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1. Die deutsche Geschichte in der Neuzeit bis 1740 - S. 30

1897 - Paderborn [u.a.] : Schöningh
- 30 — 1. Das Ausland. a) Schweden erhält Vorpommern (mit Stettin) nebst Rügen, das säkularisierte Erzbistum Bremen (nicht die Reichsstadt Bremen) und das Bistum Verden (spr. Fehrden, an der Aller), die Stadt Wismar in Mecklenburg und 5 Millionen Thaler Kriegsentschädigung. Es beherrschte also die Mündungen der Weser. Elbe und Oder. b) Frankreich bekam das österreichische Elsaß, die Festung Breisach (im Großh. Baden, aus dem rechten Rheinuser) und das Besatzungsrecht von Philippsburg (Großh. Baden). Die schon früher eroberten Stifter in Lothringen: Metz (a. d. Mosel), Toul (a. d. Mosel) und Verdun (a. d. Maas) wurden jetzt förmlich an Frankreich abgetreten. c) Die Unabhängigkeit der Schweiz und der protestantischen Niederlande wird anerkannt. 2. Gebietserweiterungen deutscher Fürsten. a) Bayern behielt die Kurwürde und die Oberpfalz; die Unterpsalz (heutige bayr. Rheinpfalz und umliegende Gebiete, Hauptstadt Heidelberg) wurde mit einer 8. Kurwürde dem Sohne Friedrichs V. (des Winterkönigs) zurückgegeben. b) Kursachsen behielt die beiden Lausitzen. c) Brandenburg, dessen Kurfürst Friedrich Wilhelm durch Beobachtung einer bewaffneten Neutralität in den letzten Jahren des Krieges die Mark vor der Verwüstung durch die Schweden geschützt hatte, erhielt für seine auf einem Erbvertrag beruhenden Ansprüche auf Pommern Hinterpommern und als Entschädigung für das an Schweden fallende Vorpommern das säkularisierte Erzbistum Magdeburg (erst 1680, nach dem Tode des sächsischen Administrators) als Herzogtum und die Bistümer Halberstadt (Provinz Sachsen, a. d. Holzemme), Minden (a. d. Weser) und Kamin (in Hinterpommern) als Fürstentümer. 3. Kirchliche Bestimmungen. a) Betreffs der säkularisierten Kirchengüter wurde das Jahr 1624 als Normaljahr festgesetzt, so daß die Kirchengüter, welche vor dem 1. Januar dieses Jahres säkularisiert worden waren, den Protestanten verblieben, die übrigen aber der katholischen Kirche zurückgegeben werden sollten. b) Der Augsburger Religionsfriede wurde auch auf die Reformierten ausgedehnt.
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