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1. Die alte und die mittlere Geschichte bis zum Vertrage von Verdun - S. 101

1882 - Gütersloh : Bertelsmann
Fünfte Periode, 30 vor Chr. — 476 nach Chr. 101 und Aussaugung der Provinzen (z. B. durch Verres, Quästor in Sicilien, 70). Zunahme der Verbrechen, besonders der Giftmorde. b) Verarmung der Massen, die, für Bestechung käuflich, nur den Genuß des Augenblicks (Brot und Spiele panem et circenses) begehren. c) Handel und Gewerbe noch den Freigelassenen und Fremden überlassen. 3. Kcltgton: Immer größere Gleichgültigkeit gegen die von den Vätern überkommene Religion. a) Unter den Wohlhabenden Ausbreitung der die Götter leugnenden epikureischen, weniger der stoischen Philosophie (§ 35). Eindringen fremder Religionsgebräuche mit Rücksicht auf die Gottheiten der überwundenen Nationen; Wachstum des Aberglaubens. b) Unaufhaltsame Auflösung des Heidentums. Nirgends eine Befriedigung der tiefsten Sehnsucht des menschlichen Herzens; 1. nicht bei den Hellenen; denn trotz der großartigen Leistungen aus den Gebieten der Wissenschaft und Kunst und der Verbreitung hellenischer Bildung doch schließlich fast allenthalben Selbstsucht und Charakterlosigkeit; 2. nicht bei den Römern: denn trotz der Ausbildung der Idee des Rechtes und der staatlichen Einrichtungen und trotz der Verbreitung der Civilisation doch nur Lasterhaftigkeit und greuliche S itt en l o si g ke it mitten im äußeren Glanze. c) Nur in Israel, das nach der Heimsuchung in Babel sich wieder zu seinem Gott gewendet, war der Weg zum ewigen Heile der Menschheit angebahnt. Im Gefühle der Erlösungsbedürftigkeit richteten die Gläubigen in Israel, fowie viele in der Heidenwelt, die aus der Septuaginta (§ 33) von der Hoffnung Israels wußten oder durch Weissagungen von dem großen, aus Juda erhofften Könige hörten, heilsbegierig ihren Blick auf den verheißenen Trost Israels und das Licht aller Heiden. Fünfte Periode. Bon der Alleinherrschaft des Angnstus bis zum Untergänge des weströmischen Reiches, 30 v. Chr. — 476 n. Chr. I- Von Augustus bis Commodus (die Familie des Angnstus und die besseren Kaiser) 30 vor Chr. — 180 it. Chr. § 64. A. Cajus Julius Cäsar Octaviauus Augustus. 30 1. Octaviauus, seit 27 vor Chr. vom Senate Augustus, ^ d. i. der Erlauchte, genannt, behält als Alleinherrscher
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