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1. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart (Lehraufgabe der Oberprima) - S. 183

1907 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 183 — zahlungsgeschäfte schädigten auch die kleinen Kaufleute. Daher verzichteten zahlreiche Handwerksmeister und Kaufleute auf ihre Selbständigkeit und traten in den Dienst der Fabrikbetriebe. Eine Besserung ihrer Lage erlangten die Handwerker, als die Kreditgenossenschaften sich einbürgerten. Die Gesetzgebung verlangte von ihnen unbeschränkte Haftpflicht; erst seit 1889 sind auch Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht gestattet. Gründer des deutschen Genossenschaftswesens war Hermann Schulze in Delitzsch. Es hob die Lage der arbeitenden Klassen ohne Staatshilfe durch wirtschaftliche Selbsthilfe. Nach feinem Plane entstanden Vorschuß- und Kreditvereine, Volksbanken, Produktivgenossenschaften, Konsumvereine, Krankenkassen und Arbeiterbildungsvereine. Die Einheitszeit wurde 1893 auf Vorschlag Preußens in den mittel- 1893 europäischen Staaten eingeführt. 4. Innere Kämpfe auf kirchlichem und sozialem Gebiete. Der Kulturkampf. Als die Besitzergreifung des Kirchenstaates durch Viktor Emanuel im Jahre 1870 der weltlichen Macht des Papfttnms ein Ende bereitete, tagte zu Rom das vatikanische Konzil und stellte den Lehrsatz auf, daß der Papst, wenn er ex cathedra spreche, unfehlbar in Glaubenssachen fei. Ein kleiner Teil der deutschen Katholiken verwarf das Dogma und bildete als Altkatholiken besondere Gemeinden. Als katholische Abgeordnete noch während des Feldzugs 1871 eine Bitte au den Kaiser gerichtet hatten, die weltliche Herrschaft des Papstes wiederherzustellen, und sich zu einer besonderen Partei, dem Zentrum, zusammengeschlossen hatten, um der katholischen Kirche im Parlament einen Rückhalt zu geben, lehnte der Kaiser bei der Eröffnung des ersten deutschen Reichstages in der Thronrede jede Einmischung in die inneren Angelegenheiten Italiens ab. Zugleich wurde die katholische Abteilung im preußischen Kultusministerium aufgehoben, und ein Schulaufsichtsgesetz schränkte 1872 die Schulaufsicht der Kirche in der Volksschule ein. Damit begann zum Unheile für das religiöse Leben der sogenannte Kulturkampfs, ein Kampf um die Rechte der Kirche und des Staates. Im Jahre 1872 schloß der Reichstag den Jesuitenorden vom Gebiete 1872 des Deutschen Reiches aus, und im Mai 1873 legte Kultusminister Falk 1873 die „Maigesetze" vor; sie bezogen sich auf die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen, den Austritt aus der Kirche, die kirchliche Disziplinargewalt und die Einsetzung eines königlichen Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten. Am 1. Oktober 1874 trat das Gesetz über die obligatorische Zivilehe für Preußen, mit dem 1. Januar 1876 für ganz Deutschland in 1876 Kraft. Die Ehe wird seitdem von einem staatlich bestellten Standesbeamten geschlossen. Als der Papst im Jahre 1875 diese Kirchengesetze für ungültig l) Das Wort gebrauchte zuerst der freisinnige Abgeordnete Professor R. Virchow.
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