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1. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart (Lehraufgabe der Oberprima) - S. 5

1907 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
Züllichau als Pfand für die ihr zugesicherte Geldsumme. Nach dem neuen Hausgesetz folgte ihm in der Kurmark sein ältester Sohn. Johann Cicero, I486—1499, führte eine einfache, den Kräften des!486-Landes angemessene, sparsame Regierung und erwarb durch Kauf die Herr-1499 schast Zossen. Da die Einnahmen aus den Domänen und der „Bede" zur Niederhaltung des fehdelustigen Adels und zur Herstellung der Ordnung nicht genügten, so ließ sich der Kurfürst von den Stünden eine indirekte Steuer, die Bierziese, bewilligen, doch konnte er sie oft nur mit Gewalt eintreiben. Als Freund humanistischer Bestrebungen mit dem Plane der Gründung einer Hochschnle beschäftigt, starb er. Er ist der erste Hohen- zoller, der im Kurfürstentum gestorben und beigesetzt ist. Sein Sohn Joachim I. Nestor, 1499—1535, mußte die strengsten 1499-Maßregeln gegen die adligen Wegelagerer ergreifen. Sie beanspruchten das 1535 Geleitsrecht und behandelten jeden Kaufmann, der es sich von ihnen nicht erkaufte, als Feind. Der Kurfürst schritt mit Waffengewalt gegen sie ein und errichtete zur Hebung der Rechtssicherheit das Kammer ge richt, vor dem auch der Adel sein Recht suchen sollte. Durch eine allgemeine Städteordnnng erleichterte er tüchtigen Handwerkern die Niederlassung und dehnte das Berliner Maß und Gewicht auf die gauze Mark aus. Selbst ein Fürst vou ausgezeichneter Bildnng, ries er die schon von seinem Vater geplante Universität zu Frankfurt ins Leben, doch verödete sie als Gegnerin der Reformation. Seinen Besitz vergrößerte er durch den Erwerb der Grafschaft Rnppin, eines erledigten Lehens. Einen alten Streit um die Lehusoberhoheit der Kurfürsten über Pommern schlichtete er durch den Vertrag zu Grimnitz, in dem ihm die Mitbelehnung Brandenburgs und die Anerkennung seines Erbrechts nach Erlöschen des Mannesstammes im pommerschen Herzogshause zugesichert wurde. Gegeu die Erbordnung bestimmte er, daß der Kurprinz Joachim die Kurmark, sein zweiter Sohn Johann das Land jenseits der Oder erhalten sollte. Joachim Ii. Hektor, 1535—1571, trat am 1. November 1539 znrl535-Reformation über, stürzte aber leider durch Verschwendung und Pracht-1571 liebe sein Land in Schulden. Von großer Bedeutung für die Zukunft wurde die Erbverbrüderuug mit dem Herzog von Liegnitz, Brieg und Wohlan und die Erlangung der Mitbelehnung mit Preußen. Des Kurfürsten Bruder Johann von Küstrin, 1535—1571, war ein 1535-tüchtiger und sparsamer Regent, ein „Vater der Armen". Er trat schon 1571 1538 znr lutherischen Lehre über und schloß sich dem Schmalkaldischen Bunde an, sammelte einen Staatsschatz und kaufte die Herrschaften Bees-kow und Storkow. Johann Georg, 1571—1598, vereinigte nach dem Tode seines Vaters 1571-und seines Oheims wieder sämtliche Kurlande. Um die Mittel zur Tilgung 1598 der bedeutenden Schuldenlast seines Vaters erlangen zu können, mußte er den Ständen Rechte einräumen, wie sie sie nie zuvor besessen hatten, denn sie
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