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1. Kursus 3 = Schulj. 7 - S. 42

1883 - München : Königl. Zentral-Schulbücher-Verl.
42 Erster Abschnitt. zum erstenmale eine allgemeine Reichssteuer: der sogenannte gemeine Pfennig entrichtet werden. Der Landfriede und das Reichskammergericht erforderten aber eine entsprechende Einteilung Deutschlands, was schon frühere Kaiser zu thun beabsichtigten. Maximilian teilte das Reich, Böhmen mit Mähren und Schlesien ausgenommen, in 10 Kreise*). c. Einführung der post. Da Maximilian 1516 durch Franz von Ahurn und Jaris einen Postverkehr zwischen Wien und Brüssel herstellen ließ, der eine Abzweigung von Augsburg nach Verona erhielt, so wird er häufig als Begründer des deutschen Postwesens bezeichnet. Allein auch die Post zwischen Wien und Brüssel war anfangs keine Reichspost, sondern nur im Interesse Maximilians errichtet. Hundert Jahre später erhielt die Thurn und Taxis'sche Familie das Reichspostamt erblich und errichtete viele Postlinien. — Während in Preußen die Regierung schon unter dem großen Kurfürsten das Post-wesen in die Hand nahm und es allmählich zu einer Musteranstalt des Staates ausbildete, blieb in Bayern die Thurn und Taxis'sche Post bis 1806. Lange wurde durch einen Boten von München in Augsburg die „welsche Post" abgeholt. Erst nach dem 30jährigen Kriege erhielt München ein Postamt. ä. Kriegerische Begebenheiten. Maximilian suchte die Schweizer, die das Reichskammergericht nicht anerkennen wollten, zur Unterwerfung zu bringen. Allein es gelang ihm nicht, und seitdem (1499) war dieses Land thatsächlich vom deutschen Reiche getrennt. Als 1504 in Bayern der Lands'hutcr Erbfolgekrieg ausbrach, stellte sich Maximilian auf die Seite der bayrischen Fürsten, wodurch er mehrere bayrische Besitzungen, darunter Kufstein und Kitzbüchel, an sich zu bringen wußte, 1507. 6. Vergrößerung der Habsburgischen Bausmacht. Mehr als durch Eroberungen, vergrößerte dieser Kaiser seine Hausmacht durch seine Heirat mit Maria, der Tochter *) Österreichischer, bayrischer, schwäbischer, oberrheinischer, nieder-öder kurrheinischer, fränkischer, obersächsischer, westfälischer, niedersächsischer, burgundischer Kreis.
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