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1. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 133

1918 - Breslau : Hirt
Die Städte. 133 Gerichtsgefällen sowie aus der Überlassung des Grund und Bodens an die Ansiedler erwuchsen, für die Fürsten selber ein starker Anreiz, städtische Niederlassungen in jeder Weise zu begünstigen. Die Bürgerschaft. Freie und Unfreie, Grundeigentümer und Pächter, Kaufleute, Handwerker und Ackerbauer bildeten die Bewohner der Stadt, Freie und Unfreie zogen zu. Nicht ohne weiteres wurde der Hörige seiner bisherigen Verpflichtung gegen seinen Herrn ledig, sondern erst wenn es dieser unterließ, binnen Jahr und Tag seine Ansprüche gegen ihn geltend zu machen. Dieser Vorzug, der durch das Sprichwort: „Stadtluft macht frei" ausgedrückt wird, übte eine große Anziehungskraft auf die hörige Bevölkerung des offenen Landes aus. Auch kam es vor, daß sich Landbewohner das Bürgerrecht verschafften, um die mit ihm verbundenen Freiheiten zu genießen, ohne ihren Wohnsitz ans dem Lande aufzugeben. Es sind dies die sogenannten „Pfahlbürger". Innerhalb der Stadt erhob sich eine bestimmte Gruppe von Bürgern über die übrigen, „die Patrizier". Es waren im wesentlichen die reichen Einwohner, später jedoch auch andere, da die Familien, die zu diesem Kreise gerechnet wurden, danach strebten, sich abzuschließen. Sie brachten das Recht an sich, daß die Ratsstellen nur mit ihren Mitgliedern besetzt wurden. Nach ihrer Berufstätigkeit waren die Bürger der Stadt in die Gilden der Kaufleute und die Innungen der Handwerker (Zünfte) gegliedert, festgeschlossene Körperschaften, die ihre Mitglieder kräftig schützten. Der Grund dieser Einrichtung ist im wirtschaftlichen Leben der Städte zu suchen. Jede Stadt strebte danach, mit ihrem Gebiete wie in Recht und Verwaltung, so auch wirtschaftlich ein abgeschlossenes Ganzes zu bilden (Stadtwirtschaft). Es mußten darum alle Zweige der Gütererzeugung so weit vertreten sein, daß den vorhandenen Bedürfnissen genügt wurde; man wünschte aber nicht, daß auf irgendeinem Gebiete die Gesamterzeugung in der Hand eines einzelnen Unternehmers lag, sondern es sollten sich so viele Meister in diese teilen, als dadurch eine gesicherte Lebenshaltung haben konnten. Die Einwohner waren verpflichtet, bei ihnen zu kaufen; aber sie wurden auch durch feste Preisansätze und eine Gewährleistung der ganzen Zunft für die Güte der Arbeit geschützt. Die verwickelten Verhältnisse, die sich bei dem Versuche einer Regelung von Herstellung und Verbrauch ergaben, ließen sich nur durch die Zünfte ordnen; deshalb mußte jeder Meister einer Zunft angehören und sich ihren strengen Satzungen und Ordnungen unterwerfen, die in alle Verhältnisse seines Lebens eingriffen. Aber er nahm auch an ihren Ehren und Festen — auch religiösen — teil und genoß in allen vorkommenden Fällen ihren mächtigen Schutz. Es ist ein glänzendes Zeugnis für die in Zünften organisierten Gewerbe, daß sich das Handwerk damals zum Kunsthandwerk veredelte, dessen Schöpfungen sich noch heute der höchsten Schätzung erfreuen. Hervorragende Mittelpunkte waren hier u. a. Worms, Mainz und Cöln.
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