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1. Von der Gründung der Mark Brandenburg bis zum Wiener Kongreß - S. 40

1913 - Halle a.d.S. : Schroedel
— 40 — die jetzt in die Städte verlegt würde, zur Einquartierung und Verpflegung überwiesen war; die Kriegsmetze bestaub in der Abgabe eines Groschens vom Scheffel Weizen und von sechs Pfennigen vom Scheffel Roggen, cc) Die Akzise ober Verbrauchssteuer würde von allen Verbrauchsgegenstäuben erhoben und mußte wie auch die Hölle in erster Linie von der stäbtischen Bevölkerung getragen werben; den Städten würden alle Zollfreiheiten entzogen und die Steuern mit unnachsichtlicher Strenge eingetrieben, dd) In die Rekrutenkasse mußten alle biejenigen steuern, benen ein Amt, eine Besörberung, eine Gnabe ober ein Titel zuteil geworben war. 77) Die Verwaltung der lanbesherrlichen Einkünfte mußte das Generalfinanzbirektorium, die der Landes-)teuern das Generalkriegsbirektorium übernehmen, die aber beibe der Kontrolle der Generalrechen-fammer unterworfen waren, b) Die allgemeine Verwaltungsreform. a) Der Gesamtstaat würde in vier Provinzialbepartements eingeteilt, je eins für Preußen, Pommern und die Neu-marf, für die Kurmark, Magbeburg und Mberstabt, für Minben, Ravensberg und die Grafschaft Äark, für Gelbern, Kleve und Mörs; die Verwaltung einer jeben Provinz unterstanb einer kollegialischen Behörbe unter dem Vorsitze eines Ministers, die sämtliche Angelegenheiten der Provinz zu bearbeiten hatte. ß) Die einzelnen Bezirke in den Provinzen waren den Kriegs- und Domänenkammern zur Verwaltung übertragen; unter ihnen arbeiteten die Sanbmte für das platte Sanb und die Steuerfommiffare in den Städten. Die Sanbräte würden von den Stänben vorgeschlagen, aber vom Könige ernannt; sie waren Staatsbeamte, benen die Verkünbigung und Vollziehung der königlichen Ver-Dünungen, die Steuerverteilung sowie die polizeiliche Aufsicht übertragen war. Auch^die Steuerkommissare waren königliche Beamte, die als Organe der Staatsgewalt die gesamte stäbtische Verwaltung leiteten. 7) Sämtliche Behörben würden dem Generalbirektorium unterstellt; der König hatte für biefe Zentralstelle der gesamten inneren Verwaltung eigenhänbig die Instruktion
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