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1. Von der Urzeit bis zum Dreißigjährigen Kriege - S. 18

1913 - Halle a.d.S. : Schroedel
— 18 — a) Maurische Gesandte der Fürsten von Barzelona und Saragossa baten auf dem Reichstage zu Paderborn (777) um Schutz gegen den Emir Abderhaman von Cordova; Karl unterwarf auf seinem Zuge das Land bis zum Ebro und gründete die spanische Mark (778). b) Zum Schutze gegen die Milzen, Sorben und Tschechen wurden die slawischen Marken angelegt. (Keime des brandenburgischen Staates.) c) Im Südosten des Reiches gründete Karl die avarische Mark zwischen Enns und Raab; die Avaren, die sich schon in den Kämpfen gegen Tassilo als gefährlich gezeigt hatten und ferner das Reich durch verheerende Einfälle beunruhigten, wurden nach einem siegreichen Kriege auf Ungarn beschränkt und durch Anlegung einer Mark, welche den Anfang des späteren österreichischen Staates bildete, an weiteren Feindseligkeiten verhindert. 4. Ergebnis. a) Karl hat sich die germanischen Stämme unterworfen; Franken, Sachsen, Friesen, Bayern und Longobarden fügen sich seiner Herrschaft. b) Der Grund zum Einheitsstaat ist gelegt durch Beseitigung der Herzogsgewalt und Vereinigung der Macht in seiner Hand. c) Die Grenzen des Reiches sind gesichert durch die Marken. 5. Die Erneuerung des römischen Kaisertums. a) Karl betrachtet sich auch als den Inhaber der höchsten geistlichen Gewalt: er entscheidet in Sachen der Religion allein ohne den Papst. b) Er betrachtet sich als den Schutzherrn der Kirche, da das oströmische Kaiserreich wegen innerer Zerrüttung dazu nicht imstande war, und da der Papst nur von ihm beschützt werden konnte. c) Die Kaiserkrönung vollzog Papst Leo Iii. zu Rom (800); aber er überreichte Karl die Krone in der Meinung, daß er der Höhere sei, die geistliche Gewalt über der weltlichen stehe, das Kaisertum vom Papsttum abhängig sei. d) Bedeutung. Karl war nun in Wirklichkeit Weltherrscher geworden und konnte seine Aufgabe, die Verschmelzung des Germanentums mit dem Romanentum sowie ihre Durchdringung mit christlichem Geiste, vollbringen. 6. Der innere Ausbau des Einheitsstaates*). a) Die Staatsverwaltung. *) Lesebuch I S. 28—36.
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