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1. Hilfsbuch für den Unterricht in der Geschichte - S. 30

1897 - Breslau : Handel
30 B. Aus der römischen Geschichte. bisher nur Schutz gegen die Übergriffe der Patricier gesucht, so verlangten sie nunmehr vollständige Gleichstellung mit denselben, vor allem Zulassung zum Konsulat. Nach langjährigem Kampfe setzten endlich die Tribunen Licinius Stolo und Lucius Sextins (367 v. Chr.) die 367 Annahme der sogenannten „Licinischen Gesetze" durch. Nach diesen Gesetzen sollte immer einer der Konsuln ein Plebejer sein. Ein zweites Gesetz bestimmte, daß kein Burger über 500 Morgen Gemeindeland besitzen dürfe und daß das übrige in kleinen Anteilen unter die armen Plebejer zu verteilen sei. Lucius Sextins wurde der erste plebejische Konsul. Damit war die Gleichberechtigung der Plebejer mit den Patriciern im wesentlichen erreicht. Die Zulassung zu den übrigen hohen Ämtern errangen sie nunmehr in kurzer Zeit (bis 300 v. Chr.). Die römischen £bngtciten. Nach Gleichstellung der beiden Stände war Rom aus einem aristokratischen Freistaat ein demokratischer geworden. Es bestanden nach dieser Umwandlung in Rom folgende Obrigkeiten: 1. Die beiden Konsuln. Sie führten im Senat den Vorsitz, empfingen die fremden Gesandten; im Kriege befehligten sie die Heere. 2. Zwei Censoren. Sie hatten alle 5 Jahre die Vermögensemichatzung und die darauf beruhende Einteilung der Bürger in die verschiedenen Klassen vorzunehmen. Außerdem war ihnen die Besetzung der erledigten Senatorenstellen, die Ergänzung der Ritterschaft und das Sittenrichteramt übertragen. 3. Die Prätoren, anfangs 2, zuletzt 8, waren die obersten richterlichen Beamten. .. . _ .. 4. Die Adilen. Zwei von ihnen hatten die Aufsicht über die öffentlichen Bauten, Wasserleitungen u. \. w.; die zwei andern hatten die Leitung der öffentlichen Festspiele, sowie die Aufsicht über das Marktwesen und die Ausübung der Straßenpolizei. 5. Die Quästoren waren die Verwalter der Staatskassen. Ihre Zahl stieg mit der Ausdehnung des römischen Gebietes von 2 auf 40. 6. Die 10 Volkstribunen. . ... 7. Die Priesterkollegien, an deren Spitze ein Oberpriester (pontitex maximus) stand. .. . c . t „ .. , Alle diese Ämter, mit Ausnahme der Censur, wurden nur ein ^ahr bekleidet. Kein Beamter empfing Gehalt; auch durfte niemand ein Amt zweimal hintereinander bekleiden. Der Senat bestand aus 300 auf Lebenszeit gewählten und bereits mt Staatsdienst erprobten Männern. Er hatte die Oberaufsicht über das Religwns-wesen und alle Staatsbeamten, leitete die auswärtigen Angelegenheiten, bestimmte, welche Anträge der Volksversammlung vorgelegt werden sollten, und verfugte allein über die Staatskasse. Daß Rom so groß und mächtig geworden, das verdankt es vor allem der kräftigen, besonnenen und folgerichtigen Leitung der Staatsgeschafte durch ^^Wahi höhern Beamten erfolgte durch die Volksversammlung der Centurien, welche auch die Entscheidung über Krieg und Frieden und das Richteramt bei todeswürdigen Verbrechen der Bürger hatte. 4. Uyrrhus. Während der innern Streitigkeiten hatten die Kriege mit den benachbarten Völkerschaften nicht aufgehört. Nachdem jene ihr Ende erreicht hatten, wandten die Römer alle Kraft auf, um ihre Herrschaft immer weiter auszubreiten. Nach langem Widerstände wurden die Völker Mittelitaliens, besonders die friegstuchtigen ©ammtcr, besiegt und unterworfen. Die Eroberung Unteritaliens, wo zahlreiche und blühende griechische Kolonieen lagen, war nun das nächste Ziel der römischen Herrschaft»* Bestrebungen.
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