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1. Grundriß der Geschichte Hamburgs - S. 35

1916 - Hamburg : Herold
— 35 — Häuptlinge, Klaus Störtebeker, Wichmann, Godeke Michael und Wigbo ld, besetzten Helgoland und beherrschten von hier aus die Elbmündung. Gegen sie wurde 1402 eine Hamburgische Flotte unter dem Bürgermeister Nikolaus Schocke ausgesandt; das größte Schiff, „Die bunte Kuh aus Flandern", führte der durch seine Tapferkeit ausgezeichnete Schiffshauptmann Simon von Utrecht (später Ratsherr). In zwei Treffen wurden die Seeräuber überwältigt; die vier Anführer mit vielen ihrer Genossen wurden gefangen nach Hamburg geführt und dort auf dem Grasbrook enthauptet.— Aber auch durch diesen Erfolg war das Seeräuberwesen noch nicht vernichtet; wiederholt mußten die Hansastädte eine Flotte in die Nordsee schicken, und besonders die friesische Küste blieb nach wie vor der Zufluchtsort der Piraten. Erst als 1433 die Hamburger unter Führung Simons von Utrecht energisch in Friesland eingriffen, die Burgen des raublustigen Adels brachen und dem friedliebenden Geschlecht der Cirksena die Herrschaft verschafften, verloren dort die Seeräuber ihren Schutz und damit ihre Bedeutung. Das Jahr 1434 wird daher als das Ende der Seeräuberkriege angesehen. 3. Unruhen der Zünfte in Hamburg. Die ersten Rezesse. Seitdem Hamburg politische Selbständigkeit erlangt hatte, trug die Verfassung der Stadt ein durchaus aristokratisches Gepräge. Durch keine gesetzlichen Bestimmungen war die Macht des Rates beschränkt oder überhaupt das staatsrechtliche Verhältnis zwischen Rat und Bürgerschaft geregelt. Doch pflegte der Rat bei wichtigen Angelegenheiten sich der Zustimmung der Bürger zu versichern. Dabei waren die Kirchgeschworenen*) und die Werkmeister der Ämter die Vertreter der Gemeinde. Jährlich zwei- oder dreimal berief der Rat die gesamte Bürgerschaft zur „Bursprache"; es wurden dann die Verordnungen und Satzungen, welche die Bürger zu beobachten hatten, feierlich vom Altan aus (von der „Laube") vorgelesen. *) Die Kirchgeschworenen (Zuraten) sind die in den einzelnen Kirchspielen von der Gemeinde gewählten Bürger, welche für die Instandhaltung der städtischen kirchlichen Gebäude und für das Kirchenvermögen Sorge zu tragen hatten. 3*
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