Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Die deutsche Kultur - S. 176

1907 - Leipzig : Brandstetter
des Schreibunterrichts für Mädchen widersetzt haben, weil man meinte, daß die Mädchen dadurch nur zum Schreiben von Liebesbriefen verführt würden. Äm wenigsten willig waren die Gemeinden natürlich wenn sie zahlen sollten. In Preußen ließ Friedrich der Große dem Schulwesen rege Förderung angedeihen. Im Iahre 1763 erließ er das „General-Land-Schul-Reglement", das bis in die neueste Zeit die Grundlage der preußischen Schulverfassung geblieben ist und auch in vielen anderen Staaten auf die Einrichtung des Volksschulwesens bestimmenden Einfluß ausgeübt hat. Es sollte der höchst schädlichen und dem Christentum unanständigen Unwissenheit abhelfen und geschicktere und bessere Untertanen erziehen helfen. Darin wurde die Schulpflichtigkeit auf die Zeit vom 5. bis 13. oder 14. Lebensjahre des Kindes festgesetzt, es forderte den Sommer- und Winterunterricht, bedrohte die säumigen Eltern mit Schulstrafen, verbot den Lehrern das Betreiben eines Handwerks während des Unterrichts, forderte von ihnen einen ehrbaren Lebenswandel und eine milde Behandlung der Iugend und setzte die Verpflichtungen der Gemeinden und Gutsherren für die Unterhaltung der Schulen fest. Freilich wurde nicht alles sogleich ausgeführt, was befohlen war. Die adeligen Schulpatrone kümmerten sich nicht um das Gesetz, die Landräte und Prediger waren lässig, die Küster und Schullehrer ungeeignet. Es gab in allen Teilen der Monarchie viele Dörfer, wo kaum jemand schreiben oder Geschriebenes lesen konnte. Die Land-leute weigerten sich, ihre Kinder in die Schule zu schicken, teils weil sie in ihrer Armut das Schulgeld und die Kosten für die Schulbücher nicht erschwingen konnten, teils weil sie ihre Kinder in der Wirtschaft brauchten. Das Grundübel, an dem seither das Schulwesen krankte, bestand darin, daß es keine Anstalten zur Ausbildung der Lehrer gab, daß vielmehr die Erziehung der Volksjugend in die Hände ungebildeter oder mangelhaft gebildeter Leute gelegt werden mußte. Den ersten Schritt zur berufsmäßigen Ausbildung der Lehrer hat Aug. Herm. Franke getan durch Einrichtung einer Art Seminar an seinem Waisenhaus, in welchem die Studenten für die Unterrichtserteilung vorbereitet wurden. Frankes Beispiel in Halle gab noch in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts die Anregung zu ähnlichen Gründungen (am Stettiner Waisenhaus 1730, in Rudolstadt 1747, in Berlin 1748). In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts folgte die Einrichtung von ungefähr 30 Lehrerseminarien. Die meisten dieser Anstalten waren Anhängsel an Waisenhäuser, Realschulen und Gymnasien. Die Zahl der Zöglinge war klein, so daß die wenigen im Seminare vorgebildeten Lehrer verschwanden unter der Menge der Handwerker und Bedienten, die im Schuldienste beschäftigt waren. Noch am Ende des ^ahr-176
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer