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1. Geschichte Deutschlands von der älteren Zeit bis zur Gegenwart - S. 99

1901 - Berlin : Rentel
I — 99 — beuten. Er kaufte von dem Landgrafen die Länder Thüringen und Meißen für eiuen geringen Preis, und als die beiden jungen Fürsten ihren Besitz tapfer verteidigten, brach Adolf mit wüstem Kriegsvolk in Thüringen ein und richtete dort viele Greuel an. Dieser Gewaltstreich erregte große Erbitterung. Da der Köuig außerdem die den Wahlfürsten gegebenen Versprechungen nicht hielt, so wurde er von einem Teil der Kurfürsten für abgesetzt erklärt, und man wählte den Herzog Albrecht von Österreich, den Sohn Rudolfs, zum Könige. Als nun Adolf und Albrecht gegen einander zu Felde zogen, kam es bei Göllheim unweit Worms zum Entscheidungskamps, in welchem Adolf Krone und Leben einbüßte. Albrecht I. Albrecht war bis dahin noch nicht von allen Kurfürsten zum Könige ernannt worden; er erreichte es aber, daß man ihn zu Frankfurt a. M. einstimmig wählte. Fortan war er eifrig bemüht, die königlichen Rechte in Deutschland wiederherzustellen und die Macht seines Hauses zu vergrößern. In einzelnen Fällen zeigte er sich als ein strenger Fürst. Er hatte einen Neffen, Namens Johann von Schwaben. Dieser Jüngling zürnte seinem Oheim, weil derselbe ihm nicht sein väterliches Erbe in Schwaben so frühe herausgeben wollte, als er es wünfchte. Er verband sich mit einigen Rittern gegen Albrecht, und als dieser sich einst in der Schweiz aufhielt, wurde er durch die Verschworenen ermordet. Johann ergriff hierauf die Flucht und ist unbekannt verschollen. Die Geschichte hat ihn mit dem Namen Parricida, d. i. Verwandtenmörder, gebrandmarkt. 83. Die Schweizer Eidgenossenschaft. Tie Schweizer Eidgenossenschaft. Von jeher waren die Schweizer ein sreiheitliebendes Volk. Zu denjenigen Herren, die in der Schweiz Besitzungen hatten, gehörten auch die Grasen von Habsburg. Letztere übteu als Landgrasen des Aarganes über die Waldstätte Unterwalden, Schwyz und Uri die Gerichtsbarkeit aus und sandten Vögte dorthin, welche das Recht sprachen. Doch den freien Männern der Kantone waren die Vögte zuwider, und beim Tode Kaiser Rudolfs schlossen die Waldstätte einen Bund zur Erhaltung ihrer Reichsunmittelbarkeit. Adolf von Naffait hatte ihre Unabhängigkeit bestätigt. Als Albrecht von Österreich aber diesen Bund antastete, erhoben sich die Schweizer gegen seine Anordnungen und verlangten unmittelbar unter dem Reiche zu bleiben. Sie legten, wie man erzählt, zu Brunnen am Vierwaldstätter See einen feierlichen Eid ab, ihre Freiheit gegen jeden auswärtigen Feind zu verteidigen, wollten aber alle Pflichten gegen Kaiser und Reich erfüllen. Seitdem hießen sie Eidgenossen. Später hat man an diese Zeit die Sage von dem Vogt Geßler und dem Schützen Tell geknüpft, trotzdem beide Personen geschichtlich nicht nachweisbar sind. Tie Landvögte. Diese Sage, welche uns überliefert ist, lautet folgendermaßen: Als Albrecht von Österreich regierte, setzte er über die Schweizer derartige Vögte, die das Landvolk hart behandelten. Solche Landvögte waren Hermann Geßler von Bruneck und Beringer von Landenberg, Männer, die selbst kein Eigentum hatten und darum das Landvolk bedrückten,-um sich zu bereichern. Sie verboten die Ausfuhr, setzten schwere Zölle aus die Einfuhr und bestraften die geringsten Vergehen nach Willkür mit Geld, Kerker und Züchtigungen. Männer, wie Walter Fürst von Uri, Werner Stausfacher von Schwyz und Arnold Melchthal von Unterwalden, die durch den Fleiß ihrer Väter wohlbegütert waren und es sich herausnahmen, ein freies Wort für ihr altes Recht zu sprechen, wurden non deu Vögten gehöhnt und der Banernadel genannt. Landenberg ließ
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