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1. Die deutsche Kultur - S. 211

1907 - Leipzig : Brandstetter
solche Bündnisse nicht gegen Kaiser und Reich gerichtet sein. Auch den freien Städten wurde eine entscheidende Mitwirkung bei den Neichs-tagsverhandlungen zugesprochen. Diese Bestimmungen des Westfälischen Friedens vollendeten, was durchs die Verordnungen des hohenstaufischen Kaisers Friedrich Ii. in den Jahren 1220 und 1232 begonnen hatte und was in der „Goldenen Bulle" weiter durchgeführt war: die Schwächung der einheitlichen Reichsgewalt bis zur völligen Ohnmacht und die Stärkung der Macht der Landesfürsten. Die Landesherren waren von jetzt an, wenn nicht dem Namen, so doch der Sache nach, so gut wie gänzlich unabhängig, souverän. Die Reichsgewalt lag fortan bei Kaiser und Reich, d. H. bei dem Kaiser als Einzelperson und dem Reichstagskollegium, das sich aus den Landesfürsten und den Vertretern der Reichsstädte zusammensetzte. Die durch den Westfälischen Frieden geschaffene Verfassung galt * ™ Äöjun9 des Reiches im Jahre 1806. In der Zeit nach dem Westfälischen Frieden hatte die Reichsgemalt nicht mehr die Kraft irgendwie 3u betätigen. Der Deutsche Kaiser arbeitete als österreichischer Landherr nur an der Vergrößerung des Besitzstandes seiner Hausmacht und die übrigen deutschen Fürsten folgten seinem Beispiel, jn diese Zeit fallt die Ausbildung der beiden deutschen Großmächte: Preußen und Österreich. Im Frieden zu Lüneville (1801) wurde die Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich „in des Kaisers und des Reiches Namen ausgesprochen. Die „erblichen" Fürsten, welche verloren, sollten eine Entschädigung dafür „im Schoße des Reiches erhalten. Diese Entschädigung erfolgte durch den 7 ^ a^olishauptschluß (25. Februar 1803), nach welchem sämtliche g e i st l i ch e n S t ä n d e — mit alleiniger Ausnahme des Kurfursten-Erzkanzlers und der Ritterorden - aufhörten, Landes-Herren zu em und bloß geistliche Würdenträger blieben. Ebenso verloren lamtliche Reichsstädte mit Ausnahme von sechs ihre Reich--Unmittelbarkeit und wurden Landstädte. So schmählich die Verhandlungen über die Neugestaltung der Staaten waren, in denen sich die Ver reter der einzelnen deutschen Staaten Napoleon gegenüber an Versprechungen und Bestechungssummen gegenseitig zu überbieten » I«: 1 °urd° doch das Ergebnis dieser Abmachungen Sltn m ? k ter Zersplitterung Deutschlands in nahezu 300 wlaaten war dadurch wenigstens einigermaßen abgeholfen Bei Grün- "^Män ,ein6urr !1806> »urde noch eine stärker! Verminderung der selbständigen Staaten dadurch herbeigeführt, daß eine Menae unterem ^elchsunmittelbarer Herrschaften den Rheinbundstaaten unterstellt wurden. Obwohl der Rheinbund gestiftet sein sollte un-beschadet der Zugehörigkeit seiner Mitglieder zum römisch-deutschen
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