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1. Römische Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 29

1906 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 29 — aber der Geschädigte mußte sich selbst Recht verschaffen. Der Friedensbrecher verfiel der Feindschaft des Verletzten und dessen Sippe. Die Fehde war also gestattet. Nur auf ausdrückliches Anrufen des Geschädigten stellte der Staat die Schuld fest und bestimmte die gesetzmäßige Viehbuße; eine Strafe aber verhängte er nicht. Die Sühne für einen Erschlagenen heißt Wergeld (= Mannsgeld) und wurde unter die ganze Sippe verteilt. Wenn der Verurteilte sich der Zahlungspflicht entzog, so fiel er allgemeiner Friedlosigkeit anheim und hieß „Wolf", d. H. er war „frei" wie der Wolf im Walde. Der Rechtsgang. Das gerichtliche Verfahren bezweckte eine Sühne der Parteien. Der Verletzte lud den Gegner vor Gericht. Der Beweis wurde durch Eid geführt oder durch Gottesurteil. Erschien beides nicht angebracht, so konnte der Streit durch gerichtlichen Zweikampf ausgetragen werden. Dem Schwörenden traten Eideshelfer (Verwandte und Nachbarn) zur Seite, welche beschwuren, daß nach ihrer Überzeugung jener .rein" geschworen habe. 5. Charakter uttfr Kultur der Germanen. Tugenden. Die Germanen zeichneten sich durch Einfachheit, Wahrhaftigkeit, Tapferkeit, Gastfreundschaft, Treue und inniges Familienleben aus. Die Frau war die Genossin ihres Mannes in allem seinen Tun, selbst auf feinen Kriegszügen, und teilte mit ihm Not und Gefahr. Hauptfehler unsrer Vorfahren waren Unmäßigkeit im Effert und Trinken und die Vorliebe für das Würfelspiel. Die Leidenschaft der Germanen war Jagd und Krieg. Grauen erfaßte die Römer vor dem furor Teutonicus. Die Arbeit auf dem Felde und im Haufe war des freien Mannes unwürdig und fiel daher den Frauen, den Unertoachfenen, Greifen und Unfreien zu. Die Hauptnahrung waren Fleisch, Quark, Brot (gerösteter Haferbrei), wilde Früchte, Beeren und Wurzeln; als Getränk dienten Wasser, Milch, Met, Obstwein und Bier. Tolenbestattung. In der ältesten Zeit, dem Steinalter, wurden die Leichen begraben, im Bronze- und Eifenalter meistens verbrannt, oder man ließ den Toten in einem Kahne ins Meer hinaus treiben. Da für jede Familie Viehzucht und Ackerbau die wirtschaftliche Grundlage war, so entwickelte sich der Handel erst allmählich im Verkehr mit den Nachbarvölkern. Die Schrift übernahmen sie erst in der römischen Kaiferzeit aus der Fremde, wahrscheinlich von den Galliern. Die Tiefe und Kraft des germanischen Geistes offenbart sich am reichsten in der Religion. 6. Die Religion. Die Quellen zur Religion der Germanen stießen aus älterer Zeit sehr spärlich. Ein vollständiges Religionssystem enthalten besonders die
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