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1. Geschichte der Hellenen in neuen und alten Darstellungen - S. 173

1884 - Leipzig : Weber
Lykurg und Solon. 173 Beamte zu ernennen. Die Beute des Krieges sollte an die Ephoren abgeliefert werden. Sie hatten demnach den Schatz des Staates in Händen. Das Siegel der Ephoren (es trug das Bild des Königs Polydoros) wurde das Siegel des Staates. Alle öffentlichen Urkunden mußten durch Verdrückung desselben von ihnen beglaubigt werden. Hierdurch erhielten die Ephoren das Recht, alle wichtigen Beschlüsse der Könige und der Gerusia zu bestätigen oder zu verwerfen. Wenn den Königen das Recht blieb, den Staat nach außen zu vertreten und mit den fremden Gesandten zu verhandeln, so waren die Ephoren trotzdem nicht ohne Einfluß auf die auswärtigen Verhältnisse. Wie über die inneren, stand es den Ephoren zu, auch über die auswärtigen Verhältnisse des Staates Anträge an die Gerusia und die Adelsversammlung zu richten und dieselben in dieser zu vertreten. Die Aufbietung des Heeres wurde in ihre Hand gelegt. Über Krieg und Frieden hatten die Könige auch bisher nur in Gemeinschaft mit der Gerusia und der Adelsversammlung entscheiden können. Wenn die Ausbietung, die Zahl und Ausrüstung der Armee nun den Ephoren überlassen wurde, so hatten diese dadurch mittelbar in letzter Stelle auch über Krieg und Frieden zu entscheiden. Die Periöken wurden der Aussicht der Könige entzogen und unter die Polizei der Ephoren gestellt. - Diese polizeiliche Gewalt war unbeschränkt; sie konnten die Todesstrafe gegen jeden Periöken verfügen, sie konnten jeden Heloten ans dem Wege räumen lassen. Über die Spartaner blieb den Ephoren die Civilgerichtsbarkeit, wie sie dieselbe seit den Zeiten Theopomps geführt. Es war eine fundamentale Veränderung der Verfassung, welche Chilou durchgeführt hatte. Die öffentlichen Urkunden wurden seit dieser Zeit nicht mehr nach den Regierungsjahren der Könige datiert, sondern mit dem Namen des ersten Ephoren des Jahres bezeichnet. Die liturgischen Institutionen hatten dem Staate neue Lebenskraft und die Fähigkeit und Nötiguug gegeben, bald seine Macht auch zu erweitern. So $i.e folgte der erst nach Lykurg eingetretenen völligen Unterwerfung der lakonischen nischen Landschaft die Eroberung Messeniens in zwei großen Kriegen (730—710 ctric0c‘ und 645—630 [resp. 685—668]). Das Ergebnis war eine massenhafte Auswanderung aus Messenien, die Verwandlung der übrigen Bewohner tu Heloten, die als Knechte der Spartiateu das Land bauten. Seitdem eine lange Leidensgeschichte des Volkes bis zu erneuerten Verzweislungskämpsen. Durch die geographische Natur des Landes gesichert, durch die liturgische Gesetzgebung innerlich gekräftigt, -durch den Erfolg der messenischen Kriege in Spartas den Besitz des größten Landgebiets auf der Halbinsel gesetzt, sucht nun Sparta S seinen politischen Einfluß auch in den übrigen peloponnesischen Staaten p°'nucs°° herrschend zu machen. Seit dein Jahre 600 v. Chr. tritt an die Stelle völliger Unterwerfung der letzteren Spartas Hegemonie im Peloponnes. Nur zwei Staaten entzogen sich diesem Übergewicht: Achaja und Argos; der Gegensatz wird noch verschärft durch die demokratische Staatsform in Argos (seit 524)
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