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1. Die deutsche Kultur - S. 172

1907 - Leipzig : Brandstetter
für eine Stadtschule bedurfte, wandte man sich an Melanchthon. Für die Volksschulen Norddeutschlands war die Wirksamkeit Buchen-Jagens von großer Bedeutung. In den vielen Rirchenorimungen, die er verfaßte (für Braunschweig 1528, Hamburg 1529, Lübeck 1531, Pommern 1535, Dänemark und Schleswig-Holstein 1539), verlangte er auch für die Dörfer umfassenden Volksunterricht durch die Rüster in deutschen Knaben- und Mägdleinsschulen. Was Buchenhagen für Norddeutschland, das war Brenz für Württemberg. In der von ihm verfaßten Württembergischen Kirchenordnung forderte er, daß in allen Flecken deutsche Schulen zu gründen seien, worin die Kinder, in drei Häuflein geteilt, in Religion, Kirchengesang, Lesen und Schreiben unterrichtet werden sollten. Für das Schulwesen Mitteldeutschlands war die K u r f ä ch ] i \ ch e Kirchenordnung vom Jahre 1580 von großer Bedeutung. Doch was in den Kirchenordnungen gefordert wurde, war damit noch keineswegs in Wirklichkeit vorhanden, und die Anfänge der Volksschule waren naturgemäß noch sehr dürftig. In den Städten entstanden Lehrerzünfte. Hatte man als Schul-lehrling eine Prüfung bestanden, so erhielt man einen Lehrbrief und wurde Geselle (Unterlehrer) und dann Meister. Die Schulmeister betrieben neben ihrem Amte noch ein Handwerk, das in vielen Fällen die Hauptsache war; sie gingen reihum bei den Bauern zu Tische. Die Kinder besuchten in der Regel nur im Winter die Schule. Obrigkeitliche Verfügungen ordneten freilich streng den regelmäßigen Besuch der Schulen an; doch nicht selten bestanden diese Verordnungen zunächst nur auf dem Papiere, bis zu ihrer Verwirklichung war ein großer Schritt zu tun. Als Schulbücher waren Katechismus, Psalter, Evangelienbücher, Gesangbuch und Fibel in Gebrauch. Der gesamte Unterricht war meist nur ein mechanisches Vor- und Nachsprechen, Auswendiglernen und Aussagen. Von den Schulhaltern jener Zeit heißt es in einer alten Schulgeschichte: „Nicht anders als mit Schnauben, Pochen, Balgen, mit Schlägen, Zupfen, Rupfen fahren sie die Schüler an und plagen sie, so daß ihnen eingeschärft werden mußte, sich zu bezwingen, daß sie die Knaben nicht auf eine barbarische und henkerische Weise traktieren, ja nicht, wie bisweilen geschehen, Löcher in den Kopf schlagen, das Fleisch der Beeren an den Fingern solchermaßen zerquetschen, daß das Blut zwischen den Nägeln herausspritzt, oder Büschel Haare ihnen ausreißen oder sie sogar mit Füßen treten." So unvollkommen auch noch die Anfänge der Volksschule waren, so hatte ihr doch die Reformation zur weiteren Entwicklung den Boden bereitet. Im Gegensatz zur mittelalterlichen Zeit erkannte nun auch der Staat mehr und mehr seine Verantwortung für die Erziehung der Jugend und für Verbreitung von Bildung und Kultur. 172
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