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1. Kurzgefaßte Geschichte Mecklenburgs - S. 49

1904 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 49 — dem unmittelbar fürstlichen Besitz bleiben die Fürsten unbeschränkt. Der engere A u s s ch u ß in Rostock, welcher, wie erwähnt, schon zur Zeit des dreißigjährigen Krieges gebildet war, vertritt die Staude als ständiges Kollegium und besteht aus je einem Landrat der Herzogtümer Schwerin und Güstrow, je einem Deputierten der Ritterschaft aus dem mecklenburgischen, dem wendischen und dem stargardschen Kreise, je einem Deputierten der Vorderstädte Parchim, Güstrow, Neubrandenburg und der Seestadt Rostock. Dieser Erbvergleich führte uach jahrhundertelangen Streitigkeiten endlich feste Verfassungsverhältnisse in Mecklenburg herbei. Dies erreicht zu haben ist das unbestrittene Verdienst Christians Ii. Ludwig. Seine persönlichen Neigungen aber führten ihn zur Förderung der Kunst. In dieser Hinsicht ist er für Mecklenburg bahnbrechend gewesen. Denn ihm ver- dankt die Schweriner Gemäldegallerie, im wesentlichen „eine Sammlung holländischer Werke aus der Blütezeit des 17. Jahrhunderts", ihre Entstehung. Und durch die Unterstützung der Schöne-mannschen Schauspielergesellschaft mit einer namhaften Summe wurde er der Begründer der Schwe- riner B ü h n e, die schon damals weit über die Grenzen Mecklenburgs hinaus Bedeutung erlangte; kein geringerer als K o n r a d E k h o f f, der eigentliche Schöpfer der deutschen Schauspielkunst, feierte hier seine höchsten Triumphe. Als Christian Ii. Ludwig starb, folgte ihm sein Sohn Friedrich der Fromme, nach dessen Friedrich der Regierungsantritt Mecklenburg von neuem von Krieg heimgesucht wurde. Da die Herzöge schou vorher in Streit mit Preußen geraten waren, weil Friedrich Wilhelm I. und Friedrich der Große das Auwerben 4
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