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1. Römische Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 149

1906 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 149 — c) Das Haus Anjou oder Plantagenet. 1154—1399. Heinrich Ii., König von England, besaß als französische Lehen die Normandie, Anjou, Maine und Touraine, Poitou, Guieune und Gas-cogne und nötigte den König von Schottland zur Leistung des Lehnseides. Zur Verbesserung des Gerichtswesens ließ er die altenglischen Rechtsgewohnheiten aufzeichnen und suchte durch die Konstitutionen (Artikel) von 1164 Clarendon ^) die Geistlichkeit der weltlichen Gerichtsbarkeit unterzuordnen. Diesen Bestimmungen widersetzte sich Erzbischof Thomas Becket von Canterbury auf das heftigste. Als er daher am Altar seiner Kirche von vier Vasallen des Königs niedergestochen wurde, bedrohte Papst Alexander Iii. den König mit dem Bann, und Heinrich Ii. verzichtete aus die Konstitutionen von Clarendon bis auf den Vasalleneid. Damit erhielt die Kurie auch in England eine starke Stellung. Schon nach zwei Jahren wurde Thomas Becket vom Papste heilig gesprochen. Scharen von Pilgern wallfahrten nach feinem Grabe, und der König selbst begab sich dorthin und unterzog sich den härtesten Bußübuugen. Ihm folgte fein Sohn Richard Löwenherz (1189—1199), der Gegner des Kaisers Heinrich Vi. und des französischen Königs Philipp Ii. August und Teilnehmer am dritten Kreuzzuge?) Nach ihm regierte sein Bruder Johann ohne Land (1199—1216). Er verlor den größten Teil seiner Festlandsbesitzungen an Philipp Ii. August von Frankreich und überwarf sich wegen der Besetzung des erzbischöflichen Stuhles von Canterbury mit Innocenz Iii. Als der Papst ihn in den Bann tat und über England das Interdikt verhängte, unterwarf sich Johann, nahm sein Land vom Papste zu Lehen und zahlte einen jährlichen Zins (von 1000 Mark Silber). Es war der größte Triumph, den Innocenz Iii. errang. Als der König noch im Bunde mit seinem Neffen Otto Iv. bei Bouvines besiegt war, benutzten der Adel, die Geistlichkeit und die Bürgerschaft von London die Verlegenheit ihres Königs, um ihn auf einer Wiese bei Windsor zur Verleihung eines großen Freiheitsbriefes, der Magna charta libertatum, 121-5 zu zwingen. Sie bestimmte, daß Heersteuern nur mit Zustimmung der Großen des Reiches erhoben werden dürften, daß kein freier Mann ohne Spruch eines ordentlichen Richters verurteilt und die Großen nur von ihren Standesgenoffen gerichtet werden dürften. Der Geistlichkeit wurde Wahlfreiheit zugesichert und dem Bürgerstande freier Handel und Verkehr. Auf dieser Urkunde beruht die spätere englische Volksfreiheit. Johanns ältester Sohn Heinrich Iii. (1216—1272) gebrauchte große Summen für feine Hofhaltung. Da zugleich fein Bruder Richard, Graf von Cornwallis, i. I. 1256 zum deutschen Könige erwählt wurde und zur Aufrechterhaltung feiner Stellung bedeutender Geldmittel bedurfte, so kam es bald zu Streitigkeiten zwischen dem Königshause und seinen Vasallen. *) Clarendon war ein königliches Schloß (jetzt Ruine) bei Salisbury, nahe dem Avon. 2) Siehe S. 114, 115 und 145.
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