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1. Kurzgefaßte Geschichte Mecklenburgs - S. 54

1904 - Neubrandenburg : Nahmmacher
— 54 — Georg von Mecklenburg: Strelitz 1816-60. Aushebung der Leibeigenschaft 1820. 4. Mecklenburg in der neuesten Zeit. Die beiden Regenten, welche die Großherzogtümer in die neueste Zeit hinüberleiteten, waren volkstümlich im wahrsten Sinne. Friedrich Franz I. von Mecklenburg-Schwerin sowohl als auch Georg von M e ck l e n b u r g - S t r e l i tz, welcher auf seinen Vater Karl Ii. folgte, verstanden es, durch persönliches Wohlwollen und Einführung freiheitlicher Reformen sich die Liebe ihres Volkes in reichstem Maße zu erwerbeu. Dabei vergaßen beide über das materielle Wohl ihres Landes die geistigen Interessen nicht. Sie förderten Theater und Musik und unterstützten die Bestrebungen für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde; Großherzog Georg staub auch in freundschaftlichem Verkehr mit Göthe. Die wirtschaftlichen Reformen erstreckten sich fast auf alle Gebiete des Volkslebens. Vor allen: nahmen sich die Regenten der hart bedrückten Landbevölkerung an. Auf eiuem Landtage zu Sternberg wurde die Aufhebung der Leibeigenschaft beschlossen und bald darauf durchgeführt. Zudem wurde schon der Grund gelegt zur V e r e r b p a ch t u n g der Bauerngüter, und diese durch die sogenannte Separierung, d. H. Aushebung der Gemeinschaftsverhältnisse und Zusammenlegung der einzelnen Ackerstücke, abgerundet. Der Hebung des Großgrundbesitzes diente der r i 11 e r s ch a f t l i ch e K r e d i t v e r e i n und die ritterfchaftliche Hypothekenordnung. Der Aufschwung des Verkehrs, welcher damals in ganz Deutschland sich geltend machte, führte auch in Mecklenburg zur Anlegung von Kunststraßen, den sogenannten
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