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1. Geschichte der neueren Zeit - S. 65

1906 - Langensalza : Gressler
65 damals die Reichsacht ausgesprochen war, 51t belagern. Nun hatte dieser einen Vorwand, Soldaten zu sammeln. Er zog die Belagerung ein ganzes Jahr lang hin; auch dann ließ er die Truppen nicht auseinander gehen, indem er bald diesen, bald jenen Grund vorschützte. Man warnte den Kaiser; aber dieser äußerte, von Moritz könne er nichts fürchten, er habe ihm ja nichts anderes als Liebe und Gutes erwiesen. Wirklich wußte ihn auch Moritz durch die ausgesuchtesten Verstellungskünste zu täuschen. Er schrieb ihm, er werde nächstens selbst nach Innsbruck kommen, ließ sich dort eine Wohnung mieten, ja er reiste gar schon dahin ab, wurde aber unterwegs plötzlich krank. Endlich, als alles reif war. brach er auf und flog wie ein Sturmwind herbei, mit solcher Schnelligkeit, d aß er beinahe den Kaiser in Innsbruck ereilt hätte. Bei Nacht und Nebel mußte der arme. kranke Mann im fürchterlichsten Regenwetter auf und davon. Man fetzte ihn, weil er wegen der Gicht weder reiten noch fahren konnte, in eine von Mauleseln getragene Sänfte, leuchtete ihm mit Fackeln vor und führte ihn so durch Bergfchluchten und auf Felsenpfaden nach Kärnten. Soweit war es jetzt mit dem sonst so mächtigen Kaiser gekommen, daß er vor einem deutschen Fürsten ängstlich die Flucht ergriff! Freilich, gegen Moritz allein wäre er wohl noch zu Felde gezogen; aber dieser hatte einen mächtigen Bundesgenossen in dem Könige Heinrich Ii. von Frankreich gewonnen, der sich über die deutschen Religionsstreitigkeiten von Herzen freute. Er fiel jetzt mitten im Frieden in Lothringen ein und nahm dem Kaiser die Bistümer Metz, Toul und Verdun weg. Sie konnten ihm nicht wieder entrissen werden und blieben feit dieser Zeit französisch. Der kranke Kaiser fing jetzt an zu unterhandeln. Er beauftragte feinen Bruder Ferdinand, mit Moritz Frieden zu schließen, und so kam im Jahre 1552 der Vertrag zu Passau und 1555 der Augsburger Religionsfriede zustande. Den Reichsständen, die die Augsburger Konfession anerkannten (also nicht den Reformierten!) war darin zugesichert, daß sie ihre Religion frei bekennen durften. Ten Untertanen stand dieses Recht nicht zu: doch sollten sie die Fürsten nicht mehr zu ihrer Religion zwingen. Meisterwerke. Bd. Ix. Nösselk, Weltgeickichie Iii. 5
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