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1. Geschichte Preußens in Einzelbildern - S. 98

1891 - Danzig : Gruihn
98 Preußens Könige und ihre Zeit. Man schießt aus das Volk! Zu den Waffen!" Nach allen Seiten stob man aus einander, und in wenigen Stunden wurden in den Straßen aus Karren, Wagen, Tonnen und Möbeln Barrikaden aufgebaut. Nun begann ein Straßenkampf zwischen Bürgern und Militär, und die Zahl der Opfer, die jetzt fielen, war nicht gering. Der König, dessen Herz bei dem Gedanken blutete, daß Bürgerblut vergossen wurde, befahl den Soldaten, vom Kampfe abzustehen und sich aus Berlin zurückzuziehen. Doch herrschte jetzt Monate lang Unordnung, bis die Regierung endlich durch Ernst und Entschlossenheit dem traurigen Zustande ein Ende machte. Die deutsche National-Versammlnng. 1848. Im Jahre 1848 wollte man auch für ganz Deutschland eine Verfassung zu stände bringen. Es wurden daher von fast allen deutschen Fürsten aus freien Wahlen hervorgegangene Abgeordnete nach Frankfurt a. M. gesandt, daß dieselben über die Verfassung berieten. Diese Versammlung, welche den Namen deutsche Nationalversammlung führte, wollte auch die Einheit Deutschlands herstellen und wählte einen deutschen Kaiser (1849). Die Wahl fiel auf Friedrich Wilhelm It., der jedoch die Kaiserkrone ablehnte, da sie ihm nicht im Einverständnis mit den Fürsten des Reichs geboten ward, und er wahrscheinlich auch einen Krieg mit Rußland vermeiden wollte, das eine einheitliche Gestaltung Deutschlands nicht dulden mochte. Der König sprach das Wort: „Eine Kaiserkrone wird nur aus dem Schlachtfelde erworben." Nun kam es an vielen Orten Deutschlands §um_ Aufstande. Nach dem Großherzogtum Baden sandte der preußische König den Prinzen von Preußen (nachmals Kaiser Wilhelm I.), welcher den dortigen Aufruhr mit einem Heere dämpfte. Die preußische Verfassung. Im Jahre 1850 gab der König nach vorhergegangenen, bewegten Verhandlungen dem Volke eine Verfassung, d. H. ein Grundgesetz, nach welchem zwei Körperschaften gebildet sind: 1. das Herrenhaus und 2. das Abgeordnetenbaus. Ersteres besteht teils aus erblichen, teils aus den vom Könige gewählten Mitgliedern. Für das Abgeordnetenhaus werden die Mitglieder (Abgeordnete) vom Volke alle fünf Jahre neu gewählt. Beide Häuser oder Kammern bilden den Landtag und haben Anteil an der Gesetzgebung. Über Krieg und Frieden entscheidet jedoch der König allein. Die Verfassung bestimmt: Alle Preußen sind vor dem Gesetz gleich. Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses wird gewährleistet. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen gesorgt werden. Kein Kind darf ohne den Unterricht aufwachsen, der für die Volksschulen vorgeschrieben ist. In der Volksschule wird der Unterricht unentgeltlich erteilt. — Die Person des Königs ist unverletzlich. Die Minister sind die obersten Beamten des Königs und unterstützen denselben in der Ausübung der Regierungsgeschäfte. An der Spitze des preußischen Staatsministeriums steht der Ministerpräsident. Die richterliche Gewalt wird im Namen des Königs durch die Gerichte ausgeübt. Alle Einnahmen und Ausgaben des Staates werden gesetzlich geregelt. Die Städteordnung, Kreisordnung (in acht Provinzen) und Landgemeindeordnung ist für die Vertretung und Verwaltung der Gemeinden, Kreise, Regierungsbezirke und Provinzen maßgebend. Den Gemeinden steht die selbständige Verwaltung ihrer Gemeindeangelegenheiten unter „Oberaufsicht des Staates zu. Österreich, Ungarn, Italien. 1848—1849. Um diese Zeit hatten sich auch die Ungarn unter Führung Kossuths erhoben und wollten sich von Österreich losreißen. Mit Hilfe der Russen gelang es aber, der
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