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1. Römische Kaisergeschichte, Das Mittelalter, Die neueste Zeit bis 1648 - S. 95

1902 - Paderborn : Schöningh
95 Grafschaften. Reichsvogteien, Drfern, Zllen. Marktrecht. Mnzrecht u. bgl belehnte. Diese Art der Belehnung, Investitur genannt, erregte Ansto., weil der weltliche Herrscher durch kirchliche Symbole mit den Tem-poralien belehnte. Gregor verbot nun auf einer Synode im 1075 den Geistlichen unter Strafe der Absetzung die Annahme der Investitur aus Laienhand und bestimmte, da weltliche Fürsten, welche durch In-vestitur geistliche Stellen besetzen wrden, hinfort aus der Kirchen-gemeinfchaft ausgeschlossen werden sollten. Durch diese Verordnung wollte-er die Kirche mit allen ihren Lehnsgtern von der staatlichen Abhngigkeit befreien. Es war natrlich, da dieses Bestreben des Papstes von feiten der Könige, welche durch die Entziehung ihres Einflusses auf die Bis-tmer und Abteien einen groen Teil ihrer Macht und ihrer Einnahmen zu verlieren frchteten und die Investitur als ihr hergebrachtes Recht ansahen, einen mchtigen Kampf hervorrief. Alle diese Maregeln zielten dahin, der Kirche -nicht blo eine freie,, von jeder weltlichen Macht unabhngige Stellung zu sichern, sondern sie sogar der alle Macht der Könige und Fürsten zu erheben. Nach Gregors Ansicht hatte von vornherein die geistliche Macht eine hhere Berechtigung als die weltliche. Der Papst als Stellvertreter Christi in der Kirche galt ihm als die erste, ja als die einzige von Gott unmittelbar eingesetzte gesetzliche Autoritt, von der jede andere Obrigkeit erst ihre rechtmige Besttigung erhallen sollte. In diesem Sinne vergleicht er an einer Stelle seiner noch erhaltenen Briefe die geistliche Macht mit der Sonne, die weltliche mit dem Monde. In diesem Sinne strebte er eine allgemeine Theokratie an, deren Lenker der Papst sein solle, in der jeder Streit vor seinem Richterstuhle entschieden werden, wo kein Krieg mehr sein, sondern ewiger Friede herrschen solle. b) Heinrich zu Canossa. 1077. Da der König fortfuhr, Bischfe zu investieren, und gegen das Gebot der Kirche gebannte Geist-liehe von seinem Anhange bei Hofe duldete, so lud ihn der Papst zur Verantwortung nach Rom. Ein solches Verfahren gegen einen deutschen König war bis dahin unerhrt. Emprt der Gregors Forderungen, berief Heinrich die Bischfe zu einer Synode nach Worms (1076),, lie hier den Papst der Simonie und anderer erdichteter Verbrechen anklagen und die Absetzung der ihn aussprechen. Dann meldete er dem Papste die Beschlsse der Synode in einem Briese mit der Aufschrift: ..Heinrich, nicht durch Anmaung, sondern durch Gottes Einsetzung König, an Hildebrand, nicht den Papst, sondern den falschen Mnch." Mit Zustimmung der in der Lateransynode versammelten Geistlichen sprach jetzt der Papst der ihn den Bann aus und entband seine Untertanen.
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