde dasselbe unter den Namen Rätia und Noricum zum römischen Reiche geschlagen. 3. Die Römer waren nun darauf bedacht, das neu eroberte Land zu kultivieren. Sie bauten viele Straßen und Brücken; errichteten feste Plätze und Zollstätten, aus welchen nachher Städte entstanden, wie Augsburg, Regensburg, Pasfau, Salzburg. Um die römischen Provinzen vor den Einfällen der anderen germanischen Stämme zu schützen, ließ der Kaiser Hadrian den schon von Drusus begonnenen Grenzwall oder Pfahlgraben (limes) vollenden. Dieses gewaltige Bauwerk war mit Kastellen und Stand lagern, mit Schanzen und Wachttürmen versehen; es erstreckte sich von der Donau bei Kehlheim über Gunzenhausen bis an den Main und Rhein. Später nannte, das Volk diesen Grenzwall Teufelsmauer. Noch jetzt finden sich Überreste davon. Rätia und Noricum wurden von römischen Beamten verwaltet. Die Bewohner hatten nicht nur Zehnten von Baumfrüchten, Getreide und Vieh zu entrichten, sondern sie mußten auch zu den vielen Kriegen der Römer Hilfstruppen stellen. 11+ Uolkerlriindittste und Völkerwanderung. 300—500» 1. Wie sich einst die Mark- und Gaugenossen zu Völkerschaften einten, so gingen diese ums Jahr 200 wieder in großem Völker-bündnissen auf. • In diesen Verbänden bildeten sich nach und nach besondere Stammeseigentümlichkeiten aus, die in späterer Zeit die Bildung besonderer Staaten begünstigten. Auf diese Weise entstanden die Stammesherzogtümer der Franken, Burgunden, Alemannen, Sachsen, zu denen später noch Bayern und Lothringen kamen. 2. Ums Jahr 300 kamen vom fernen Asien große Völkerscharen, die wie ein ungeheurer Strom unsern Erdteil überfluteten. Unter ihnen waren die Hunnen besonders gefürchtet; sie waren ein wildes, häßliches Reitervolk, das auf windschnellen Rossen mordend und sengend das Land überfiel und die Leute aus ihren Wohnsitzen verdrängte. Dadurch entstand eine große Bewegung unter den europäischen Völkern und ein Rücken von einem Wohnsitze zum andern. Das war die Völkerwanderung, welche fast zweihundert Jahre gedauert und dem großen römischen Weltreiche ein Ende bereitet hat. Viel Unheil haben die fremden Völker über unser Vaterland gebracht. Die Städte und alle Kultur der Römer vernichteten sie wieder; aber auch Segen

9. Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern - S. 13

1899 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
Ii. Die Zeit des Kampfes zwischen Heidentum und Christentum. „Unser Glaube ist der Sieg, der die Welt überwunden hat." lß> Ausbreitung und äußere Ordnung der christlichen Kirche. 1. Mit dem Wachsen des römischen Weltreichs würde auch die Ausbreitung des Christentums gesörbert. Von bett germanischen Volksstämmen waren die Bnrgnnber die ersten, die sich taufen ließen; ihnen folgten balb die Franken und die von biesen besiegten Alemannen. 2. Die äußere Orbnung der christlichen Kirche wirb nun allmählich berjenigen des römischen Weltreiches in vielen Stücken ähnlich, so zwar, daß über alle Christen der Papst als Oberhaupt und Stellvertreter Christi auf Erben gilt. Unter ihm stehen die Karbinäle, die sich als Räte des Papstes gewöhnlich am päpstlichen Hofe befinben. Die christlichen Sän der werben in große Gebiete ober Sprengel eingeteilt, an beren Spitze als oberster Aufseher der Erzbischof steht. Den Erzbischöfen unterstehen die Bischöfe als Aufseher über kleinere Gebiete, währenb die einfachen Priester ober Pfarrherren Hirten der einzelnen Gemeinben sinb. Alle kirchlichen Angelegenheiten sinb in einheitlicher Weise georbnet, und alle Glieber der Kirche strtb durch ein festes Banb umschlungen. 3. Die Kirche hielt strenge Zucht unter ihren ©liebern. Wer die Taufe einmal angenommen hatte, der sollte sich auch der christlichen Orbnung fügen ober Strafe leiben, wenn er bies versäumte. Die schwerste Kirchenstrafe war der Bann; er würde nur vom Bischöfe und dem Papste verhängt; dann hieß es wohl: „Im Namen sämtlicher des Reiches Bischöfe verbanne ich bich aus unsrer heiligen Kirche Mutterschoß und übergebe bich dem ewigen Fluche. Verflucht seist du zu Haus und auf dem Felbe, auf offnem Heerweg, auf geheimem Pfabe, im Walbe, auf dem Gebirge und auf der See, im Tempel

10. Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern - S. 15

1899 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
Ii. Die Zeit des Kampfes zwischen Heidentum und Christentum. 15 3000 edlen Franken taufen und bereitete dem Christentnme eine Stätte in seinem Lande. 3. Die Nachkommen Chlodwigs brachten auch die Bayern in ein Abhängigkeitsverhältnis zum Frankenreiche. Dieses Verhältnis war bald mehr, bald weniger drückend. Der bayerische Herzog mußte sich nun nach seiner Wahl jedesmal vom fränkischen Könige bestätigen lassen. Gegen den fränkischen Hausmeier Pippin, der für den König regierte, erhoben sich aber die Bayern unter ihrem Herzog Oatilo (Odilo); doch sie wurden am Lech geschlagen und ihr Land 52 Tage lang gebrandschatzt. Der Verlust ihrer Unabhängigkeit war aber für die Bayern in Wirklichkeit von Vorteil; durch ihre engere Verbindung mit den Franken erhoben sie sich auf eine höhere Stufe der Gesittung. Unter dem fränkischen Könige Dagobert wurden zum erstenmale die bayerischen Gesetze in lateinischer Sprache aufgeschrieben. 15* Die Kayern werden Christen. 1. Als die Bayern in das ehemals römische Rätia und Noricum einwanderten, waren sie noch Heiden. Gleich den übrigen Germanen beteten sie zu Wodan, Donar und Ziu; letzteren nannten sie Erch. Auch glaubten sie an Riesen und Zwerge, an Elfen und Waldgeister. Daneben galten ihnen Bäume, Quellen, Hügel und Schluchten für geheiligte Orte; ja, sie beteten auch Bilder in Tempeln an. Ihre Götter verehrten sie in heiligen Hainen. Sie feierten den Gottesdienst, indem sie sich gleich den Alemannen um ein Gesäß mit zwanzig Eimern Bier versammelten, um Wodans Minne zu trinken. Als Opfer brachten sie Pferde dar. 2. Die Bayern fanden in ihren neuen Wohnsitzen das Christentum schon vor. Die hl. Afra hatte in Augsburg, der hl. Valentin in Tirol und der hl. Maximus in Salzburg gewirkt. Es dauerte jedoch lange Zeit, bis die Bayern das Christentum annahmen und, statt zu ihren Göttern, zum wahren Gotte beteten. Erst gegen Ende des siebenten Jahrhunderts kam die neue Lehre allgemein zur Geltung. 3. Der eigentliche Apostel der Bayern ist der hl. Ruprecht von Worms. Um das Jahr 696 kam er nach Regensburg, wo er den damaligen Herzog bekehrte und taufte. Wohl zehn Jahre lang zog Ruprecht als friedlicher Gottesmann durch das Land, verkündete überall die christliche Wahrheit und erwarb sich die Liebe des Volkes. Er liegt in der von ihm gegründeten Peterskirche zu Salzburg begraben. Ein anderer Glaubensbote war der hl. Emmeram, der drei Jahre lang das Evangelium predigte und schließlich von Lantbert, dem Sohne des Herzogs, auf einen falschen Verdacht hin, ermordet wurde. Einige Jahre später trat der hl. Corbinian auf, der die Bekehrung der Bayern vollendete. 4. Durch den hl. Bonifatins wurde Bayern in mehrere Bistümer geteilt; das bedeutendste Bistum war Salzburg. Die Bischöfe
   bis 10 von 154 weiter»  »»
154 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 154 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer