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1. Geschichte für mecklenburgische Schulen - S. 138

1914 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
— 138 — 3. Die Revolution in Mecklenburg. a) Das erregte Volk. Der 18. und 19. März 1848 waren die schlimmsten Tage der Revolution in Berlin. Der Prinz, unser nachmaliger Kaiser Wilhelm I., floh von dort nach England (S. 141). Ihm gab das Volk mit Unrecht die Schuld an allem Unheil. Als er durch Grabow kam, zogen viele Leute zum Bahnhof. Sie wollten ihn ergreifen. Der Prinz benutzte aber den Zug nicht, sondern fuhr zu Wagen nach Ludwigslust und entkam. — Im Lande, besonders auf den Gütern, kam es zu Aufständen und räuberischen Überfällen. Oft wußten die Leute selbst nicht, was sie eigentlich wollten. Im Dorfe W. in Mecklenburg-Strelitz kamen die Tagelöhner mit Mistgabeln, Sensen u. a. Sachen vor die Wohnung des Herrn. Der Gutsbesitzer kam ans Fenster. Für alle Fälle hatte er eine Reihe geladener Gewehre bereit gestellt. Ruhig fragt er: „Lud, wat is jug Begehr? Kamen ji in Ganden oder mit Gewalt?" Die Leute sahen einander an und meinten: „Wi kamen in Gauden." Der Herr: „Dat is jug Glück. Wat willen ji denn?" „Wi willen ein Kauh mit up de Weid hebben." „Kaenen ji kriegen, geht man wedder nach Hus!" lind die Leute zogen befriedigt wieder ab. b) Die Abgeordnetenkammer. Das Volk wollte Abgeordnete wählen und durch diese Einfluß auf die Gesetzgebung haben; sie wollten freie Vereine bilden kömmt; sie wünschten die Schwurgerichte, die es ja heute gibt; sie forderten die Preßfreiheit (die Zeitungen standen damals unter sehr scharfer Aufsicht), Volksbewaffnung it. ct. Fast täglich wurden den Großherzögen neue Wünsche vorgebracht. Da ordneten sie die Preßfreiheit an. Ein Landtag wurde einberufen (26. April 1848 im Schweriner Dom eröffnet). Dieser nahm einen Antrag der Großherzöge aus Verfassungsänderung an. Das Volk durfte nun Abgeordnete wählen. Am 31. Oktober trat die neue Abgeordnetenkammer in Schwerin zusammen. Sie arbeitete ein neues Staatsgrundgesetz aus, das 1849 angenommen wurde. Danach sollte die ständische Verfassung aufhören. e) Der Freienwalder Schiedsspruch. Der Großherzog von Mecklen-bnrg-Strelitz, ein Teil der Ritterschaft, die Städte Rostock und Wismar, auch der König vou Preußen (an den ja Mecklenburg fallen sollte, wenn die Fürstenhäuser aussterben würden) wollten das neue Staatsgrundgesetz nicht anerkennen und wandten sich deswegen an den Bundestag in Frankfurt. Der Bundestag verwies den Großherzog von Mecklenburg-Schwerin auf ein Gesetz vom 28. November 1817, wonach bei Streitigkeiten zwischen Fürst und Ständen ein unabhängiges Schiedsgericht zu entscheiden habe. Dem wollte sich Friedrich Franz Ii. auch unterziehen. Deswegen dankten seine Minister ab. Das Schieds-1850 gericht trat in Fr eien Walde zusammen und erklärte am 12. September 1850 das Staatsgrundgesetz vom 10. Oktober 1849 für ungültig. Die alte landständische Verfassung wurde wieder hergestellt. Von allen neuen Einrichtungen, welche die Abgeordnetenkammer getroffen, blieb nur eine bestehen: der Ober-kirchenrat, eine Kirchenbehörde, welche die oberbischöflichen Rechte des Landesherrn wahrzunehmen hat. 4. Kämpfe der mecklenburgischen Truppen. In dieser Zeit wollte der König von Dänemark Schleswig-Holstein ganz in Besitz nehmen. In dem Hilfskorps, das der Bundestag den Schleswig-Holsteinern zur Hilfe sandte, waren auch mecklenburgische Truppen. Sie fochten mit bei Oversee (24. April 1848) und bei Düppel (16. Mai). Friedrich Franz Ii. besichtigte zweimal seine Soldaten. Im September 1848 kehrten die Regimenter zurück. 1849 wurden sie zur Niederkämpfung des Aufstandes nach Baden ge-
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