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1. Geschichte für mecklenburgische Schulen - S. 53

1914 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
— 53 — die Kinder und Enkel noch verschönerten. Am Marktplatze, der mit einem Brunnen geziert war, lag das stattliche Rathaus, daneben das Kaufhaus, wo die Kaufleute ihre Waren feilboten. Besonders schön waren die Kirchen mit ihren weithin sichtbaren Türmen, an denen frommer Eifer viele Jahrzehnte unter großen Opfern baute. Der Cöluer Dom, der Straßburger und Ulmer Münster sind Zengen von der Größe und Kraft des städtischen Bürgertums. 3. Bewohner. Wer in der Stadt wohnte, war frei. „Stadtluft macfrt frei", sagte man. Wenn ein Höriger Jahr und Tag in der Stadt gelebt hatte, so konnte sein Herr keinen Anspruch mehr auf ihn erheben. Die vornehmsten und reichsten Bürger bildeten die Geschlechter oder Patrizier. Sie hatten fast den ganzen Grundbesitz inue und waren nicht selten unermeßlich reich. In ihren Häusern sah es prächtig aus und strahlte alles von Gold und Silber. Den übrigen Stadtbewohnern gegenüber hatten die Patrizier titele Vorrechte. So z. B. wählten sie den Schultheißen, sowie die Schöffen und Ratsherren ans ihrer Mitte. Nach langen, blutigen Kämpfen erreichten die Handwerker, daß auch sie Sitz und Stimme im Rat erhielten. 4. Handel und Verkehr. Der Wohlstand einer Stadt hing ab von der Bedeutung ihres Handels. Die Seestädte, besonders Genua und Venedig, holten die Schätze des Morgenlandes: Gewürz, Seide, Zucker, Waffen mit ihren Schiffen herbei. Auf Saumtieren wurden die Waren dann durch die Alpenpässe nach Augsburg und Nürnberg gebracht und von hier aus in alle Teile Deutschlands verkauft. Ein Mittelpunkt des Handels am Oberrhein war das „goldne" Mainz; am Niederrhein blühte Cöln empor, das damals den Seeschiffen erreichbar war. Wollte der Kaufmann Waren einkaufen, so begab er sich, in der Regel zu Pferde und gut bewaffnet, nach Frankfurt, Cöln, Breslau ober einem anderen Ort. Dort wurden besonders an Sonn- und Festtagen, wenn sich viele Leute zur Messe emgefunben hatten, die Waren gehanbelt. Daher hießen die Märkte auch Messen. Wenn möglich, würden die gekauften Waren auf ein Schiff verlaben, das auch der Kaufherr bestieg; bemt er bürste in den unsicheren Zeiten seine Schätze nicht aus beut Auge lassen. Die Fahrt war mit vielen Hinbernissen verknüpft. Wenn das Schiff irgenbwo das Ufer berührte, so verfiel die ganze Labung dem Besitzer des Uferlandes. Manche Städte und Ritter sperrten den Fluß durch ein Seil und verlangten einen Zoll. In bestimmten Stapelorten mußten alle Waren ansgelaben und ans beut Markte 2—3 Tage lang zum Verkaufe ausgestellt werben. War zur Weiterreise ein Frachtwagen nötig, so mußte biefer hier in der Stadt gemietet werben. Er würde nach Bebarf mit 8—10 Pferden bespannt. Die Straße war, bamit der Zoll nicht umgangen werben konnte, genau vorgeschrieben. Wer bei sanbigeu ober sumpfigen Stellen zur Seite fuhr ober einen Richtweg einschlug, hatte hohe Strafe zu zahlen. Warf der Wagen um ober berührte die Achse den Boben, so gehörte die abgefallene Ware ober wohl gar der Wagen nebst Ladung dem Herrn des Grund und Bobens, ans dem. das Unglück geschehen war. Führte der Weg über eine Brücke, so mußte ein Brückengelb gezahlt werben. Wo Räuber und Wegelagerer den Weg unsicher machten, ba mußte sich der Kaufherr öon dem Herrn des Laubes das Geleit kaufen, wofür ihn biefer ungefährbet durch fein Gebiet führen ließ. Erst nach wochenlanger, mühseliger Fahrt kam
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