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1. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in mittleren Schulen, insbesondere für Militäranwärter- und Kapitulantenschulen - S. 14

1915 - Breslau : Hirt
14 A. Bilder aus der deutschen Geschichte. 2. Die salisch-sränkischen Kaiser1) (1024—1125). a) Konraö Ii. und Heinrich Iii. Unter den beiden ersten salischen Kaisern Konraö Ii. und Heinrich Iii. gelangte das Reich noch einmal zu der tdeltstellung, die es unter Otto I. gehabt hatte. Böhmen, Polen und Ungarn mutzten die deutsche Oberhoheit anerkennen. Burgunö touröe durch Erbvertrag mit Deutschlanö oerbunöen, blieb aber stets ein unsicherer Besitz. Die Champagne muröe lehnspflichtig, und durch seine Vermählung mit Agnes von Poitou gewann Heinrich Iii. auch wieder stärkeren Einfluß auf Frankreich. Die deutschen Herzoge verloren ihre Selbständigkeit völlig, und so weit sank ihr Ansehen, datz der Kaiser ihre Länder wie erledigte Reichslehen vergab (Konrad Ii. an seinen Sohn Heinrich drei zu gleicher Zeit) und sie von den ihm ergebenen Bischöfen überwachen lietz. Immer mehr geriet der Papst in die Abhängigkeit des Kaisers, der als patricius von Rom „bei den Papstwahlen die erste und entscheiöenöe Stimme zu führen hatte", und die Bischöfe rvuröen von ihm berufen und belehnt. Diese Bereinigung von geistlicher und weltlicher Macht, die von (Dtto I. zur Unterdrückung der herzoglichen Selbständigkeit eingeführt und von seinen Nachfolgern beibehalten und durchgeführt wurde, führte unter Heinrich Iv. zu dem Investiturstreit, der Deutschland grotze Wunden schlug und das kaiserliche Ansehen sehr schädigte. b) Heinrich Iv. Der Investitnrstreit. Heinrich V. Schon während der Minderjährigkeit Heinrichs Iv. hatte der Papst auf einer Bischofsversammlung zu Rom den Beschluß fassen lassen, datz der Papst nur von den Kardinälen zu Rom und den Bischöfen der nächsten Umgebung gewählt rveröen solle. Damit war also der kaiserliche Einfluß auf die Wahl ausgeschaltet. Als öann der tatkräftige und zielbewußte Gregor Vii. den päpstlichen Thron bestieg, arbeitete er mit Entschieöenheit öaran, die Kirche in Deutschlanö roieöer unter die alleinige Botmäßigkeit des päpstlichen Stuhles zu bringen. Erleichtert muröe ihm sein Vorgehen durch die Jugenö des Kaisers, der mit 15 Jahren münöig erklärt muröe und nun mit schrankenloser Willkür herrschte und der Sittenlosigkeit an seinem Hofe nicht Einhalt gebot. Zuöem hatten sich die Bayern und Sachsen erhoben. Zwar zogen sich letztere wegen der blinöen Zerstörungswut bei der Rieöerreißung königlicher Burgen, in der sie die Gräber und Gebeine der Toten nicht schonten, Den haß aller übrigen deutschen Fürsten zu; jeöoch ihre blutige Rieöerlage an der Unstrut machte Den Kaiser siegestrunken und unbesonnen. Auf einer Bischofsversammlung zu Rom (1074) war das Verbot der Simonie, ö. i. der Verkauf geistlicher Ämter, und die Ehelosigkeit der Priester (Zölibat) in Erinnerung gebracht woröen. Jetzt verbot der Papst auch die Investitur, ö. H. die Einsetzung der Bischöfe in Amt und tdüröen unter Belehnung mit Ring und Stab, Den Zeichen der bischöflichen Idüröe, durch Den Kaiser. In seinem Siegesräusche über die mächtigen Sachsen ließ nun der Kaiser Den Papst absetzen; öieser öagegen tat Heinrich in Den Bann und entbanö seine Untertanen vom Eiö der Treue. Run entstanö ein unglückseliger Bürgerkrieg. Die Sachsen empörten sich wieöer, und die herzöge enthoben Den Kaiser so lange seiner Idüröe, bis er Den Bann gelöst habe. Da bewog Heinrich zu Eanossa Den Papst, Den Bann von ihm !) Der Harne soll von den an der fränkischen Saale gelegenen Hausgütern stammen.
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