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1. Die deutsche Geschichte in der Neuzeit seit 1740 - S. 17

1898 - Paderborn [u.a.] : Schöningh
— 17 — wörtlich war, genügte der Einspruch eines einzigen Mitgliedes, um jeden Beschluß ungültig zu machen. Man nannte dieses Recht das liberum veto. Die Verwirrung, die in der polnischen Adelsrepublik herrschte, suchte die Kaiserin Katharina Ii. von Rußland nach dem Tode Augusts Iii., Königs von Polen und Kurfürsten von Sachsen, zur Vergrößerung Rußlands zu benützen. Sie schloß ein Bündnis mit Preußen, wonach beide Mächte die Freiheit der Königswahl und das liberum veto in Polen aufrecht erhalten wollten. Zugleich warf sie sich zur Beschützerin der Dissidenten, d. H. der nicht katholischen Polen, die von allen öffentlichen Ämtern ausgeschlossen waren, auf. So hatte sie immerfort Gelegenheit zur Einmischung in die innern Angelegenheiten des Landes. Sie setzte ferner die Wahl ihres Günstlings, des Polen Stanislaus Ponia-towski, zum polnischen Könige durch. Um den russischen - Einfluß zu brechen, vereinigte sich eine Anzahl katholischer Edelleute in der Konföderation von Bar zu bewaffnetem Widerstände und rief die Hilfe Frankreichs und der Türkei an. Die Türkei erklärte an Rußland den Krieg, Frankreich sandte Hilssgelder. Aber die Türken wurden geschlagen, und die französischen Sendungen blieben bald aus; das russische Heer gewann in Polen die Überhand. Dieser Erfolg Rußlands erregte bald bei Österreich und Preußen Besorgnis. Joseph Ii., der Sohn der Maria Theresia, seit 1765 deutscher Kaiser, und Friedrich Ii. kamen in Neisse und in Neustadt in Mähren persönlich zusammen, obne sich über ein gemeinsames Vorgehen zu einigen. Damit nicht das ganze polnische Reich Rußland anheimfiele, regte Friedrich den Gedanken einer Teilung an. Der Teilungsvertrag wurde zunächst zwischen Rußland und Preußen abgeschlossen, zugleich aber wurde festgesetzt, daß auch Österreich einen Anteil erhalten sollte. Nach einigem Widerstreben trat auch Maria Theresia diesem Vertrage bei, der 1772 von den drei beteiligten Mächten in St. Petersburg unterzeichnet wurde. Polen verlor dadurch den dritten Teil seines Gebietes. Preußen erhielt durch diese Teilung Polens den Netze-btstrift, das Ermland und Westpreußen mit Ausnahme der Städte Danzig und Thorn. Durch diese Gebietserweiterung wurde ein besserer Zusammenhang und eine größere Abrundung des Staates gewonnen. Nachdem Friedrich der Große so in den Besitz von ganz Preußen gekommen war, nannte er sich nicht mehr König in, sondern König von Preußen. Stein, Geschichte für die Mittelstufe. Iv. 9
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