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1. Kurzgefaßte Geschichte Mecklenburgs - S. 29

1904 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 29 zusammenhängenden Geldbedürfnis der Fürsten und endlich bei der häufig eingetretenen vormundschaftlichen Regierung war es nicht zu verhindern gewesen, daß die drei S t ä n d e der P r ä l a t e n, Ritter, wie die früher sogenannten „Mannen" seit dem 15. Jahr-huudert sich nennen, und Städte immer mehr Rechte gewannen. Schon hatten sie eigene Gerichtsbarkeit, das Münzrecht und andere Gerechtsame erlangt. Dabei schlossen sie sich immer mehr zusammen; und seitdem mit dem Erlöschen der Stargardschen Linie wieder alle mecklenburgischen Gebiete in einer Hand vereinigt waren, traten auch die bis dahin getrennten Landstände zu gemeinsamen Landtagen zusammen und wurden wenigstens jährlich einmal berufen, um über Gesetze und Auflagen zu beraten. Endlich vereinigten sich die Stände zu einer „ L a n d e s n n i o n " unior her deren Zweck der Schutz ihrer Vorrechte war. Diesestänbe 1523, Vereinigung wurde die G r u n d l a g e d e r s p ä t e r e n mecklenburgischen Verfassung. Leider vertraten die Stände nicht immer das allgemeine Beste, sondern ihre eignen Interessen, und die Seestädte hätten sich am liebsten ganz der fürstlichen Gewalt entzogen. Dadurch kam es am Ende des 15. Jahrhunderts noch einmal zu einem Streite zwischen Rostock und dem Rosto-k-r Herzoge Magnus Ii. Der Kampf entbrannte wegen ®omle&bt-der Einrichtung eines Domstiftes in der Stadt, welche die Rostocker als einen Eingriff in ihre Rechte ansahen, und zog sich mit Unterbrechungen 20 Jahre lang hin, da die Stadt sich fortdauernd weigerte die verlangten Auflagen zu bezahlen. Schließlich trug der Herzog doch den Sieg davon, aber diese Ereignisse zeigen, mit welcher Widerspenstigkeit die Fürsten zu ringen hatten. Während so die Landstände immer mehr Macht Di- Bauern, erlangten, war die Lage der bäuerlichen B e-
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