Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Geschichte Deutschlands von der älteren Zeit bis zur Gegenwart - S. 274

1901 - Berlin : Rentel
217. Der russlsch-tiirkische Krieg. 1877—1878. Die sinkende Macht der Türkei. Als die Türken ihren Sultan (187(5) absetzten und darauf ermordeten, wurde das osmanische Reich sehr erschüttert. Nachdem man bald darauf auch den neuen Sultan entthronte, und die Herrschaft an dessen Bruder siel, regte sich unter den Christen der Türkei der Wunsch nach Unabhängigkeit. Sowohl die Serben, als auch die Montenegriner erhoben sich (1876) gegen die „hohe Pforte," um deren Oberhoheit abzuschütteln. Doch sie konnten der türkischen Übermacht nicht widerstehen und mußten in ihrem Abhängigkeitsverhältnis bleiben. Ausbruch und Ausgang des russisch-türkischen Krieges. Dar- I ans zog Rußland (1877) in den Krieg gegen die Türken. Obgleich diese -sich tapfer wehrten, erlagen sie doch endlich beiplewna und imschip- 1 fapaß (im Balkangebirge-. Bald darnach rückten die Russen bis in die j Nähe von Konstantinopel, und es schien der Untergang der Türkei uahe zu sein. Doch die übrigen Großmächte Europas wollten es nicht zugeben, i daß das Reich der Osmauen ganz in russische Hände fiele, und so wurde ] (1878) aus dem Berliner Kongreß, auf welchem Fürst Bismarck den | Vorsitz führte, die Bestimmung getroffen, daß Rußland nur einige Land-erweiterungen in Asien und Europa erhalten sollte. Serbien, Montenegro und Rumänien wurden aber als unabhängige Staaten anerkannt. Später ' erhoben sich die beideu letztgenannten sogar zu Königreichen. Der Türkei sprach man nur einen Teil der Balkanhalbinsel zu. Das Fürstentum Bul- i garten aber wurde unter die Oberherrlichkeit des Sultans gestellt. Bosnien j und die Herzegowina fielen indes an Österreich. Außerdem mußten sich i die Türken verpflichten, in ihrem Reiche den Christen gleiche Rechte mit , den Muhammedanern zu gewähren. 218. Innerer Ausbau des deutschen Reiches. Die Kolonieen. Matze und Gewichte. Bis aus die Zeit Kaiser Wilhelms I. hatte j sich in Deutschland das Maß- und Gewichtswesen sehr ungleich entwickelt. In den einzelnen Ländern und Provinzen herrschte eine so große Verschiedenheit, daß das Verlangen nach einer Einheit immer lauter wurde. Durch eilt Reichsgesetz stellte man für alle Teile des Reiches eine Gleichmäßigkeit her, so daß wir jetzt als Gruudmaße das Meter, Quadrat- j meter, Kubikmeter und als Einheit für das Gewicht das Kilogramm haben. Überhaupt dürfen im öffentlichen Verkehr nur solche Maße, Ge- -Wichte und Waagen in Anwendung kommen, die durch besondere Aichungs- j behörden geaicht (geprüft) und gestempelt sind. In Gast- und >schank- ? wirtschaften hat man nur solche Schankgefäße für Weilt und Bier zu verwenden, die mit einem Füllstrich versehen sind, welcher den Rauminhalt nach Zugrundelegung des Liters angiebt. — Goldene und silberne Geräte , müssen mit einem Zeichen ihres Feingehalts versehen sein. Münzen. Die Münzen der einzelnen deutschen Staaten wichen früher nach ihrer Bezeichnung und ihrem Werte sehr von einander ab. ; Durch die Reichsgesetzgebnng wurde ein einheitliches Münzwesen herge- ' stellt und (seit 1876) die Goldwährung*) eingeführt. In der Mark-rechnuug ist die Zehnteiluug zur Durchführung gelangt: Die Ausprä- *) Unter Währung versteht man den gesetzlichen Wert einer Gold- oder Silbermünze von einer bestimmten Gewichtseinheit. Manche außerdeutschen Staaten haben Doppelwährung (Bimetallismus^, d. H. Gold- und Silberwährung.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer