Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Bd. 2 - S. 53

1873 - Köln : Schwann
— 53 — gefangen und mußte sich mit 4000 Md. lösen. Run verlangte er, daß ihm der Kurfürst dieses Geld ersetzen solle, da derselbe diese Gefälligkeit einigen seiner näheren Freunde wirklich erwiesen hatte. Allein Friedrich weigerte sich dessen. Darüber ward Kunz so aufgebracht, daß er dem Kurfürsten in den trotzigsten Ausdrücken Rache drohte, nicht nur Rache an Land und Leuten, sondern an Leib und Leben. Für dieses rebellische Betragen wurde ihm Landesverweisung zuerkannt. Er ging, aber mit dem festen Entschlüsse, bald wieder zu kommen. Sein Plan war, des Kurfürsten Sohne, Ernst und Albrecht, zwei Knaben von 14 und 12 Jahren, heimlich zu entführen und dem Vater für sie ein ungeheures Lösegeld abzupressen. Sein Spion war ein Koch im kurfürstlichen Schlosse zu Altenburg, der damaligen Residenz. Dieser gab ihm schleunig Nachricht, als einmal der Kur surft mit dem größten Theile seiner Ritter nach Leipzig geritten, und die Kurfürstin mit den Prinzen und einer mäßigen Dienerschaft im Schlosse allein war. Augenblicklich erschien Kunz, ward nachts mit noch zwei andern vom Koche zum Fenster eingelassen und fand die Gelegenheit um so bequemer, da eben an dem Tage, den /. Juli abends in der Stadt Altenburg ein Bürgerjubel mit Musik und Tanz war, zu welchem sich fast alle Leute aus dem Schlosse gegen Abend begeben hatten. Er verriegelte schnell alle Gemächer der Kurfürstin, und da er jede Gelegenheit im Schlosse kannte, so holte er die Prinzen schnell aus den Betten hervor, übergab sie seinen Gefährten und brachte seine Beute glücklich zum Schlosse hinaus. Es war aber schon Lärm im Schlosse; die Kurfürstin, sich ins Fenster legend, erkannte Kaufungen und ihre Kinder und bat um ihre Schonung unter großen Versprechungen. Aber die Räuber wollten nicht hören, stiegen zu Pferde, und Kunz von Häufungen wandte sich mit dem jüngsten Prinzen nach Böhmen, indeß sein Gehülfe mit dem ältesten nach Frankreich flüchten sollte. Sie trafen die Abrede, daß, im Fall der eine Theil eingeholt würde, der andere sich nicht e her stellen sollte, als bis beiden Begnadigung versprochen sei.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer