Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Deutsche und brandenburgisch-preussische Geschichte vom Ausgang des Mittelalters bis zur Gegenwart - S. 128

1896 - : Buchh. des Waisenhauses
128 Vom Tilsiter Frieden bis zur Herstellung Preußens durch den Wiener Kongreß. Seiten des Rheins an Preußen. Die sächsischen Erwerbungen wurden mit den Provinzen Brandenburg, Sachseu und Schlesien verbunden, während die rheinischen Besitzungen die neuen Provinzen Westfalen und Rheinprovinz bildeten. So war es durch deutsche Länder für den Verlust polnischer Gebiete entschädigt worden. 2) Österreich gab die „vorderösterreichischen" Lande und Belgien ans und nahm Tirol, Salzburg, Jllprien und Dalmatien, Venetien und die Lombardei zurück. Von seinen polnischen Erwerbungen behielt es Galizien. Es rundete sich also im Osten ab. 3) In Italien wurden die alten Dynastieen wieder hergestellt. Auch der Papst erhielt den Kirchenstaat zurück. Marie Luise empfing Parma. Der größte Teil der Halbinsel stand unter österreichischem Einfluß. 4) Rußland, das int Jahre 1809 Finnland von Schweden gewonnen hatte, erhielt das ehemalige Herzogtum Warschau, soweit es nicht wieder preußisch geworden war, als ein selbständiges Königreich Polen. 5) England behielt Helgoland, Malta, das Kapland und Ceylon. 6) Mit Holland wurde Belgien vereinigt. Das neue „Königreich der vereinigten Niederlande" sollte ein Bollwerk gegen Frankreich bilden. 7) Norwegen wurde mit Schweden durch Personalunion vereinigt. 8) Die Schweiz wurde für neutral erklärt und unter den Schutz der Großmächte gestellt. Die zweite Ausgabe des Kongresses war die künftige Verfassung Deutschlands. In der Erkenntnis, daß die Zersplitterung Deutschlands die Niederlagen Österreichs und Preußens und die Schöpfung des Rheinbundes herbeigeführt hatte, ersehnten die deutschen Patrioten die Herstellung eines kräftigen deutschen Kaiserreiches. Österreich wollte aber das Kaisertum nicht wieder herstellen, aber andererseits sich die Oberherrschaft über die deutschen Staaten sichern. Da außerdem den ehemaligen Rheinbundstaaten von Österreich die volle Souveränität zugesichert war, so war eine straffe Bundesverfassung trotz aller Bemühungen Preußens nicht durchzusetzen. So kam durch i8i5 die Bundesakte vom 15. Juni 1815 der deutsche Bund zustande, der die 39 souveränen deutschen Staaten nur lose verband. Preußen und Österreich gehörten ihm nicht einmal vollständig an, denn von ersterem waren die Provinzen Preußen und Posen ausgeschlossen, von letzterem gehörte nur Cisleithanien zum Bunde. Beide behielten uch also ihre Stellung als europäische Großmächte vor. Sogar drei auswärtige Könige waren Bundesmitglieder: die Herrscher von England für Hannover, von Dänemark für Holstein und Lauenburg, von den Niederlanden für Luxemburg und Limburg. — Die ständige Vertretung der Bundesstaaten, der Bundestag, tagte zu Frankfurt a. M. unter
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer