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1. Die neuere Zeit von 1648 bis auf die Gegenwart - S. 21

1907 - Paderborn : Schöningh
21 Wrde und Geist paarte er mit staatsmnnischer Ttigkeit groe Genu- ---- sucht. Die Hofetikette war noch mehr als am spanischen Hofe auf das. peinlichste geregelt. Aber hinter der glnzenden Auenseite versteckte sich r, nur schlecht der Mangel an Sittlichkeit bei den prunkenden Hofsesten und im Privatleben des Knigs. In der letzten Zeit seiner Regierung war neben ihm die Frau von Maintenon die Hauptperson bei Hofe, mit der er sich nach dem Tode seiner Gemahlin Maria Theresia auch ver-mahlte. Ihrem Einflsse sind manche wohlttige Stiftungen (St. Cyr) und die sptere sittlichere Haltung des Hofes zuzuschreiben. In seinem Familienleben trafen den König in feinem Alter schwere Schicksalsschlge; sein Sohn, der Dauphin Ludwig, und dessen Sohn, der Herzog Lud- . wig von Burgund, den Fenelon sorgfltig erzogen hatte, starben , ,, wenige Jahre vor seinem eigenen Tode. Von allen thronberechtigten : - Nachkommen berlebte ihn nur sein Urenkel, der sptere König Ludwig Xv. < r Das Streben Ludwigs Xiv. nach Begrndung der absoluten Frstengewalt fand fast bei allen Fürsten der Zeit, insbesondere in Deutschland eifrige Nachahmung, und die Macht der Stnde wurde allenthalben gebrochen. Noch eifriger zeigten sich die meisten Fürsten in der Nachahmung des. franzsischen Hoflebens, dessen Prunk und Ausschweifung ihnen oft ein Vorbild zur sklavischen Nachffung wurde. Franzsische Sitten und Unsitten verbreiteten sich von den Hfen der breite Schichten des deutschen Volkes. Ii. Ludwigs Eroberungspolitik. Die erste Erwerbung gelang dem Könige durch Geld, indem er Dnkirchen dem geldbedrftigen Karl Ii. von England abkaufte^ Die weiteren Erwerbungen grndete der König auf die Macht des Schwertes. - ___________________ l. ver erste Raubkrieg ivevolutionskrieg, *6671668). 7. Nach dem Tode feines Schwiegervaters Philipp Iv. von Spanien (1665) machte Ludwig auf einen Teil der spanischen Niederlande (Brabant) als auf das Erbe feiner Gemahlin Maria Theresia Anspruch, obwohl diese vor ihrer Heirat auf jedes Erb-recht an die spanische Monarchie verzichtet hatte.} Der Augenblick 1 Er sttzte sich dabei auf das in einem Teile der Niederlande, aber nur in privatrechtlicher Beziehung geltende Devolutionsrecht, wonach den Kindern der ersten Ehe (der neue König Karl Ii. war aus zweiter Ehe) das während derselben Erworbene ausschlielich zufiel. Die Niederlande, von Philipp Ii. feiner Tochter (Klara Eugenia) bergeben, waren nach deren Tode (1633) während Philipps Iv. erster Ehe an Spanien zurckgefallen.
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