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1. Geschichtsbilder - S. 142

1903 - Berlin : Süsserott
8. Das Fehderecht.^ — Die Kampflust der Ritter war die Ver-ßnlciffuttg, bctf} sie ^6ci ^trcitfäucn ifjr 9^6(t)t nic£)t öor ©cricfjt fuefrten sondern mit dem Schwerte ausfochten. Diese Selbsthülfe hieß Fehde' Sre wurde dem Geguer drei Tage vor Beginn durch einen Boten angejagt und meist mit größter Erbitterung geführt. Mitunter ward die ganze Gegend verwüstet. Oft brach eine Fehde aus geringfügiger Ursache aus Mit den Städten lagen die Ritter häufig in grimmer Fehde. Bei einer' Fehde pflegte man den ganzen Besitz des Gegners zu plündern. Das Gefallen des kriegerischen Adels an der Fehde führte deshalb mit der Zeit dahin, die Fehde nur als nichtigen Vorwand zu benutzen, um ungestraft plündern und rauben zu können. So leistete die Fehde der Entwicklung des Raubritterwesens Vorschub. 9. Die Raubritter. — Nach dem Ende der Krenzzüge verfiel der Ritterstand der Entartung. Die Tatenlust wurde zur Raublust. Durch die fortwährenden Fehden verrohten die Ritter. Sie fingen an, gemeine Wegelagerei zu treiben. Mit dem Aufschwung der Städte ging Ansehen und Besitz der Ritter zurück, viele von ihnen gerieten in Armut. Die Ritter waren jedoch zu stolz, sich durch eine bürgerliche Hantierung zu ernähren. Lieber griffen sie zum Räuberhandwerk. Sie brachten das Sprichwort auf: „Reiten und Rauben ist keine Schande, das tun die besten im Lande." Die Raubritter hießen im Volksmunde: Wegelagerer, Krippenreiter, Schnapphähne, Taschenklopfer, Stegreifritter 2c. Von ihren steilen Felsenburgen beherrschten sie die Landstraßen und Flußwege und schwangen sich in den Steigbügel, sobald der Turmwächter das Zeichen gab, daß sich Reisende oder Kaufleute mit ihren Warenzügen nahten. Vom sichern Versteck aus wurde der Zug überfallen und ausgeraubt. Die Gefangenen wurden weggeschleppt und ins Burgverließ geworfen. Nur durch ein hohes Lösegeld konnten sie ihre Freiheit erkaufen. Blieb dasselbe zu lange aus, so Pflegte man den Gefangenen eine Hand abzuhauen. Die Schiffahrt auf den Flüssen wurde durch Zölle belästigt. Die Ufer des Rheins und anderer Flüsse waren mit Burgen dicht besetzt, und jedes vorübersegelnde Schiff mußte einen Zoll zahlen, wenn es der Ausplünderung entgehen wollte. Noch heute zeugen die zahlreichen Ruinen am Rhein von der Menge der damaligen Raubburgen. Seit der kaiserlosen, schrecklichen Zeit (1254—1273) ward auch in Mecklenburg das Raubrittertum zur Landplage. Am schlimmsten ging es an der Südgrenze unseres Laudes her, wo z. B. die märkischen Ritter unter Anführung der Quitzows binnen drei Jahren 78 Raubzüge nach Mecklenburg unternahmen. Der märkische Ritter Gans zu Putlitz war durch seine Streifzüge weit in unser Land hinein besonders gesürchet. Die mecklenburgischen Edelleute machten es aber nicht besser; sie scheuten sogar ein Bündnis mit ihren märkischen Genossen nicht, wenn es etwa galt, Kaufmannswaren der Stadt Lübeck abzufangen. Erst die Erfindung des Schießpulvers brach die Macht des Raubrittertums. 38. Die fahrenden Leute. 1. Die fahrenden Spielleute. — Von den fahrenden Sängern, die an den Fürstenhöfen willkommen geheißen wurden und dort ihre Lieder erklingen ließen, unterschieden sich die fahrenden Spielleute. Zu ihnen gehörten nicht nur die Musikanten mit Harfe und Fiedel, Trompete und Pauke, sondern auch die Kunstreiter, Bärenführer, Taschenspieler, Feuerfresser, Possenreißer und Tänzer. Ihre Frauen gingen in die Häuser als
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