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1. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in mittleren Schulen, insbesondere für Militäranwärter- und Kapitulantenschulen - S. 138

1915 - Breslau : Hirt
138 B. Brandenburgisch-preutzische Geschichte. sein scharfer Blid die tiefen Schaben der Armee und sah ihren Fall voraus. Als ruhmvoller Verteidiger Kolbergs zeigte er hohe soldatische Tugenden, als Mitglied der Kommission zur Erneuerung des Heeres sein tiefes Verständnis für die Anforderungen der Zeit. In den Jahren der Wiedergeburt des Staates mar er Stein und Scharnhorst ein unersetzlicher Berater. Blücher brachte seinem genialen Generalstabschef vollstes vertrauen entgegen. Nach der unglücklichen Schlacht von £igny erteilte (Brteisenau in Vertretung seines verwundeten Chefs den berühmten Befehl: „Der Rückzug geht nach Idarore!" d. H. unser Rückzug mutz ein energischer Vorstotz auf den die Engländer bedrängenden $eind sein! Dann leitete er mit angespanntester Kraft die Verfolgung des geschlagenen Franzosenfaisers nach der Schlacht von Belle=Ailiance. Nach Beendigung des Krieges wurde General Gneisenau Gouverneur von Berlin und Vorsitzender der Trilitärprüfungsfommission. Als Befehlshaber einer Armee, die das Übergreifen der polnischen Revolution nach preutzischem Gebiete verhindern sollte, starb er im Jahre 1831 an der dholera. Nach Gneisenau nennt sich das pommersche Grenadierregiment Nr. 9. 11. Der Deutsche Bund. Durch die französische Revolution war auch in Den anderen Völkern Europas das verlangen nach grötzerer $reiheit und nach Teilnahme an der Regierung geweckt worden. Nach den Kämpfen gegen Napoleon hatten die europäischen Fürsten ihren Untertanen zwar grötzere Freiheiten gewährt, doch dem verlangen des Volkes nach Teilnahme an der Gesetzgebung und vor allem dem Streben der Deutschen nach nationaler Einigung traten besonders Rutzland und Österreich entgegen. Ersteres fürchtete, sein starres unbeschränktes Regiment zu verlieren, während Ittetternich besorgte, dem aus so vielen Völkerschaften gemischten österreichischen Staate könnten die freiheitlichen und nationalen Regungen schaden. Dazu kam noch die Eifersucht auf Preutzen, und so kam denn trotz Stein, Gneisenau, Arndt, Iahn, Görres nur der „Deutsche Bund" zustande, ein Staaten-bund, dem 39 deutsche Fürsten und Freie Städte unter dem Vorsitze Österreichs beitraten. Der Bundestag und die Bundesversammlung zu Frankfurt am Main regelten die gemeinsamen Angelegenheiten. Streitigkeiten zwischen den einzelnen Mitgliedern wurden durch ein Schiedsgericht (flusträgalgericht) entschieden. Das Lundesheer sollte im Kriegsfälle von einem Lundesfeldherrn, der aber in seinen Anordnungen durch die Zustimmung der Lundestagsmitglieder gehemmt war, geführt werden. Ulm, Rastatt, Landau, Mainz und Luxemburg waren Lundesfestungen. Bewaffnung, Ausrüstung und Ausbildung der 10 Armeekorps konnte bei diesem lockeren Gefüge nicht einheitlich sein; ein Glück, daß das Bundesheer in dieser Zeit feine feindlichen Angriffe abzuwehren hatte. So genotz der Bund weder im In- noch im Auslande Ansehen; dazu kam noch die Begünstigung der Kleinstaaten bei der Abstimmung, da sie, wenn sie zusammenhielten, Österreich, Preußen und die anderen Königreiche überstimmen konnten. Auch das Ausland besatz einen bestimmenden (Einstufe auf die deutschen Angelegenheiten, da England für Hannover (bis 1837), Dänemark für Holstein und Lauenburg (bis 1864) und Holland für Luxemburg (bis 1866) dem Deutschen Bunde angehörten. Es verdient besonders hervorgehoben zu werden, datz die Verhandlungen, Beschlüsse und Mitteilungen des deutschen Staatenbundes nicht mehr wie bisher in fremder, sondern in b e u t \ ch e r Sprache abgefaßt werden mutzten.
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