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1. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 67

1879 - Paderborn : Schöningh
§ 30. Wilhelm. 67 Kriegshafens. Dagegen verzichtete der König 1857 auf die Souveränetät über Neuenburg und Valendis, welche sich 1848 von Preußen losgesagt und eine zu dessen Gunsten vom Grafen Pourtales im Septbr. 1856 angeregte Erhebung unterdrückt hatten. 4. Kirchliche Verhältnisse. Kunst und Wissenschaft. Handel und Gewerbe. Die evangelische Kirche gewann durch die Errichtung eines Oberkirchenraths (1850) eine größere Selbständigkeit in der Verwaltung ihrer inneren Angelegenheiten. Den Katholiken wurde bei der ihnen wohlwollenden Gesinnung des Königs eine durchaus freie und den Evangelischen gleichberechtigte Stellung grwährt und durch die Verfassungsurkunde verbürgt. Bei dem frischen Aufschwünge des kirchlichen Lebens fristeten die sogenannten Deutsch-Katholiken und Frei-Gemeindler nur ein karges und kümmerliches Dasein. — Kunst und Wissenschaft erfreuten sich einer besonderen Gunst und Pflege des hochbegabten und freigebigen Königs, welcher die ausgezeichnetsten Gelehrten, die berühmtesten Dichter, Maler und Tonkünstler nach Preußen berief und nicht allein für die Erhaltung, bezüglich die Wiederherstellung und Förderung alter Kunstdenkmäler, wie der Marienburg in der Provinz Preußen und des Kölner Doms (Stolzenfels und der hohenzollerschen Stammburg), sondern auch für die Errichtung neuer Prachtbauten, wie des Museums in Berlin, Sorge trug. — Handel und Gewerbe, deren Interessen wahrzunehmen einem besonderen Ministerium übertragen wurde, entwickelten sich schnell zu einer ungeahnten Höhe, besonders durch Anlage von Eisenbahnen und Telegraphen-linicn, durch Erleichterung des Postverkehrs (Ermäßigung des Briefportos), durch Erneuerung und Erweiterung des deutschen Zollvereins (1853 Vertrag mit Oesterreich), durch Handelsverbindungen mit auswärtigen Mächten, durch Ablösung des Sundzolls, durch die 1845 zu Berlin veranstaltete Industrie-Ausstellung u. a. Von schwerer Krankheit heimgesucht, übertrug der König, da Genesung nicht mehr zu erwarten war, am 8. Okt. 1858 die Regierung seinem Bruder Wilhelm, Prinzregenten von Preußen. Am 2. Januar 1861 befreite der Tod den edlen Dulder von seinen Leiden. § 30. Wilhelm. In Gegenwart der Vertreter sämmtlicher Fürsten Europas und der Abgeordneten des preußischen Volkes beging König Wilhelm am 18. Okt. 1861 zu Königsberg einen feierlichen Krönungsakt, indem er sich und seiner Gemahlin Augusta (von Sachsen-Weimar) die Krone aussetzte. Zugleich wiederholte er das schon als Regent gegebene Versprechen, des Landes Wohl im Innern und nach außen kräftigst zu fördern. Das äußere Wohl des Landes beruhte vorzugsweise auf der Sicherung seiner Machtstellung, zu welchem Zwecke eine völlige Umgestaltung oder Reorganisation des Heeres erforderlich schien. Diese war schon vom Prinzregenten begonnen und wurde nunmehr vom Könige mit fester Konsequenz durchgeführt. Schon bald sollten sich die Folgen der erhöhten Wehrhaftigkeit geltend machen. 5*
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