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1. Geschichte der neueren Zeit - S. 333

1906 - Langensalza : Gressler
333 Und boch sah man aus feinen ersten Rkgierungstaten auch wieber die (Linkehr eines neuen, freien Geistes! Bisher hatte man in der Justiz noch immer — wenigstens bei den nieberen Ständen — die Folter angewanbt, um die Angeklagten zum Geständnis zu bringen. Schon am brüten Tage der Regierung Friebrichs erschien eine königliche Verfügung, die die Aufhebung der Folter üerorbnete. Und noch auf^ einem anberen Gebiete ging er feinen Zeitgenossen mit gutem Beispiele voran. Gegenüber der religiösen Intoleranz, die noch immer in einigen Staaten herrschte, erklärte er: „In meinen Staaten müssen alle Religionen gebulbet werben; keine bars der andern Abbruch tun, und jeber hat das Recht, nach eigener Faeon selig \u werben." Noch war Friedrich nicht fünf Monate König, als die Nachricht einlief, daß der deutsche Kaiser Karl Vi. gestorben sei. Dieser Fürst hatte keinen ^ohn und war daher schon lange vor seinem ^ode besorgt gewesen, ob auch die europäischen Könige wohl seine rochier Maria Theresia als Erbin seiner Sänber anerkennen würden. Daher hatte er eine Schrift ausgesetzt, die er die Prag-matt) che Sanktion nannte, in welcher seiner Tochter alle seine Erblanber nach feinem Tode zugesprochen würden. Diese Schrift ließ er von allen mit ihm befreundeten Königen unterschreiben, und um sie dahin zu bringen, ließ er es sich manches Opfer kosten. Nun erst war er ruhig und dachte, jetzt könnte es seiner Tochter nicht fehlen. Aber kaum war er tot, so zeigte sich, wie vergänglich auch ,,d)er'ten menschlichen Einrichtungen sinb. Alle Fürsten, die irgenb einen Anspruch auf eine österreichische Provinz hatten, kamen letzt bannt hervor: benn sie glaubten der jungen Prinzessin leicht alles abbringen zu können. Maria Theresia war bamals 23 Jahre alt und seit vier Jahren an den Herzog Franz von Lothringen, den |te u er a es liebte, vermählt: sie war eine Frau von großer Einsicht. vieler Entschlossenheit und einem schönen Gemüte. Jetzt sollte !|e. Q C12 ™ne t)arte drobe ihrer Glaubhaftigkeit aushalten. Auch ^riebrtchs Vater hatte die pragmatische Sanktion unterschrieben: aber Biebrich glaubte nicht nötig zu haben, sich an das zu binben, was sein Vater versprochen hatte, weil Karl Vi. seinem Vater gegenüber
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