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1. Geschichte Preußens in Einzelbildern - S. 120

1891 - Danzig : Gruihn
Im neuen deutschen Reich. erhob sich der fast 74jährige König und schritt dem Gefolge der Prinzen und Fürsten, unter dem sich auch Bismarck befand, voran bis an den Rand einer Erhöhung. Hier nahm zu seiner Rechten der Kronprinz und zu seiner Linken der Bundeskanzler Bismarck Stellung; die Fürsten traten hinter den König. Dieser verkündete jetzt mit bewegter Stimme, daß er die ihm angebotene Kaiserkrone annehme. Darauf ließ er eiue Bekanntmachung an das deutsche Volk verlesen. In dieser heißt es: „Wir übernehmen die kaiserliche Würde in dem Bewußtsein der Pflicht, in deutscher Treue die Rechte des Reiches zu schützen, den Frieden zu wahren und die Unabhängigkeit Deutschlands zu verteidigen." Darauf rief der Großherzog von Baden mit lauter Stimme: „Es lebe hoch König Wilhelm, der deutsche Kaiser." Nun erfolgte ein langer Jubelruf der großen Versammlung, wobei dem Kaiser die hellen Thränen aus den Augen stürzten. Als nun der Kronprinz von Preußen dem Kaiser durch Handkuß huldigte, da schloß der Vater seinen Sohn in die Arme und küßte ihn wieder und immer wieder unter Frendenthränen. Nachdem der Kaiser auch seinen Bruder Karl und andere Verwandte umarmt hatte, huldigte ihm die ganze übrige Versammlung. Während der ganzen Feier aber donnerten die deutschen Kanonen gegen Paris. Berfassung des deutschen Reiches. Das deutsche Reich oder das Gebiet des deutschen Bundes besteht aus 25 Staaten nebst dem Reichsland Elsaß-Lothringen und der Insel Helgoland. Unter dem Reichsschutz stehe» auch die deutschen Schutzgebiete oder Kolonieen des Auslandes. Die Bundesgesetzgebung wird durch den Bundesrat, in welchem der König von Preußen als deutscher Kaiser das Präsidium d. h. die oberste Leitung hat, und durch den Reichskanzler ausgeübt. Der Bundesrat besteht aus den Vertretern der Mitglieder des Bundes. Es ist genau festgesetzt, wieviel Stimmen jeder Einzelstaat im Bundesrat führt. Preußen hat die meisten Stimmen. Der Bundesrat beschließt sowohl über die dem Reichstage zu machenden Vorlagen, wie über die vom Reichstage gefaßten Beschlüsse. Den Oberbefehl über die gesamte Kriegsmacht hat der Kaiser, der im Namen des Reiches über Krieg, Frieden und Bündnisse zu entscheiden hat. Der Reichstag besteht aus (397) Abgeordneten, die in geheimer Abstimmung durch Stimmzettel auf fünf Jahre gewählt werden. Wähler ist jeder Deutsche, der das 25. Lebensjahr vollendet hat und die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt. Der Beaufsichtigung und Gesetzgebung des Reiches unterliegen das Zoll-, Handels-, Eisenbahn-, Post-, Telegraphen-, Militär- und Gewerbewesen, die Marine, Schiffahrt, die Einnahmen und Ausgaben des Staates u. s. w. Jeder Deutsche ist wehrpflichtig und muß, wenn er zum Soldatenstande ausgehoben wird, den Fahneneid leisten, nach den bestehenden Vorschriften im Heere dienen und den Befehlen des Kaisers unbedingt Folge leisten. Tie Siegessäule in Berlin. Als ein Denkmal an die heldenmütigen und ruhmreichen Kämpfe von 1864, 1866, 1870 und 1871 ist im Tiergarten zu Berlin die Siegessäule (nach dem Entwurf von Strack) errichtet, welche mit einer vergoldeten Viktoria Borussia, modelliert von Drake, gekrönt ist. In den Kandierungen der Säule sind eine große Anzahl von Geschützrohren eroberter Kanonen angebracht. Am Tage der Enthüllung dieses Denkmals (1873) sprach Kaiser Wilhelm: „Kriege werden nicht geführt und Siege nicht errungen ohne große Opfer. Die Siegessäule verkündet der Mit- und Nachwelt, was Hingebung und Ausdauer vermögen. In Gemeinschaft mit unsern treuen Verbündeten im letzten glorreichen Kriege schritten wir von Siegen zu Siegen, welche Gottes
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