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1. Die neuere Zeit von 1648 bis auf die Gegenwart - S. 241

1907 - Paderborn : Schöningh
241 den Mincio in das Festungsviereck vorgedrungen war, bei Custozza (24. Juni); zur See siegte der sterreichische Admiral Tegetthoff der die feindliche Flotte bei der dalmatischen Insel Lissa. Trotz dieser Niederlagen gewann Italien durch die Erfolge seines mchtigen Verbndeten im Frieden zu Wien (Oktober) Venetien. e) Die Heuerlingen in Jloriciteuffcficantc. Da durch die Einsprache Napoleons Iii. Preußen aus Landabtretungen sterreichs und die Einigung von ganz Deutschland unter seiner Fhrung verzichtet hatte, wollte es seine Macht in Norddeutschland um so sester grnden. Darum vollzog es nach Kriegsrecht die Vereinigung der Herzog-tmer Schleswig und Holstein, des Knigreichs Hannover, des Kurfrstentums Hessen, des Herzogtums Nassau und der freien Stadt Frankfurt mit seinem Gebiete. Dadurch wurde der preuische Staat aus 350000 qkm (mit damals 23 Million Einwohnern) erweitert. Mit allen deutschen Staaten nrd-lich des Mains1 vereinigte sich Preußen zum Norddeuts chen Bunde. Die Verfassung des Bundes wurde nach dem Entwrfe Bismarcks von dem ersten norddeutschen Reichstage im Frh-jhr 1867 beraten und beschlossen und dann von den Landtagen der einzelnen Staaten angenommen. An der Spitze des Bundes stand der König von Preußen als erbliches oberstes Bundes' Haupt. Die anderen Bundesgewalten waren der Bundesrat, d. h. die Vertretung der Regierungen der einzelnen Bundesstaaten, und der aus allgemeinen unmittelbaren Volkswahlen hervorgehende Reichstag als die Vertretung des deutschen Volkes. Der Nord-deutsche Bund war ein wirklicher Bundesstaat mit einer einheitlichen Kriegsmacht und einer Flle gemeinsamer nationaler Aufgaben. ^ Der preuische Ministerprsident Gras Bismarck wurde Bundes' kanzler. Der Zollverein erhielt den neuen Verhltnissen entsprechend eine konstitutionelle Weiterbildung (1868). Zur Beratung der die Handelsgesetzgebung wurde jhrlich ein Zollparlament nach Berlin berufen, zu dem sich die Mitglieder des Reichstages mit 1 Luxemburg gehrte nicht zum Norddeutschen Bunde, der Groherzog von Hessen war nur fr Oberhessen Mitglied des Bundes. 2 Die genauere Darlegung der Verfassung ist mit Rcksicht aus die aus-shrliche Entwicklung der im wesentlichen bereinstimmenden Verfassung des Deutschen Reiches (s. S. 25*2) unterblieben. Stein. Lehrbuch der Geschichte fr obere Kl. Iii. 16
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