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1. Geschichte für mecklenburgische Schulen - S. 102

1914 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
— 102 — sollte es nicht konfirmiert werden. Für arme Kranke ließ er in Berlin die Charitee erbauen, ein großes Krankenhaus, in dem gleich im ersten Jahre 300 Kranke Pflege fanden. 8. Tod. Schon in seinem 52. Jahre raffte ihn der Tod hinweg, ©einem Sohn und Nachfolger hinterließ er ein trefflich eingeübtes Heer von 83 000 Mann und eilten Staatsschatz von 26 Millionen Mark. — Das Land war dnrch ihn um Vorpommern, das er den Schweden abnahm, vergrößert worden. 4* Mecklenburg vom Qlettfälifcben frieden bis 1755* (L. G. G. E. V.) 1. Fürsten und Stände. Der Unfriede zwischen den mecklenburgischeu Fürsten trug nicht wenig dazn bei, daß die Stände immer mehr Rechte erhielten. Sie hatten sich schon 1572 („Sternberger Reversalen") bereit erklärt, eine halbe Million landesherrlicher Schulden zu bezahlen. Sie erhielten dafür die drei Landesklöster, Dobbertin, Malchow und Ribuitz und das Recht, die Steuern für das Land zu bewilligen. Neben der fürstlichen Reutereikasse wurde der sogenannte Land- 1621 kästen eingerichtet, in den alle Steuern kamen. Im Jahre 1621 kam es unter Adolf Friedrich I. und Johann Albrecht Ii. zu einer endgültigen Landesteilung. Adolf Friedrich erhielt Mecklenburg-Schwerin, Johann Albrecht Meckleu-bnrg-Güstrow. Als beiden gemeinsam gehörig wurden angesehen: die Stadt Rostock und ihr Gebiet, die Universität, das Konsistorium, das Hof- und Landgericht zu Sternberg und die Klöster. Die Landtage sollten gemeinsam abwechselnd in Sternberg oder Malchin abgehalten werden. Diese Landesteilung kam unter Mitwirkung der Stünde zustande. Zur Deckung der Landesschulden bewilligten sie diesmal eine Million, die aber von der Bevölkerung aufgebracht werden sollte. Wegen des Krieges war das jedoch nicht möglich. Der alte „ Schuld en-tilguugsausschuß" der Stände wurde nun unter dem Namen „Engerer Ausschuß" zu einer dauernden Einrichtung. Christian Ludwig, der Nachfolger von Adolf Friedrich I., suchte die Gemeinschaft mit dem Lande Güstrow aufzuheben; mit dessen Fürsten, Gustav Adolf, lag er in dauernder Fehde (besonders wegen Rostock). Den Ständen suchte er das Recht der Steuererhebung zu entziehen. Die hatten aber Beistand am Kaiser. — Herzog Gustav Adolf von Güstrow sprach zum erstenmal die Leibeigenschaft der Bauern öffentlich aus. 2. Landesteilung. 1701. Die beiden Herzöge hatten keine direkten männlichen Nachkommen (f. Stammtafel S. 170!). Christian Ludwigs Neffe, Friedrich Wilhelm, wurde sein Nachfolger; Gustav Adolf hatte für Güstrow seinen Schwiegersohn (Adolf Friedrich) als Herzog ausersehen. Friedrich Wilhelm erklärte aber die Ansprüche Adolf Friedrichs auf das Land Güstrow für unbe- 1701 rechtigt, und der Kaiser stand ihm bei. Es kam 1701 zum sogenannten Hamburger Vergleich. Adolf Friedrich mußte auf Güstrow verzichten. Er erhielt aber die Herrschaft Stargard mit Mirow und Nemerow, das ehemalige Bistum Ratzeburg und 9000 Taler aus dem Elbzoll. Von jetzt an bestehen die Länder Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. (S. 114.) Stirbt eine der Fürstenlinien aus, so fällt das Land an die andere; erlischt auch diese, so erben die Hohenzollern. 3. Die Uneinigkeit dauert an. Friedrich Wilhelm wollte trotz des Hamburger Vergleichs den Herzog von Strelitz nicht anerkennen, und um die Stände
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