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1. Deutsche und brandenburgisch-preussische Geschichte vom Ausgang des Mittelalters bis zur Gegenwart - S. 137

1896 - : Buchh. des Waisenhauses
Ii. Friedrich Wilhelm Iv., 1840 — 1861. 137 stimmt worden, daß die beiden Herzogtümer stets untrennbar miteinander verbunden („up ewig ungedeelt"), mit Dänemark dagegen nur durch die Person des gemeinsamen Herrschers vereinigt sein sollten. Aber 1848 war der Dänenkönig Friedrich Vii. J) von den Dünen gezwungen worden, eine Verfassung anzunehmen, durch welche Schleswig der dänischen Monarchie als Provinz einverleibt wurde. Gegen diese offenbare Verletzung ihrer alten Rechte erhoben sich die Schleswig-Holsteiner und riesen Preußen und den Deutschen Bund um Hilse an, da Holstein ein deutsches Bundesland war. Preußische und andere deutsche Truppen schlugen die Dänen bei Schleswig und rückten siegreich in Jütland vor, bis sich Rußland, England und Schweden zu Gunsten Dänemarks drohend in den Streit mischten, so daß Preußen sich gezwungen sah, einen Waffenstillstand mit Dänemark zu Malmös abzuschließen. Diesen benutzten die Dänen den Winter über zu weiteren Rüstungen und begannen im folgenden Frühjahr (1849) den Kampf von neuem. Wieder wurde der Krieg mit gutem Erfolge von den Deutschen geführt: die dänische Flotte erlitt durch Strandbatterieen bei Eckernförde3) bedeutenden Schaden; dann erstürmten die deutschen Truppen die Düppeler Schanzen;4) die schleswig-holsteinische Armee siegte bei Kolding und belagerte Fridericia,^) erlitt aber bei einem Ausfalle der Dänen eine empfindliche Niederlage. Als die europäischen Mächte sich jetzt abermals für Dänemark drohend ins Mittel legten, auch Österreich sich offen zurückzog, gab Preußen die Sache der Herzogtümer auf. Die Schleswig-Holsteiner setzten zwar den Kampf auf eigene Hand fort, als sie aber bei Jdstedt^) im Juli ] 850 geschlagen und mit Hilfe Österreichs entwaffnet waren, mußten sie sich Dänemark unterwerfen. Eine Konferenz der Großmächte zu London 1852 traf die Bestimmung, daß der Prinz Christian von Holstein-Glücksburg als König nachfolgen und daß die Herzogtümer untrennbar mit der dänischen Monarchie verbunden bleiben, ihr jedoch nicht als Provinzen einverleibt werden sollten. Schleswig-Holstein war so durch das „Londoner Protokoll" den Dänen ausgeliefert. 4. Friedrich Wilhelms Iv. innere Regententhäligkeit. ^ Wenn Friedrich Wilhelm Iv. in der äußeren Politik nicht die Thatkraft besaß, die Unionsbestrebungen durchzuführen, so brachte 1) Friedrich Vii. regierte von 1848 — 1863. 2) Malmö liegt an der Südküste Schwedens. 3) Eckernförde liegt an einer Bucht südlich von der Schlei. 4) Das Dorf Düppel liegt auf der Halbinsel Sundewitt gegenüber der Insel Alsen. 5) Kolding und Fridericia liegt an der See im Südosten Jütlands. 6) Jdstedt liegt nördlich von Schleswig.
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