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1. Bilder aus der vaterländischen Geschichte - S. 4

1894 - Münster : Aschendorff
— 4 — Neichsflotte den Gegenstand unaufhörlicher Sorge für den Kaiser. Oft überzeugt er sich persönlich von der Seetiichtigkeit der großen und kleinen Kriegsfahrzeuge und von der sachgemäßen Ausbildung ihrer Besatzung. War das preußische und deutsche Landheer schon seit langer Zeit unbestritten das beste und kriegstüchtigste in ganz Europa, so ist die deutsche Kriegsflotte erst wenige Jahrzehnte alt. Aber trotzdem besitzt sie jetzt eine Stärke und Tüchtigkeit, daß unsere Landsleute in allen Teilen der Welt auf ihren Schutz rechnen sönnen, und daß sie den Vergleich mit den Flotten anderer, altberühmter Seemächte aushalten kann. In seiner Sorge um die weitere Entwickelung der deutschen Seemacht wird der Kaiser aufs eifrigste unterstützt von seinem Bruder, dem Prinzen Heinrich, der sich ausschließlich dem Berufe eines Seemanns widmet und feinen Wohnsitz in Kiel hat, dem größten deutschen Kriegshafen an der Ostsee. Trotz der eifrigsten Sorgen um die Erhaltung und Vergrößerung der Wehrkraft des Reiches ist des Kaisers Hauptstreben doch auf die Erhaltung des Friedens gerichtet. Mit zwei der mächtigsten Herrscher Europas, dem Kaiser von Österreich und dem Könige von Italien, hatte schon Kaiser Wilhelm I. zur Erhaltung und Sicherung des Friedens den sog. Dreibund abgeschlossen; Kaiser Wilhelm H. ist bemüht, durch seine Regierungsthätigkeit sowohl, wie auch durch Unterhaltung persönlicher Beziehungen zu den befreundeten Herrschern die alte Freundschaft zu hegen und zu pflegen. Mit besonderer Vorliebe besucht der Kaiser auch England, wo er bei seiner Großmutter, der Königin Viktoria, ein stets gern gesehener Gast ist. Mit England wurde im Jahre 1890 ein Vertrag über die Abgrenzung der deutschen und der englischen Kolonieen in Afrika abgeschlossen. Einige Gebietsteile in Afrika wurden an England abgetreten; dafür kam die bisheran englische Insel Helgoland an Deutschland. Ein besonderes Verdienst hat sich der Kaiser dadurch erworben, daß er für das Wohl der arbeitenden Klassen unseres Volkes durch weise Maßregeln gesorgt hat. Er befolgt auch darin das Beispiel seines edlen Großvaters. Die Gesetze über die Krankenversicherung und die Unfallversicherung sichern den Arbeitern für einen regelmäßig zu zahlenben ganz geringen Beitrag in den Zeiten der Not Unterstützung und Hülfe. Noch wichtiger ist das Gesetz über die Alters- und Invaliditäts-Versicherung. Jede Dienst-herrschaft ist verpflichtet, wöchentlich für ihre Dienstboten und Arbeiter in eine Karte eine Verficherungsmarfe einzukleben, die zur Hälfte von dem Versicherten zu bezahlen ist. Dadurch erhält jeber Dienstbote nnb jeber Arbeiter, wenn er zum Arbeiten unfähig wirb, das Recht,
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