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1. Von der Urzeit bis zum Ausgange des Dreißigjährigen Krieges - S. 66

1909 - : Schöningh
66 Iii. Das deutsch-römische Reich im Bunde mit der Kirche. Der Handel des früheren Mittelalters wird meist unterschätzt. Zur Zeit des Frankenreichs befand er sich vorwiegend in den Händen von Italienern und Juden; früh aber treten auch schon einheimische Kaufleute auf. In den Städten entwickelten sich die Händler allmählich zu einem selbständigen Stande, vorwiegend unter dem Einfluß des Handwerks. Anfangs vertrieben die Handwerker auf dem Markte ihre Waren selbst; das eigentliche Gebiet des Kaufmanns waren zunächst die viel begehrten Waren des Orients (Gewürze, Weihrauch, feine Tuche, Edelsteine) fowie Wein und Ol, Getreide und Wachs. Allmählich lieferten die Kaufleute auch dem Handwerker die Rohprodukte und vertrieben seine fertigen Waren. Schon im 10. und 11. Jahrhundert entwickelte sich der Handel in drei Gebieten Deutschlands recht lebhaft: die Kaufleute Süddeutschlands, besonders aus Regensburg, Augsburg, Konstanz, Straßburg, Bafel und Zürich, unterhielten lebhafte Handelsbeziehungen die Donau abwärts bis nach Byzanz; auch mit Italien nahmen die Handelsbeziehungen, besonders seit der Zeit, als die politische Verbindung enger wurde, an Bedeutung zu. Besonders lebhaft wurde schon im 10. und 11. Jahrhundert der Handel am Rhein mit Mainz und Köln als Mittelpunkten; letztere Stadt unterhielt damals schon bedeutende Handelsbeziehungen mit England. Der wichtigste Handel mit England lag in den Händen der Friesen, die auch auf dem Festlande den ausgedehntesten Tuchhandel in ganz Europa unterhielten. Ein ganz neues Gebiet eröffnete sich dem deutschen Handel im Osten durch die von Karl dem Großen begonnenen und besonders von Otto I. fortgeführten Kolonisationsbestrebungen. Immer häufiger ist von wohlhabenden Kaufleuten in den Städten die Rede. Die Könige unterstützten die Kaufleute durch mancherlei Privilegien; sie erhielten zuerst ein besonderes Recht und wurden dadurch der Gerichtsbarkeit der Grundherren entzogen. Das Sonderrecht der Kaufleute wurde die Grundlage des sich allmählich herausbildenden Stadtrechtes. Die besondere Blütezeit des Handels führten die Kaufleute dadurch herbei, daß sie sich eng zusammenschlössen; im 10. und 11. Jahrhundert liegen die Anfänge der Hansa. In dieser Zeit beginnt auch der Übergang von der Naturalwirtschaft zur Gerwirtschaft. Der Geldvorrat und die Bedeutung des Geldes für den Verkehr nahmen feit dem 10. Jahrhundert fortwährend zu. Durch die Einfälle der auswärtigen Feinde und die Wirren im Innern war in der Spätkarolingerzeit eine völlige Rechtlosigkeit entstanden. Die stärkere Macht der Ottonen brachte Recht und Gesetz wieder zur Geltung. Heinrich I. und Otto I. übten eine strenge Rechtspflege und zogen friedensbrüchige Große zur Rechenschaft; unter
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