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1. Geschichtsbilder - S. 154

1903 - Berlin : Süsserott
konnte nur ein Schöffe sein. Der Angeklagte wurde alsdann vor den Richterstuhl des Freigrafen geladen. Die Ladung erfolgte durch einen Brief mit sieben Siegeln, der vom Fronboten überbracht ward. Wenn die Macht des Angeklagten, z. B. eines Raubritters, zu fürchten war, so begaben sich die Fronboten nachts vor das Tor der Burg, hieben drei Späne heraus und steckten die Ladung in die Kerbe. Darauf schlugen sie dreimal gegen das Tor. Folgte der Angeklagte der Ladung, fo konnte er sich verteidigen. Man führte ihn in dev Kreis der Richter und las ihm die Anklage vor. Fast immer handelte es sich um todeswürdige Verbrechen. Auf dem steinernen Richtertisch lag ein blankes Schwert zur Eidesabnahme und ein aus Weiden geflochtener Strick zur Vollstreckung des Urteils. Gestand der Angeklagte seine Schuld oder wurde er derselben überführt, so wurde das Urteil gesprochen und sofort vollzogen. Der jüngste Schöffe knüpfte den Verurteilten an den nächsten Baum. Erschien der Angeklagte nicht, und dies war meist die Regel, so erklärte ihn das Gericht für „verfemt", und sein Name ward in das Blutbuch eingetragen. Alle Wissende hatten nun die Pflicht, deu Verfemten zu verfolgen und das Urteil an ihm zu vollstrecken. Doch mußten wenigstens drei Schöffen dabei zugegen sein. Man hängte den Verfemten und steckte als Wahrzeichen der Feme ein Messer in den Stamm des Baumes, oder man stieß ihn nieder und steckte das Messer neben ihm in die Erde. Zur Zeit des Faustrechts wirkten die Femgerichte nicht ohne Segen. Die Macht des Freigrasen ward mehr gefürchtet als das Gebot des Kaisers. Mit der Verbesserung der Rechtspflege verloren die Femgerichte ihren Schrecken und ihre Achtung. In Westfalen erhielten sich Reste der Femgerichte bis ins 18. Jahrhundert. 2. Gerichtliche Strafen. — Anfänglich sprach mau Recht nach Gewohnheit und Herkommen. Jede Stadt und jedes Laud hatte besonderes Recht. Die berühmtesten Gesetzbücher des Mittelalters sind der Sachsenspiegel und der S chwaben spie gel. In diesen Büchern waren auch die Strafen genannt, die den Verbrecher trafen. An die Stelle des früher üblichen „Wergeides" trat eine Bestrafung an Leib und Leben, Gut und Ehre. Die Strafen waren durchweg grausam. Diebe wurden an den Galgen gehängt, Brandstifter und Kirchenräuber lebendig verbrannt, Landesverräter von Pferden zerrissen, Falschmünzer in Öl gesotten, ungetreue Frauen lebendig begraben. Meineidigen sollte die Zunge hinten zum Nacken herausgerissen werden. Der Scharsrichrer halte mit seinen Knechten reichliche Arbeit. Häufig wurden die Missetäter auch gräßlich verstümmelt, indem man ihnen Nase und Ohren abschnitt, Hand und Fuß abhaute, die Augen blendete 2c. Neben den Leibesstrafen waren allerlei Ehrenstrafen im Gebrauch, z. B. das Hundetragen, das Stehen am Pranger, das Ausstäupen und Brandmarken. Falschspieler, Betrüger, z. B. Bäcker, die zu kleines Brot gebacken Hatten, wurden mit derwippe, einem vergitterten Kasten, ins Wasser getaucht und dann wieder emporgeschnellt. Strasgesäug-nisse in unserm Sinne kannte das Mittelalter nicht. Die Verbrecher wurden in den Turm geworfen lebiglich zur Untersuchung ihrer Missetaten. Trotz der strengen Strafen kamen damals Verbrechen weit häufiger vor als heute. 45. Der schwarze Tod. Die Geißelbriider. 1. Der schwarze Tod. — lim das Jahr 1348 würde Deutschland von einer furchtbaren Pest heimgesucht. Unter dem Namen „schwarzer Tod" durchzog die Pest ganz Europa. Man nannte sie auch das „große Sterben." Die Menschen bekamen Geschwüre, schwarze Pestbeulen, am ganzen Körper, spieen Blut aus und starben meistens ant britten Tage der Erkrankung. In China soll die Krankheit ihren Ursprung genommen haben und durch Schiffsleute nach Jti.lien verschleppt worden sein. Europa verlor fast den dritten Teil seiner Bewohner. Keine Arznei half. Die Ansteckung erfolgte oft schon durch Berührung der Kleider. Tödlicher Schrecken ergriff die Menschen; einer floh den andern. Die Kranken starben ohne Pflege bahiu. Die Toten blieben unbeerbigt in den Häusern liegen, ober man warf sie ans dem Fenster auf die Straße, wo sie die Lust
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