Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Von 102 vor Chr. bis 1500 nach Chr. - S. 466

1880 - Berlin : Nicolai
466 der Bürgerschaft und am Rathhause bemerkbar, und der Kaufmann wird viel beglückwünscht. Denn obgleich dieser Kaufherr seine Feinde hat, und der Handwerker wenig Untugenden christlicher Menschen so sehr haßt als den Hochmuth seiner Geschlechter, so ist glückliches Einbringen einer werth-vollen Ladung in die Stadtthore ein ebenso freudiges Ereigniß, als die Heimkehr eines Schiffes aus dem Nordmeer. Der Rath hatte mehrmals Boten abgefertigt und Briefe darum geschrieben, und die Bürgerschaft dachte, daß gesichertes Gut der ganzen Stadt zur Ehre gereichte, verlorenes Gut aber mit Gefahr jedes Einzelnen gerochen werden mußte. Es gab deßhalb in der Nähe der Rathswage manchen Freudentrunk. Durch die Marktleute und Buden reitet ein edler Herr aus der Umgegend mit seinem Gefolge ein, auch Frauen zu Pferde darunter, er hat einen Reiter vorausgeschickt, dem Rath seine Ankunft zu melden; jetzt steigt er vör ansehnlicher Herberge ab, in welcher die Fremden vom Adel und Ritterstand einzukehren pflegen — sie gilt der Stadt nicht für die beste, und der Wirth, ein reicher Mann, keineswegs für sicher, die Aufnahme in den Rath ist ihm versagt. Kurz daraus schreiten zwei Beamte des Raths würdig die Rathstreppe herab durch die Menge, von Dienern gefolgt, welche den Willkommen tragen, die Weinfpende, womit die Stadt den Fremden begrüßt. Ja, diese Gastfpenden! Sie find von der Urväterzeit schönes Zeichen eines freundlichen Herzens und achtungsvoller Gesinnung, aber der Stadt wird das Herz zuweilen schwer bei dem Betrage dieser endlosen Geschenke. Denn jedem vornehmen und ehrbaren Fremden wird geschenkt, jedem, der irgendwie zum Vortheil der Stadt ihre Mauern betritt, und der Vornehmste wie der kleine Bote der Nachbarschaft rechnen sehr genau, ob sich die Stadt mit Schenken auch ehrlich gegen sie gehalten. Ist der Fremde ein kleiner Mann, so erhält er das einfache Trinken, d. i. ein Maß oder zwei Seidel Wein, aber der Ritter, Gelehrte, Prälat, auch die fremde Priorin und Ordensschwester den gewöhnlichen Satz von zwei Trinken, ein Graf in der Regel vier. Kommt aber gar ein geistlicher oder weltlicher Fürst zu mehrtägigem Aufenthalt, dann ist es nicht mit dem Weine abgethan, ihm gebührt auch Hafer für feine Rosse, eine Spende an Fischen und Küchenspeise, Gewürz und vielleicht eine Handwerksarbeit, um welche die Stadt berühmt ist. Erwies gar der Kaiser der Stadt die Ehre, oder hatte sie die Gunst eines großen Herrn zu suchen, dann wurden die Geschenke massenhaft. Der Kaiser erhielt ein Prachtstück der Goldschmiedekunst, einen Becher oder eine Schüssel, gefüllt mit Goldstücken, die Kaiserin ein kleineres Geldgeschenk, außerdem Stücke kostbaren Zeuges, beide viele große irdene Krüge mit Wein; die Königskinder ebenfalls Becher und Stücke Zeug, ihre Amme, die Kammerfrauen, die Hoffrauen, das ganze Gefolge je nach ihren Würden große oder kleine Becher oder Stoffe und immer Wein. Auch wenn angesehene Nachbarn in ihren Höfen irgend ein Familienfest feierten, wenn ein junger Edler zum Ritter geschlagen wurde oder ein Grafenkind heirathete, wurde dies der Stadt angezeigt in Erwartung eines Geschenkes, und der Rath sandte eine Summe Geld oder silbernes Geräth, um seine Achtung zu erweisen. In der Form von Geschenken wurden auch viele Dienste bezahlt, die der Stadt geleistet waren von Fremden und Einheimischen. Wer eine gute Neuigkeit brachte, erhielt sein Botenbrot in Geld und Wein, sogar wer auf häufigen Reisen in der Umgegend Neues zu erfahren pflegte.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer